Änderung des Gesellschaftsvertrags der WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH
20251401 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.07.2025 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
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Der Rat der Stadt Bochum soll über die Änderung des Gesellschaftsvertrags der WMR Wasserbeschaffung und Energieerzeugung Mittlere Ruhr GmbH entscheiden. Grundlage ist die im Oktober 2024 beschlossene Erhöhung der Beteiligung der Stadtwerke Bochum GmbH an der WMR auf 51 Prozent. Im Rahmen einer verbindlichen steuerlichen Auskunft wurden Anpassungen am Vertrag notwendig, um eine ertragsteuerliche Organschaft zwischen den Unternehmen zu ermöglichen, was zu Steuerersparnissen bei der Körperschaft- und Gewerbesteuer führen soll.
Die Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass die Geschäftsführung der WMR zur Umsetzung notwendiger Maßnahmen durch Finanzbehörden oder Registergerichte ermächtigt wird. Zudem soll der Aufsichtsrat vor Abschluss von Darlehen, Bürgschaften oder Wasserliefer- und -bezugsverträgen, die einen Wert von 100.000 Euro überschreiten, umfassend informiert werden. Die Änderungen beinhalten zudem eine Anpassung der Mehrheitserfordernisse bei bestimmten Beschlüssen sowie die Umsetzung von Bürokratieerleichterungen aus dem dritten Neuen Kommunalfinanzierungsgesetz (NKFWG) NRW in der Rechnungslegung. Die Entscheidung im Rat ist für den 10. Juli 2025 vorgesehen.
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