GELSENWASSER AG hier: Anwendungen der Erleichterungen des 3. NKF-WG NRW für Gesellschaftsverträge von kommunalen Beteiligungen der GELSENWASSER AG (u. a. bei der Nachhaltigkeitsberichtserstattung)
20251463 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.07.2025 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat die Beschlussvorlage 20251463 vorgelegt, die eine Anpassung der Gesellschaftsverträge der Gelsenwasser AG betrifft. Grundlage ist das 3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz NRW, welches Bürokratieerleichterungen für kommunale Unternehmen vorsieht. Durch die gesetzlichen Änderungen müssen kleine und mittelgroße Unternehmen bei der Aufstellung von Jahresabschlüssen nicht mehr zwingend die strengen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften anwenden.
Der Beschluss ermöglicht es der Gelsenwasser AG, die neuen Optionen zur Reduzierung des Berichtsaufwands in den Gesellschaftsverträgen ihrer unmittelbaren und mittelbaren Beteiligungen umzusetzen. Dies umfasst Erleichterungen bei der Rechnungslegung, der Prüfungspflicht sowie der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Zudem entfällt die Pflicht zur Angabe der individualisierten Vergütung der Unternehmensorgane. Durch diese Regelung soll eine separate Beschlussfassung im Rat für die rund 150 Beteiligungen der Gelsenwasser AG künftig nicht mehr erforderlich sein.
Die Stadt Bochum ist an der Gelsenwasser AG über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Wasser und Gas Westfalen GmbH beteiligt. Die Vorlage wird im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat am 10. Juli 2025 über den Vorschlag entscheidet.
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