Zügigkeiten an den fünf städtischen Bochumer Realschulen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Anpassung der Zügigkeiten an zwei städtischen Realschulen in Bochum vorgelegt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufen I und II ist vorgesehen, die Anzahl der Unterrichtsreihen an der Annette-von-Droste-Hülshoff-Schule zum Schuljahr 2026/27 von vier auf fünf zu erhöhen. Um den daraus resultierenden Platzbedarf zu decken, soll ein Gebäude auf dem Schulgelände, das ehemalige Gebäude der westfälischen Schauspielschule, abgerissen und durch einen Neubau ersetzt werden. Bis zur Fertigstellung sollen temporäre Raumeinheiten genutzt werden.
Parallel dazu soll die Hans-Böckler-Schule zum selben Zeitpunkt von drei auf vier Züge erweitert werden. Der erforderliche Raumbedarf soll durch die Sanierung des sogenannten „Kubus“ sowie durch eine gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten mit dem Neuen Gymnasium gedeckt werden. Auch hier ist die Nutzung temporärer Räume vorgesehen. Diese Maßnahmen dienen der langfristigen Deckung eines prognostizierten Mehrbedarfs an Unterrichtsräumen bis zum Schuljahr 2035/36. An den übrigen drei städtischen Realschulen sind keine Änderungen der Zügigkeiten vorgesehen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.07.2025Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 03.07.2025Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 01.07.2025Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages.
- 03.06.2025Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 22.05.2025Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.05.2025Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.05.2025Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FASG)
- 14.05.2025Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.05.2025Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 13.05.2025Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (FDP)
- 13.05.2025Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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