Gestaltungssatzung Nr. 482 G - Siedlung Dahlhauser Heide - hier: Satzungsbeschluss
20251304 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.07.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
📍 Dahlhauser Heide · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat eine Beschlussvorlage zur neuen Gestaltungssatzung Nr. 482 G für die Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide in Bochum-Hordel vorgelegt. Die Satzung dient der Anpassung der bisherigen Regelungen an aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen, unter anderem durch das Bebauungsplanverfahren Nr. 482 a. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Siedlung Dahlhauser Heide, mit Ausnahme der Grundstücke Neuflözstraße 16 bis 28.
Die neue Gestaltungssatzung enthält zusätzliche Vorgaben für die Gestaltung von Stellplätzen, Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen wie Wallboxen sowie Fahrradboxen. Um die Anwendung der Satzung zu vereinfachen, entfallen hingegen Regelungen zu Briefkästen, Außenleuchten, Hausnummern und Klingelanlagen. Die Satzung behält wesentliche Inhalte der Vorgängerregelung bei, um den Schutz des Erscheinungsbildes der Siedlung fortzusetzen und gleichzeitig moderne Anforderungen zu berücksichtigen.
Der Beschlussvorschlag durchläuft im Juni und Juli 2025 die politischen Gremien, beginnend mit der Anhörung der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, gefolgt von der Vorberatung in den Ausschüssen für Planung und Grundstücke sowie im Haupt- und Finanzausschuss. Die endgültige Entscheidung im Rat ist für den 10. Juli 2025 geplant.
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