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Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG NRW) - Teilnahme am anteiligen Entschuldungsprogramm (Altschuldenentlastung von Liquiditätskrediten) - Änderungsantrag von Herrn Dr. Steude -

20251748 · Änderungsantrag · 10.07.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Der Ratsmitglied Dr. Volker Steude (Die STADTGESTALTER) hat einen Änderungsantrag zur Beschlussvorlage TOP 1.36 eingebracht, der die Teilnahme am anteiligen Entschuldungsprogramm betrifft. Der Antrag sieht vor, die bestehende Vorlage um die Anweisung zu ergänzen, dass die Verwaltung ein Konzept zur sukzessiven Rückführung der Restschulden bis Ende 2037 erarbeitet.

Dieses Konzept soll dem Stadtrat sowie den zuständigen Ausschüssen im ersten Quartal 2026 zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Als Grundlage für den Antrag dienen die Kalkulationen der Kämmerin zum Haushalt 2025/26. Demnach wird die Stadt ab dem Jahr 2029 jährlich Zinszahlungen in Höhe von 71 Millionen Euro für die Schulden leisten müssen.

Der Antrag begründet die Forderung nach einem Schuldenabbau damit, dass diese Zinslast ab 2029 dauerhaft nicht für Investitionen oder andere Maßnahmen zur Verfügung steht. Ziel der Ergänzung ist die Erarbeitung eines Plans zur Reduzierung der Verschuldung.

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Beratungen

Rat (40. Sitzung)
10.07.2025
kein Ergebnis hinterlegt