Erste Änderungssatzungen zu den Gemeinnützigkeitssatzungen von Bochumer Symphonikern, Planetarium und Schauspielhaus Bochum
20251277 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.07.2025
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (BD)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251277 die erste Änderungssatzung zu den Gemeinnützigkeitssatzungen der Bochumer Symphoniker, des Planetariums und des Schauspielhauses Bochum zur Entscheidung vorgelegt. Hintergrund der Anpassungen ist die Erweiterung der bestehenden Anstalt öffentlichen Rechts „Schauspachthaus Bochum“ zur „Kulturinstitute Bochum“ AöR.
Im Zuge dieser institutionellen Neugestaltung soll das planmäßige Zusammenwirken der drei Betriebe gewerblicher Art mit der neuen AöR in deren jeweiligen Satzungen verankert werden. Die Regelungen sehen vor, dass die Betriebe für die Erfüllung der satzungsmäßigen Zwecke notwendige Grundstücke, Gebäude und Betriebsvorrichtungen gegen Entgelt zur Nutzung überlassen oder Dienstleistungen erbringen. Ziel der Änderungen ist es, die wechselbezügliche Gemeinnützigkeit der Betriebe in der neuen Struktur rechtlich abzubilden. Die Änderungssatzungen enthalten zudem Anpassungen gemäß der einschlägigen Mustersatzung zur Abgabenordnung.
Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Kultur und Tourismus sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten. Eine Entscheidung des Rates ist für den 10. Juli 2025 vorgesehen. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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