Bebauungsplan Nr. 482 a - 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 482 - Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen
20251302 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.07.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
📍 Dahlhauser Heide · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 482 für die Bergarbeitersiedlung Dahlhauser Heide vorgelegt. Mit dem geplanten Bebauungsplan Nr. 482 a soll die Zulässigkeit von Pkw-Stellplätzen und Wärmepumpen neu geregelt werden.
Anlass für die Änderung ist ein bestehender Mangel an Parkflächen in der Siedlung. Da die Errichtung weiterer Sammelstellplatzanlagen laut Verwaltung wirtschaftlich nicht realisierbar ist, sollen Pkw-Stellplätze künftig auch in Vorgärten außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig sein. Um den Gestaltwert der Siedlung zu wahren, bleiben die Errichtung von Garagen und Carports in diesen Bereichen weiterhin ausgeschlossen.
Zudem soll die Installation von Wärmepumpen außerhalb der überbaubaren Flächen ermöglicht werden, um die energetische Sanierung der Gebäude zu unterstützen. Ergänzend dazu wird eine neue Gestaltungssatzung vorgelegt, die Anforderungen an die Materialität der Stellplätze sowie die pflanzliche Abschirmung der Wärmepumpen festlegt.
Hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen geht die Verwaltung davon aus, dass der Verlust von Vegetationsstrukturen in den Vorgärten durch die vorhandenen Grünflächen der Siedlung ausgeglichen werden kann. Eine vollständige Versiegelung der Flächen wird nicht erwartet. Mit dem Inkrafttreten der neuen Satzung soll der bisherige Bebauungsplan Nr. 482 außer Kraft gesetzt werden. Die Vorlage umfasst zudem die Entscheidung über die Abwägung eingegangener Stellungnahmen.
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