Bebauungsplan Nr. 1029 – Wohnen an der Sodinger Straße – Westlicher Teil hier: Umlegungsanordnung
20251159 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.07.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
📍 Sodinger Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Anordnung einer Umlegung für den westlichen Teil des Bebauungsplans Nummer 1029 vorgelegt. Das betroffene Gebiet liegt westlich der Sodinger Straße, beginnend bei der Hausnummer 23 bis zur Stadtgrenze nach Herne. Ziel des Vorhabens ist die Entwicklung eines Wohnquartiers mit hochwertiger städtebaulicher Gestaltung. Geplant sind rund 220 Wohneinheiten in Form von Mehr- und Einfamilienhäusern sowie Wohnraum im geförderten Bereich.
Die Vorlage sieht vor, dass die ursprüngliche Planung zur Verlagerung eines Sportplatzes durch die Entwicklung dieses Wohngebiets ersetzt wird. Aufgrund der bestehenden Grundstücksstruktur im westlichen Teil des Plangebietes ist die Durchführung eines Umlegungsverfahrens gemäß § 46 Abs. 1 BauGB erforderlich. Der Neuordnungsbereich umfasst unter anderem städtische Flächen von etwa 1,9 Hektar in den Gemarkungen Gerthe und Hiltrop.
Für die Durchführung der Maßnahmen sind laut Verwaltung keine zusätzlichen Mittel erforderlich, und es entstehen keine jährlichen Folgelasten. Der Beschluss durchläuft die kommenden Sitzungen der Bezirksvertretung Bochum-Nord, des Ausschusses für Planung und Grundstücke sowie des Haupt- und Finanzausschusses, bevor die endgültige Entscheidung im Rat am 10. Juli 2025 erwartet wird.
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