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Anregung gemäß § 24 GO NRW: Anordnung eines Nachtfahrverbots für Mähroboter im Bochumer Stadtgebiet

20251563 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.09.2025 · Umwelt- und Grünflächenamt

🟢 Beschlossen 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung)
Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
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KI-Zusammenfassung

Im Rahmen einer Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW wurde ein Nachtfahrverbot für Mähroboter im Bochumer Stadtgebiet beantragt. Die Regelung soll den Zeitraum von 19:00 Uhr bis 7:00 Uhr umfassen. Ziel der Anregung ist der Schutz von wildlebenden Tieren, wie etwa Igeln, vor möglichen Verletzungen durch die Geräte.

Das Umwelt- und Grünflächenamt empfiehlt in der vorliegenden Beschlussvorlage, der Anregung nicht zu folgen. Die Verwaltung begründet dies mit den bestehenden Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes, wonach die Verletzung oder Tötung wildlebender Tiere untersagt ist. Verstöße gegen den allgemeinen Artenschutz können bei entsprechender Nachweisbarkeit geahndet werden. Eine zusätzliche Allgemeinverfügung würde laut Verwaltung keinen neuen materiellen Inhalt schaffen.

Zur Sensibilisierung der Bevölkerung hat das Umwelt- und Grünflächenamt bereits Mitte Juni 2025 eine Presseinformation veröffentlicht. Der Rat wird über den Vorschlag in seiner Sitzung am 10. Juli 2025 entscheiden.

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Beratungen

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (36. Sitzung)
10.09.2025
kein Ergebnis hinterlegt
Rat (40. Sitzung)
10.07.2025
Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.