Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Überarbeitung des Statuts für den Peter-Weiss-Preis der Stadt Bochum

20251344/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.07.2025 · Kulturbüro und Kulturhistorische Museen

🟢 Beschlossen 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗
KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Überarbeitung des Statuts für den Peter-Weiss-Preis vorgelegt. Ziel der Anpassungen ist es, die Regelungen flexibler zu gestalten, den politischen Gestaltungsspielraum zu erweitern und die Durchführbarkeit der Preisvergabe zu verbessern. Die Verwaltung begründet diesen Schritt mit den Erfahrungen aus vergangenen Preisvergaben.

Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Klarstellung der Vertretungsregelung innerhalb der Jury. Die Jury, die über die Vergabe entscheidet, ist auf neun Personen begrenzt. Diese Zusammensetzung umfasst die Kulturdezernentin bzw. den Kulturdezernenten, vier Mitglieder der im Rat vertretenen Fraktionen sowie vier Fachjurorinnen oder Fachjuroren. Die Fachjurorinnen und Fachjuroren werden von der Geschäftsführung des Preises in Abstimmung mit der Kulturverwaltung vorgeschlagen.

Der Peter-Weiss-Preis wird alle zwei Jahre in den Sparten Literatur, Theater, Bildende Kunst oder Film verliehen, wobei die Sparten alternieren sollen. Die Auszeichnung ist mit einer Zuwendung von 15.000 Euro verbunden und kann an Einzelpersonen oder Künstlergruppen gehen. Ein Rechtsanspruch auf den Preis besteht nicht. Die Auswahl der Preisträger erfolgt durch die Jury auf Basis von eingereichten Vorschlägen. Der Rat der Stadt Bochum soll über die Änderung des Statuts in seiner Sitzung am 10. Juli 2025 entscheiden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 187 Wörter).

Beratungen

Rat (40. Sitzung)
10.07.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag