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Ausschilderung LWL-Museum Zeche Hannover - Bauordnung

20251565 · Antwort der Verwaltung · 25.09.2025 · Bauordnungsamt

↳ Zugehörige Anfrage Ausschilderung LWL-Museum Zeche Hannover · 28.05.2025
🟢 Beschlossen 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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📍 Zeche Hannover · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

KI-Zusammenfassung

Die SPD-Fraktion im Bochumer Rat hat im Rahmen einer Anfrage zur Verbesserung der Erreichbarkeit des LWL-Museums Zeche Hannover eine bessere Beschilderung für den Straßen-, ÖPNV- und Radverkehr angeregt. Ziel ist es, die Auffindbarkeit des Museums durch zusätzliche Hinweisschilder an Verkehrsknotenpunkten, wie etwa Autobahnauffahrten oder Bushaltestellen, zu erhöhen.

In einer Antwort der Verwaltung wurde daraufhin erläutert, dass die baurechtliche Genehmigung solcher Hinweisschilder nach den geltenden Gebührensatzungen der Stadt Bochum gebührenfrei ist. Die Entscheidung über die konkreten Standorte der Schilder liegt beim Museum. Die Museumsdirektorin hat bereits potenzielle Standorte benannt, darunter Kreisverkehre aus Richtung Wattenscheid und Herne sowie mögliche Erweiterungen im Bereich der Autobahnauffahrten Hamme und Herne-Eickel. Für den Radverkehr wird die Erzbahntrasse als Standort in Betracht gezogen, während für den öffentlichen Nahverkehr die Haltestellen Hannoverstraße und Röhlinghauser Straße im Fokus stehen.

Derzeit findet eine interne Abstimmung im Museum statt, um die endgültigen Standorte festzulegen. Sobald diese Entscheidung gefallen ist, wird das Museum eine formlose Genehmigung beim Bauordnungsamt beantragen. Das Amt hat darauf hingewiesen, dass die Erfolgsaussichten für solche Anträge erfahrungsgemäß hoch sind und steht bei Fragen zur Sondernutzung zur Verfügung.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter).

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Mitte (40. Sitzung)
25.09.2025
kein Ergebnis hinterlegt
Rat (40. Sitzung)
10.07.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.