Anregung gemäß § 24 GO NRW: Igel retten - Mähroboter regulieren
20251564 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.09.2025 · Umwelt- und Grünflächenamt
Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Umsetzung einer Bürgeranregung vorgelegt, die den Schutz von Igeln und Kleintieren durch die Regulierung von Mährobotern zum Ziel hat. Die Anregung sieht vor, über städtische Kommunikationswege auf die Gefahren von Mährobotern hinzuweisen und die Nutzung dieser Geräte in den Dämmerungs- und Nachtstunden einzuschränken.
Der Rat wird dazu angehalten, der Anregung teilweise zu folgen. Während die Verwaltung die Verbreitung von Informationen über städtische Kanäle befürwortet, lehnt sie eine zeitliche Einschränkung der Nutzung ab. Zur Information sollen bereits Pressemitteilungen sowie ein Flyer der Biologischen Station östliches Ruhrgebiet eingesetzt werden.
Eine Einschränkung der Betriebszeiten mittels einer Allgemeinverfügung wird vom Umwelt- und Grünflächenamt als nicht notwendig erachtet. Das Bundesnaturschutzgesetz verbietet bereits die Verletzung oder Tötung besonders geschützter Arten. Da Verstöße gegen diese Bestimmungen bei Bekanntwerden geahmt werden können, sieht die Verwaltung keinen Bedarf für eine zusätzliche rechtliche Regelung der Einsatzzeiten.
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