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Kommunale Härtefallfonds gegen Zwangsräumungen

20251679 · Antrag · 10.07.2025

🟢 Beschlossen 10.07.2025 · Rat (40. Sitzung)
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Backs/Dahlmann)dagegen:61 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Steude/OB)dafür: 4 (FASG/Hohmeier)
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KI-Zusammenfassung

Die Fraktion der FASG hat unter der Leitung von Mehriban Özdogan einen Antrag (Vorlagennummer 20251679) für die Ratssitzung am 10. Juli 2025 vorgelegt. Inhalt des Antrags ist die Einrichtung eines kommunalen Härtefallfonds zur Vermeidung von Wohnungsverlusten infolge von Mietrückständen.

Der Fonds soll Mietrückstände von bis zu 3.000 Euro pro Haushalt übernehmen, wenn eine Kündigung oder Räumung droht, die Zahlungsunfähigkeit nachweislich ist und eine positive Wohnperspektive besteht. Die Abwicklung soll durch das Amt für Soziales in Zusammenarbeit mit sozialen Trägern und Beratungsstellen in einem niedrigschwelligen Verfahren erfolgen. Geplant ist eine Befristung des Fonds auf zwei Jahre mit einer jährlichen Ausstattung von mindestens 250.000 Euro. Nach Ablauf der Frist soll die Verwaltung die Wirksamkeit evaluieren und einen Vorschlag zur Fortführung oder Anpassung vorlegen. Zudem wird die Verwaltung beauftragt, ein Umsetzungskonzept mit konkreten Antragsbedingungen und Prüfmechanismen zu erstellen.

Der Antrag verweist auf die Situation auf dem Wohnungsmarkt und führt an, dass im Jahr 2024 in Bochum 208 Einpersonenhaushalte sowie 109 Mehrpersonenhaushalte, darunter 77 mit Kindern, von Zwangsräumungen betroffen waren. Der Fonds soll Lücken in bestehenden Hilfestrukturen schließen und Folgekosten für die Kommune, wie etwa Unterbringungskosten, reduzieren.

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Beratungen

Rat (40. Sitzung)
10.07.2025
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Backs/Dahlmann)dagegen:61 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/Steude/OB)dafür: 4 (FASG/Hohmeier)