Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG NRW) - Teilnahme am anteiligen Entschuldungsprogramm (Altschuldenentlastung von Liquiditätskrediten)
20251560 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 10.07.2025 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage (Nummer 20251560) vorgelegt, die eine Teilnahme am Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW) vorsieht. Ziel des Programms ist es, Kommunen von einem Teil ihrer Liquiditätskredite zu entlasten, indem diese anteilig in die Landesschuld übernommen werden.
Nach vorläufigen Berechnungen auf Basis des aktuellen Gesetzesentwurfs könnte für Bochum eine Schuldenübernahme in Höhe von rund 132,5 Millionen Euro erfolgen. Dies würde zu jährlichen Einsparungen bei den Zinsaufwendungen von etwa 2,8 Millionen Euro führen, wobei der Beginn der Entlastung frühestens für das Jahr 2026 bzw. 2027 erwartet wird.
Die Verwaltung beantragt, den Rat zu beauftragen, einen Antrag auf Teilnahme am Entschuldungsprogramm des Landes zu stellen. Die Voraussetzungen für eine Antragberechtigung sind laut Prüfung der Verwaltung erfüllt, da die Steuerkraft der Stadt innerhalb der gesetzlichen Grenzen liegt und eine vollständige Rückführung der Kredite aus eigener Finanzkraft nicht möglich ist.
Das Verfahren erfordert neben dem Ratsbeschluss auch die Beauftragung eines Wirtschaftsprüfers zur Verifizierung der Kreditbestände sowie die Einreichung eines Antrags bei der NRW.Bank. Die endgültige Höhe der Entlastung sowie der Zeitpunkt der Übernahme hängen von der finalen Ausgestaltung des Gesetzes und den Entwicklungen an den Kapitalmärkten ab.
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