Altschuldenentlastungsgesetz NRW (ASEG NRW) - Teilnahme am anteiligen Entschuldungsprogramm (Altschuldenentlastung von Liquiditätskrediten)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Teilnahme am anteiligen Entschuldungsprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen (ASEG NRW), um Liquiditätskredite zu entlasten. Basierend auf einem Gesetzentwurf vom 13. Mai 2025 könnte das Land eine Schuldenübernahme in Höhe von etwa 132,5 Millionen Euro für die Stadt Bochum vornehmen. Dies würde zu jährlichen Einsparungen von rund 2,8 Millionen Euro führen, wobei der Beginn der Entlastung frühestens für die Jahre 2026 bzw. 2027 vorgesehen ist. Die Antragsberechtigung der Stadt ist gegeben, da die Steuerkraftmesszahl unter der Ausgangsmesszahl lag und eine eigenständige Rückführung der Kredite nicht möglich ist. Die Berechnung der Entlastungssumme basiert auf dem Kreditbestand zum 31. Dezember 2023.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Verwaltung mit der Stellung eines Antrags bei der NRW.Bank zu beauftragen. Das Verfahren zur Entschuldung sieht vor, dass nach der Prüfung der Antragsdaten durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung sowie das Ministerium der Finanzen die Übernahmebeträge per Bewilligungsbescheid veröffentlicht werden. Das Ministerium der Finanzen übernimmt die festgelegten Beträge bis spätestens zum 31. Dezember 2026 als Schuldübernahme, sofern die Kreditverträge rechtlich ablösbar und ungeteilt sind. Die Einholung der notwendigen Gläubigerzustimmung liegt in der Verantwortung der Kommune. Eine spätere Übernahme von Liquiditätskrediten ist bis zum 31. Dezember 2028 möglich, falls die Übernahmefähigkeit durch eine Umschuldung erreicht wird. Die Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss ist für den 3. Juli 2025 angesetzt, die Entscheidung im Rat ist für den 10. Juli 2025 geplant.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 10.07.2025Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 03.07.2025Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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