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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Abwägungsbeschluss über die Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen und förmlichen Beteiligung sowie Feststellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 44 MH (Wissollstraße) in Mülheim an der RuhrZur Vorlage · 20230251 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Feststellungsbeschluss zum Änderungsverfahren 44 MH (Wissollstraße) des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen betrifft ein rund 23,1 Hektar großes Areal im Mülheimer Stadtteil Speldorf, das Teil der Planungsgemeinschaft der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen ist.
Gegenstand der Änderung ist die Neuausrichtung des ehemaligen Unternehmensstandortes der Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG. Während die Flächen im aktuellen RFNP vorrangig für gewerbliche und industrielle Nutzungen reserviert sind, sieht das Änderungsverfahren eine Umwandlung in Mischbauflächen sowie Wohnbauflächen vor. Ziel ist die Entwicklung eines gemischt genutzten Quartiers unter dem Projektnamen „Parkstadt“, das mit den angrenzenden Wohngebieten vereinbar ist. Im Zuge dessen sollen auch Teile der bisherigen Grünflächen in Mischbauflächen umgewandelt werden, um die Weiterentwicklung eines Einzelhandelsstandortes im Bereich Wissollstraße/Veilchenweg zu ermöglichen.
Die erforderlichen Beschlüsse der beteiligten Städte liegen bereits vor. Das Verfahren umfasst die Abwägung aller Stellungnahmen aus den Beteiligungsphasen. Nach der Beschlussfassung durch den Rat wird die Änderung der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Mit der anschließenden Veröffentlichung im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen wird die Anpassung des Regionalen Flächennutzungsplans wirksam.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (LINKE/UWG:FB)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)
- 07.09.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (14. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion "Die LINKE. im Rat" nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (LINKE/UWG:FB) - 1.2Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 56 BO Schloßstraße West in BochumZur Vorlage · 20231566 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20231566 einen Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr beantragt. Das Verfahren betrifft das Gebiet „56 BO Schloßstraße West“.
Das betreffende Areal umfasst etwa 1,1 Hektar und ist bereits bebaut. Es beinhaltet eine Trauerhalle, Betriebsgebäude des Friedhofs Weitmar sowie einen Abschnitt der Schloßstraße. Derzeit ist das Gebiet im Regionalplan als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, als Teil regionaler Grünzüge sowie als Bereich für den Schutz der Landschaft ausgewiesen. In der Funktion als Flächennutzungsplan wird die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof geführt.
Mit der beantragten Änderung soll die Widmung im Regionalplan in „Allgemeine Siedlungsbereiche“ und im Flächennutzungsplan in „Wohnbauflächen“ angepasst werden. Die Grundlage für diesen Schritt ist die geplante Nachnutzung des baulich vorgeprägten Bereichs durch eine Mehrfamilienhausbebauung. Im Rahmen des Verfahrens ist zudem eine Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) sowie die Erarbeitung eines Umweltberichts vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 17 (Grüne/LINKE/UWG:FB)dafür: 50 (SPD/CDU/BD/PAR&StG/FDP/OB)
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 4 (Die GRÜNEN, Die LINKE.)Dafür:11 (SPD, CDU, BD, PAR/StG, FDP)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungenkeineDagegen4 Grün, 1 LinkeDafür8 SPD, 2 CDU, 1 FDP, 1 BD
- 07.09.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:10 (SPD, CDU, Die PARTEI/STADTGESTALTER, FDP)Dagegen: 4 (Die GRÜNEN, Die LINKE.)Enthaltungen: 1 (BD)
- 31.08.2023 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (16. Sitzung) — Einstimmig bei zwei Enthaltungen gegen den Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 17 (Grüne/LINKE/UWG:FB)dafür: 50 (SPD/CDU/BD/PAR&StG/FDP/OB) - 1.3Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 49 MH - Energiepark Styrumer Ruhrbogen in Mülheim an der RuhrZur Vorlage · 20231567 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung öffentlicher Stellen am Änderungsverfahren 49 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) entscheiden. Konkret geht es um den Energiepark Styrumer Ruhrbogen in Mülheim an der Ruhr. Die Vorlage sieht vor, die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen und das förmliche Beteiligungsverfahren für die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange einzuleiten.
Gegenstand der Änderung ist die Deponie Kolkerhofweg an der Grenze zwischen Mülheim, Duisburg und Oberhausen. Auf dem Gelände soll nach der Nutzung als Deponie ein Energiepark aus Windenergie- und Photovoltaikanlagen entstehen. Während eine Windenergieanlage bereits in Betrieb ist, sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Fläche von voraussichtlich mehr als fünf Hektar geschaffen werden. Hierzu soll das Symbol „Erneuerbare Energien auf Halden und Deponien“ ohne Änderung der bestehenden Flächennutzung in den RFNP aufgenommen werden. Die konkrete Lage und Dimensionierung der Anlage werden dabei auf nachgeordneter Ebene festgelegt.
Die öffentliche Auslegung ist für die Dauer eines Monats vorgesehen. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Planänderung zur abschließenden Feststellung in die zuständigen Gremien eingebracht und anschließend der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (LINKE/UWG:FB)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Linke; UWG:FB)
- 07.09.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (14. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion "Die LINKE. im Rat" nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (LINKE/UWG:FB) - 1.4Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 54 E Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter) in EssenZur Vorlage · 20231568 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Fortführung des Änderungsverfahrens 54 E zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sieht vor, die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen und die anschließende öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der öffentlichen Stellen einzuleiten.
Gegenstand der Änderung ist ein etwa 0,9 Hektar großes Areal an der Oberhauser Straße in Essen, auf dem sich das ehemalige Gartencenter befindet. Ziel des Verfahrens ist es, die bisher als landwirtschaftliche Fläche und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Bereiche in allgemeine Siedlungsbereiche umzuwandeln. Auf dem brachliegenden Gelände sollen 25 Wohneinheiten sowie eine private Grünfläche am östlichen Rand der Fläche entstehen.
Im Rahmen der ersten Beteiligungsphase im Frühjahr 2023 wurden keine wesentlichen Einwände erhoben, die eine inhaltliche Änderung des Planentwurfs erforderlich machten; lediglich die Begründung wurde aufgrund von Hinweisen aus der Verwaltung angepasst. Der Regionalverband Ruhr hat bereits vorläufige Zustimmung zum Entwurf signalisiert. Nach Abschluss der einmonatigen öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden wird die Planänderung erneut in die zuständigen Gremien eingebracht, um anschließend die Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde zu erwirken.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (LINKE/UWG:FB)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Linke; UWG:FB)
- 07.09.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (14. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion "Die LINKE. im Rat" nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (LINKE/UWG:FB) - 1.5Bebauungsplan Nr. 964 I – Östlich Schloßstraße – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20232163 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 964 I – Östlich Schloßstraße. Das etwa 3,05 Hektar große Gebiet umfasst Flächen westlich der Hattinger Straße sowie südlich der Springorum-Trasse. Ziel des Plans ist die Schaffung von Wohnraum zur Erweiterung der bestehenden Siedlungsstruktur an der Hattinger Straße.
Ursprünglich für universitäre Nutzungen vorgesehen, wurde das Planungsziel nach dem Rückzug der Ruhr-Universität Bochum in den Ausbau von Wohngebieten geändert. Gemäß dem kommunalen Handlungskonzept Wohnen sollen 20 Prozent der Wohnfläche im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus entstehen. Das geplante Bauvolumen wird mit etwa 245 Wohneinheiten kalkuliert, wobei die verkehrsgutachterliche Untersuchung von bis zu 310 Einheiten ausgeht.
Nach der öffentlichen Auslegung wurde das Vorhaben in zwei Bereiche unterteilt: den Bebauungsplan Nr. 964 I und den Bebauungsplan Nr. 964 II. Die vorliegende Vorlage umfasst die Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen sowie den Satzungsbeschluss. Für die Wärmeversorgung wird die Nutzung von Wärmepumpen mit Erdsonden angestrebt. Zudem ist die Einrichtung einer Mobilitätsstation mit Carsharing- und Leihfahrradangeboten vorgesehen. Eine aktuelle Verkehrsuntersuchung bestätigt die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Hattinger Straße/Schloßstraße.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (LINKE/PAR)dagegen: 20 (CDU/BD/UWG:FB)dafür: 46 (SPD/Grüne/PAR&StG/FDP/OB)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 5 (CDU, Linke, BD)dafür: 10 (SPD; Grüne; PAR&StG; OB)Hinweis: Die Fraktion UWG:FB hat an an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:9 (SPD, Die GRÜNEN, Die PARTEI/STADTGE STALTER)Dagegen:5 (CDU, BD, Die LINKE.)Enthaltungen:1 (UWG: FB)
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungenkeineDagegen2 CDU, 1 Linke, 1 BDDafür8 SPD, 4 Grüne
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (LINKE/PAR)dagegen: 20 (CDU/BD/UWG:FB)dafür: 46 (SPD/Grüne/PAR&StG/FDP/OB) - städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 964 I - Östlich Schloßstraße -
- 1.6Bebauungsplan Nr. 964 II – Westlich Schloßstraße – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20232182 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 964 II – Westlich Schloßstraße – als Satzung vor. Das etwa 0,65 Hektar große Gebiet liegt westlich der Schloßstraße, südlich der Springorum-Trasse und nordwestlich der Hattinger Straße. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für Wohnbebauung auf bereits baulich genutzten Flächen, um die bestehende Siedlungsstruktur an der Hattinger Straße zu ergänzen.
Nach einer erneuten öffentlichen Auslegung, die aufgrund der Aufteilung des ursprünglichen Entwurfs in zwei Teilbereiche erforderlich war, steht nun die Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen an. Das Projekt ist Teil des Bochumer Handlungskonzepts Wohnen. Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 964 II sind etwa 65 Wohneinheiten vorgesehen, wobei 30 Prozent der Wohnfläche im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen sollen.
Der Entwurf sieht Maßnahmen zur nachhaltigen Wärmeversorgung durch Wärmepumpen und Erdsonden sowie die Einrichtung einer Mobilitätsstation mit Carsharing- und Leihfahrradangeboten vor. Verkehrsplanerische Untersuchungen bestätigen, dass die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Hattinger Straße/Schloßstraße auch unter Berücksichtigung der neuen Wohneinheiten und einer geplanten Kindertagesstätte als ausreichend eingestuft wird. Mit Inkrafttreten des Plans wird der Bebauungsplan Nr. 239 im entsprechenden Geltungsbereich außer Kraft gesetzt.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 22 (Grüne/CDU/LINKE/BD/UWG:FB)dafür: 45 (SPD/Grüne/PAR&StG/FDP/OB)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagMehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 5 (CDU, Linke, BD)dafür: 10 (SPD; Grüne; PAR&StG; OB)Hinweis: Die Fraktion UWG:FB hat an an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:9 (SPD, Die GRÜNEN, Die PARTEI/STADTGE- STALTER)Dagegen:5 (CDU, BD, Die LINKE.)Enthaltungen:1 (UWG: FB)
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen1 Grüne, 1 Linke, 1 BDDagegen3 Grüne, 2 CDUDafür8 SPD, 1 FDP
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 22 (Grüne/CDU/LINKE/BD/UWG:FB)dafür: 45 (SPD/Grüne/PAR&StG/FDP/OB) - städtebaulicher Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 964 II - Westlich Schloßstraße -
- 1.7Bebauungsplan Nr. 1009 - Wilhelm-Leithe-Weg Süd - hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20232070 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 1009 – Wilhelm-Leithe-Weg Süd. Das Plangebiet befindet sich in Wattenscheid und wird durch die Isenbrockstraße, die Jung-Stilling-Straße sowie die Ridderstraße begrenzt. Ziel der Planung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Wohnbebauung, die sich in die angrenzenden Strukturen einfügt. Das Vorhaben ist Bestandteil der Baulandentwicklung „Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid“.
Durch den Bebauungsplan sollen etwa 250 bis 300 Wohneinheiten realisiert werden, wobei mindestens 20 Prozent des Wohnungsbaus als öffentlich gefördert ausgewiesen sind. Neben allgemeinen Wohngebieten sieht der Entwurf Mischgebiete sowie ein Sondergebiet für eine Quartiersgarage vor. Ein zentrales Element der Gestaltung ist eine etwa 6.000 Quadratmeter große Grünachse, die zwei Quartiere miteinander verbindet.
Die städtebauliche Konzeption sieht die Entwicklung eines autoarmen Quartiers vor, das Angebote für den Fuß- und Radverkehr sowie alternative Mobilitätsformen bereitstellt. Im Hinblick auf den Umwelt- und Klimaschutz sind Maßnahmen wie eine extensive Dachbegrünung, die Verwendung klimaanpasster Bäume sowie die Nutzung von Entwässerungsmulden zur Niederschlagswasserbeseitigung vorgesehen. Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die Festlegung der Begründung inklusive Umweltbericht sowie die Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 21 (CDU/LINKE/BD/UWG:FB)dafür: 46 (SPD/Grüne/PAR&StG/FDP/OB)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 6 (CDU, Linke; BD; UWG:FB)dafür: 10 (SPD; Grüne; PAR&StG; OB)
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen:3 GrüneDagegen:5 CDU, 2 UWG, 1 LinkeDafür:5 SPD, 1 FDP
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:10 (SPD, Die GRÜNEN, Die LINKE., Die PARTEI/ STADTGESTALTER)Dagegen: 5 (CDU, BD, UWG: FB)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 21 (CDU/LINKE/BD/UWG:FB)dafür: 46 (SPD/Grüne/PAR&StG/FDP/OB) - 1.8Ostpark - Neues Wohnen hier: Sachstandsbericht zur baulichen Umsetzung, zur Vermarktung und zur WirtschaftlichkeitsberechnungZur Vorlage · 20231647 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung legt einen Sachstandsbericht zum Projekt „Ostpark – Neues Wohnen“ vor, der die bauliche Umsetzung, die Vermarktung sowie die Wirtschaftlichkeitsberechnung für die Quartiere Feldmark und Havkenscheider Höhe umfasst. Im Bereich Feldmark sind wesentliche Erschließungsmaßnahmen wie die Entwässerung und der Straßenbau, unter anderem der Ostparkallee, weit fortgeschritten. Die Fertigstellung der Erschließung für das gesamte Plangebiet Feldmark wird für das erste Quartal 2024 erwartet. Ein zentraler Bestandteil ist die geplante Quartiersgarage mit 187 Stellplätzen, deren Fertigstellung für den Sommer 2024 vorgesehen ist und die voraussichtlich Kosten in Höhe von etwa 7,2 Millionen Euro verursachen wird.
Für das Quartier Havkenscheider Höhe führt die NRW.URBAN KE derzeit die Projektentwicklung durch; die Entwurfsplanung für Verkehr, Entwässerung und Freianlagen befindet sich im Prozess. Die Vermarktung der verschiedenen Abschnitte im Quartier Feldmark zeigt unterschiedliche Stadien: Während für einige Grundstücke bereits Kaufverträge mit Investoren oder Wohnungsunternehmen vorliegen, befinden sich andere Flächen in der Verhandlungsphase oder in der Vorbereitung von Bauanträgen.
Mit der Vorlage wird beantragt, den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen. Zudem soll der Mehraufwand durch zusätzliche Leistungen der NRW.URBAN KE sowie die damit verbundene Erhöhung des Auftragsvolumens beschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.09.2023 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 23.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231647
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231647
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.9Vorkaufssatzung Nr. 1032 V - Uni-Center - für einen Teilbereich des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 1032 - Uni-Center - sowie angrenzende Bereiche hier: SatzungsbeschlussZur Vorlage · 20231842 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat eine Beschlussvorlage zur Einführung der Vorkaufssatzung Nr. 1032 V vorgelegt. Diese soll die städtebauliche Entwicklung im Bereich des Uni-Centers sowie angrenzender Flächen sichern. Der Geltungsbereich erstreckt sich nördlich und südlich der Querenburger Höhe, begrenzt durch den Hustadtring im Norden und die Universitätsstraße im Süden. Die Satzung orientiert sich an den Leitzielen des Rahmenplans „Campus Bochum“.
Mit der Vorkaufssatzung beabsichtigt die Stadt Bochum, bei Grundstücksverkäufen innerhalb des festgelegten Gebiets Steuerungsmöglichkeiten zu erhalten. Grundstückseigentümer werden verpflichtet, geplante Kaufverträge unverzüglich der Stadt anzuzeigen. Im Falle von Verkäufen, die nicht den städtebaulichen Entwicklungszielen entsprechen, kann die Stadt das Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB ausüben. Ziel der Maßnahmen ist die Entwicklung des Uni-Centers als Standort für Einzelhandel, Dienstleistungen, Wohnen und öffentliche Einrichtungen. Dabei sollen unter anderem bestimmte Nutzungen, wie Vergnügungsstätten oder Betriebe zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse, ausgeschlossen werden. Die Satzung soll zudem die Verkehrsführung sowie die Integration von Grün- und Wasserflächen fördern. Der Entwurf durchläuft die Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Süd sowie Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen, bevor eine Entscheidung im Rat am 28. September 2023 ansteht.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231842
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.10Satzung zur Festlegung der Anteile der Beitragspflichtigen für die Pariser StraßeZur Vorlage · 20231634 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Festlegung der Anteile der Beitragspflichtigen für die Pariser Straße vorgelegt. Im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen wurde in der Pariser Straße der Oberbau der Straßenverkehrsfläche erneuert, das Pflaster verstärkt und ein über hundertjähriger Entwässerungskanal saniert. Da die Pariser Straße als Fußgängergeschäftsstraße eingestuft ist, sieht die bestehende Satzung zur Erhebung von Straßenausbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz NRW keine spezifische Regelung für die Anteilsverteilung vor.
Die Verwaltung schlägt daher die Erlassung einer Sondersatzung vor. Darin soll der Anliegeranteil am beitragsfähigen Aufwand auf 60 % festgesetzt werden, um eine Angleichung an bisherige Regelungen für Fußgängergeschäftsstraßen im Innenstadtbereich zu erreichen. Da die Abnahme des Oberbaus im Juni 2019 und die des Kanals im Dezember 2022 erfolgte, muss die Festsetzung der Anteile innerhalb der vierjährigen Verjährungsfrist erfolgen. Der Rat der Stadt Bochum wird gebeten, die Rückwirkung der Satzung auf den Zeitpunkt vor der straßenbaulichen Abnahme sowie die Festsetzung des Anliegeranteils auf 60 % zu beschließen. Während die Kosten für die Erneuerung der Fahrbahnoberfläche durch das Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden, greift für die Maßnahmen am Entwässerungskanal keine Landesförderung.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 06.09.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 10.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231634
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.11Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Weihnachtsmarkt in der Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20230852/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, die die Erlassung einer ordnungsbehördlichen Verordnung zum Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen im Rahmen des Bochumer Weihnachtsmarktes vorsieht. Ziel der Vorlage ist es, den Einzelhandel in der Bochumer Innenstadt am 10. Dezember 2023 für den Zeitraum des Weihnachtsmarktes zur Öffnung zu ermächtigen.
Der Antrag basiert auf einer Anregung des Einzelhandelsverbandes NRW Ruhr-Lippe e.V. Während für andere Termine und Stadtbezirke bereits entsprechende Beschlüsse vorliegen oder diese nicht Gegenstand der aktuellen Vorlage sind, konzentriert sich dieser Entwurf ausschließlich auf den Termin im Dezember für die Innenstadt. Die rechtliche Grundlage bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen, welches unter bestimmten Voraussetzungen eine Öffnung von Verkaufsstellen an bis zu acht Sonntagen oder Feiertagen pro Jahr ermöglicht, sofern ein öffentliches Interesse – etwa durch lokale Märkte oder Feste – vorliegt.
Die Vorlage enthält den Entwurf der Verordnung sowie einen Lageplan des betreffenden Verkaufsbereiches. Der Rat der Stadt Bochum soll über die vorgeschlagene Verordnung entscheiden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (SPD/Grüne/CDU/LINKE)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20230852/1 bei einer Enthaltung (SPD)
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230852/1Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (Linke)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:KeineDagegen:3 Grüne, 1 LinkeDafür:5 SPD, 5 CDU, 2 UWG, 1 FDP
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20210852/1Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Die Partei, BD)Dagegen: 4 (Grüne, CDU, DIE LINKE.)Enthaltungen: 0
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (26. Sitzung) — Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230852/1Enthaltungen: 1 (CDU)Dagegen: 8 (SPD, Grüne)Dafür: 7 (Grüne, CDU, FDP/UWG, BD)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 5 (SPD/Grüne/CDU/LINKE)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB - 1.11.1Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Weihnachtsmarkt in der Bochumer Innenstadt - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20232583 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ratsmitglied Christian Haardt hat einen Änderungsantrag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die Regelung der Ladenöffnungszeiten im Zusammenhang mit dem Bochumer Weihnachtsmarkt in der Innenstadt.
Mit dem Beschlussvorschlag soll es Verkaufsstellen im Bereich der Bochumer Innenstadt ermöglicht werden, am Sonntag, den 10. Dezember 2023, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet zu sein. Die räumliche Ausdehnung dieser Erlaubnis ist durch einen Plan in der Anlage zum Antrag definiert. Eine Öffnung der Geschäfte ist an die Bedingung geknüpft, dass die Veranstaltung im Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt tatsächlich stattfindet.
Sollten Verkaufsstellen vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb der genehmigten Zeiten öffnen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der Antrag sieht hierfür ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer offiziellen Verkündung in Kraft.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung)
- 1.12Benutzungsordnung Stadtarchiv – Bochumer Zentrum für StadtgeschichteZur Vorlage · 20231559 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Bochumer Stadtrat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer neuen Benutzungsordnung für das Stadtarchiv – Bochum Zentrum für Stadtgeschichte vorgelegt. Die Vorlage, die von Dr. Kai Rawe eingereicht wurde, sieht vor, die bisher ungeschriebenen Nutzungs-, Recherche- und Dienstleistungsbedingungen des Archivs verbindlich festzulegen.
Ziel der Neuregelung ist es, die Vorgaben des Archivgesetzes Nordrhein-Westfalen konkret umzusetzen. Bisherige Abläufe wurden zwar seit Jahren praktiziert, jedoch fehlte eine schriftliche Grundlage, was laut Verwaltung zu Unsicherheiten und Diskussionen zwischen den Archivnutzenden und dem Personal geführt hat. Die neue Benutzungsordnung soll verbindliche Regelungen zu allgemeinen Nutzungsbedingungen, Abläufen, Verpflichtungen, Haftungsfragen sowie Verhaltensregeln und Dienstleistungen enthalten.
Der Entscheidungsprozess sieht eine Vorberatung im Ausschuss für Kultur und Tourismus am 30. August 2023 sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 20. September 2023 vor. Die endgültige Entscheidung über die Verabschiedung der Benutzungsordnung durch den Rat ist für den 28. September 2023 geplant. Mit der Einführung der Regelungen sind keine finanziellen oder klimarelevanten Auswirkungen verbunden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.08.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.13Stärkungspakt NRW – Aussetzung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung sowie für die Schulbetreuung für die Monate September – Dezember 2023 für Familien mit geringem EinkommenZur Vorlage · 20232367 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage vorgelegt, um die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung sowie die Schulbetreuung in den Monaten Oktober bis Dezember 2023 auszusetzen. Die Maßnahme ist für Familien mit einem jährlichen Einkommen von bis zu 50.000 Euro vorgesehen. Dies umfasst sowohl die Beiträge für Tageseinrichtungen und Kindertagespflege als auch für außerunterrichtliche Betreuungsangebote in der Primar- und Sekundarstufe I im Stadtgebiet.
Die Finanzierung der Aussetzung erfolgt aus den Mitteln des Stärkungspakts NRW, die der Stadt Bochum zur Reaktion auf die sozialen Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine bereitgestellt wurden. Von der Beitragsbefreiung sind insgesamt 3.407 Kinder betroffen, wobei 2.069 Kinder in der Kindertagesbetreuung und 1.338 Kinder in der Schulbetreuung profitieren sollen. Die Gesamtkosten für diesen Zeitraum belaufen sich auf 476.724 Euro und werden vollständig durch die Zuwendung des Landes NRW gedeckt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 26.09.2023 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (19. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.13.1Stärkungspakt NRW - Aussetzung der Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung sowie für die Schulbetreuung für die Monate September - Dezember 2023 für Familien mit geringem Einkommen - Änderungsantrag der Fraktion "Bündnis Deutschland" -Zur Vorlage · 20232512 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat einen Änderungsantrag zur Vorlage 20232512 für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eingereicht. Der Antrag sieht vor, die Erhebung von Elternbeiträgen für bestimmte Betreuungsangebote im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2023 auszusetzen. Dies betrifft Familien mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen bis zu einer Grenze von 50.000 Euro.
Die vorgeschlagene Regelung umfasst die Inanspruchnahme von außerunterrichtlichen Betreuungsangeboten an Schulen im Stadtgebiet Bochum, der bestehenden Tageseinrichtungen für Kinder sowie der Kindertagespflege. Die Finanzierung dieser Maßnahme soll über Mittel aus dem Stärkungspakt NRW erfolgen, welche der Stadt als Billigkeitsleistung zur Verfügung stehen.
Die Ratsfraktion begründet den Antrag mit einer Reduzierung des bürokratischen Aufwands, da das zu versteuernde Einkommen einfacher zu ermitteln sei als die Einzelbetrachtung aller Einkommensquellen. Zudem wird angeführt, dass durch die Nutzung dieser Kennzahl individuelle finanzielle Situationen im Rahmen der bestehenden Regelungen des Steuerrechts berücksichtigt werden können.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 1.14Einführung der flächendeckenden Sammlung der kombinierten Wertstofftonne im überwiegenden Teil von Wattenscheid ab 2024 und ggfls.im übrigen Stadtgebiet ab 2026Zur Vorlage · 20231358 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Einführung einer flächendeckenden Sammlung in der kombinierten Wertstofftonne im überwiegenden Teil von Bochum-Wattenscheid ab Januar 2024. Ziel des Vorhabens ist es, die bisherige Verwendung von gelben Säcken für Leichtverpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen zu ersetzen. Hierfür sollen etwa 2.100 zusätzliche Behälter aufgestellt werden, wobei die USB Bochum GmbH mit der Durchführung beauftragt wird.
Das Vorhaben ist als Modellversuch angelegt. Bei einem erfolgreichen Testlauf ist vorgesehen, dass die Verwaltung gemeinsam mit der USB Bochum GmbH Verhandlungen mit den dualen Systemen für den Zeitraum von 2026 bis 2028 führt, um eine Ausweitung auf das restliche Stadtgebiet zu prüfen. Die Umstellung soll dazu beitragen, die Verteilung von gelben Säcken nachhaltig zu reduzieren und Probleme wie das Verwehen loser Säcke oder Schwierigkeiten bei der Zuordnung der Abfälle zu Grundstücken zu vermeiden.
Die Kosten für die zusätzlichen Behälter sowie deren Aufstellung werden mit rund 101.000 Euro veranschlagt und können aus dem Budget „StadtRaumPflege“ gedeckt werden. Für die Phase des Modellversuchs wird ein personeller Mehraufwand von etwa zehn Stunden pro Woche im Fachbereich kalkuliert, um beispielsweise Ausnahmeregelungen für die Sacksammlung bei fehlenden Stellmöglichkeiten zu prüfen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (FDP)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/BD/PAR&StG/UWG:FB/ PAR/OB)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (24. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231358
- 17.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 2 (FDP)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/BD/PAR&StG/UWG:FB/ PAR/OB) - 1.15Konzept zur Aufstellung von Containern für die Sammlung von Altkleidern und -textilien der Stadt BochumZur Vorlage · 20231847/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über ein neues Konzept zur Aufstellung von Containern für die Sammlung von Altkleidern und -textilien im öffentlichen Straßenraum entscheiden. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage des Tiefbauamtes wird eine rechtssichere Grundlage für die Erteilung oder Ablehnung von Sondernutzungserlaubnissen an gewerbliche und caritative Anbieter angestrebt.
Das Konzept wurde nach Anregungen aus den Bezirksvertretungen sowie dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur angepasst. Zu den Neuerungen gehören ein Losverfahren bei zeitgleich eingehenden Anträgen, eine Begrenzung auf maximal zehn Standorte pro Anbieter sowie die Festlegung von Fristen für erneute Anträge. Für die Aufstellung stehen insgesamt 37 Depotcontainerstandplätze zur Verfügung.
Hintergrund der Neuregelung sind rechtliche Entwicklungen, unter anderem ein erfolgreiches Klageverfahren eines gewerblichen Sammlers gegen die Stadt Bochum. Die Verwaltung möchte durch das neue Regelwerk eine einheitliche Handhabung sicherstellen und gleichzeitig die Aufgaben der USB Bochum GmbH bei der Abfallentsorgung wahren.
Die Sondernutzungserlaubnisse werden für eine Dauer von drei Jahren erteilt. Zur Vermeidung von Verschmutzungen bleibt die USB Bochum für die Reinigung der Standorte zuständig, wobei die anfallenden Reinigungskosten von den jeweiligen Anbietern zu tragen sind. Bestehende Erlaubnisse für 162 Altkleidercontainer an 147 Standplätzen bleiben von dieser Neuregelung unberührt und behalten ihre Gültigkeit.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.162. Fortschreibung des Straßen- und Wege-Konzeptes im Rahmen der Umsetzung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW und des Förderprogrammes des Landes NRW zur Entlastung der Grundstückseigentümer in BochumZur Vorlage · 20231872/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat die zweite Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes zur Beschlussfassung vorgelegt. Diese dient der Umsetzung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW sowie eines Förderprogrammes des Landes Nordrhein-Westfalen, welches Grundstückseigentümer finanziell entlasten soll. Das Konzept schafft Transparenz über geplante Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen an Straßen sowie über beitragspflichtige Kanalbauarbeiten.
Die vorliegende Vorlage enthält Ergänzungen, die auf mündlichen Erläuterungen in den Bezirksvertretungen basieren. Im Bezirk Bochum-Mitte wurde die Erneuerung der Fahrbahn in der Gabelsberger Straße zwischen der Hugo-Schulz-Straße und der Frederikastraße in die Liste der beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen aufgenommen. Zudem wurde ein Abschnitt in der Gußstahlstraße aus dem Plan gestrichen, um die Förderfähigkeit der Maßnahme nicht zu gefährden. Im Bezirk Bochum-Wattenscheid wurde eine geplante Kanalbaumaßnahme im Bereich Schmelzhütte, die von der Günnigfelder Straße bis zur Kirchstraße reicht, als beitragspflichtiges Vorhaben ergänzt.
Die Aufnahme von Maßnahmen in das Konzept ist eine Voraussetzung für den Erhalt staatlicher Fördermittel zur Reduzierung der Anliegerbeiträge. Das Konzept umfasst verschiedene Anlagen, welche sowohl beitragsfreie Instandhaltungsmaßnahmen als auch beitragspflichtige Arbeiten an Straßen und Kanälen über unterschiedliche Zeiträume abbilden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.17Peter-Weiss-Preis hier: Besetzung der Jury in der Sparte "Literatur"Zur Vorlage · 20231797 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Besetzung der Jury für den Peter-Weiss-Preis 2023 in der Sparte Literatur vorgelegt. Der städtische Kulturpreis wird alle zwei Jahre in den Bereichen Literatur, Theater, bildende Kunst und Film verliehen, um das künstlerische Schaffen im Sinne des humanistischen Engagements von Peter Weiss zu fördern.
Gemäß dem Preisstatut setzt sich die Jury aus dem Kulturdezernenten als Vorsitzendem, vier Fachjurorinnen bzw. Fachjuroren sowie vier Vertretern der Fraktionen des Stadtrats zusammen. Die Verwaltung schlägt für die Fachjury Maryam Aras, Fatma Aydemir, Sieglinde Geisel und Prof. Dr. Ralph Köhnen vor. Als politische Mitglieder sind Barbara Jessel, die Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Tourismus, sowie Sonja Gräf vorgesehen.
Die Vorlage sieht eine Beratung im Ausschuss für Kultur und Tourismus sowie im Haupt- und Finanzausschuss im August und September 2023 vor. Die endgültige Entscheidung über die Besetzung der Jury durch den Rat der Stadt Bochum ist für den 28. September 2023 geplant.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 1 (LINKE)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 30.08.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (16. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 1 (LINKE) - 1.18Deutsches Forum für Figurentheater und Puppenspielkunst e.V. (dfp): Vertretung der Stadt Bochum im VorstandZur Vorlage · 20231804 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll die Stadtoberinspektorin Mareike Schlensog als Vertreterin der Stadt im Vorstand des Deutschen Forums für Figurentheater und Puppenspielkunst e.V. (dfp) berufen. Die Nachfolge ist notwendig, da der bisherige Vertreter und Leiter des Kulturbüros, Bernhard Szafranek, zum 30. September 2023 in den Ruhestand geht.
Das dfp hat seinen Sitz in Bochum und erhält von der Stadt einen jährlichen Betriebskostenzuschuss zur Förderung der Figurentheater- und Puppenspielkunst. Zu den Aufgaben des Vereins gehören der Betrieb eines Dokumentations- und Forschungszentrums sowie die Ausrichtung von Veranstaltungen wie dem Festival „Figurentheater der Nationen“ (FIDENA) und dem „Fritz-Wortel-Fritzmann-Preis“. Die Satzung des Vereins sieht vor, dass ein Mitglied des Vorstands durch die Stadt Bochum benannt wird.
Mareike Schlensog ist als Sachbearbeiterin im Kulturbüro für die Förderung dieser Kunstform sowie für die Betreuung der genannten Projekte zuständig. Mit der Neubesetzung der Vertretung entstehen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen für den Haushalt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.08.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.19Neuwahl eines ordentlichen und eines stellvertretenden Mitgliedes für den Naturschutzbeirat bei der unteren NaturschutzbehördeZur Vorlage · 20231863 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20231863 die Neuwahl eines ordentlichen sowie eines stellvertretenden Mitglieds für den Naturschutzbeirat bei der unteren Naturschutzbehörde beantragt. Hintergrund ist das Ausscheiden eines ordentlichen Mitglieds, welches den Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e. V. vertrat.
Der Landesverband Gartenbau Nordrhein-Westfalen e. V. schlägt für die Besetzung der Positionen Martin Blumenkamp als ordentliches Mitglied und Andrea Wiese als stellvertretendes Mitglied vor. Beide Personen haben ihren Wohnsitz in Bochum. Der Naturschutzbeirat hat gemäß dem Landesnaturschutzgesetz die Aufgabe, bei der Schutz-, Pflege- und Entwicklung der Landschaft mitzuwirken sowie Vorschläge an die zuständigen Behörden zu unterbreiten. Zudem soll der Beirat die Absichten der Landschaftspflege der Öffentlichkeit vermitteln und bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.
Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie im Haupt- und Finanzausschuss vorberaten. Die endgültige Entscheidung des Rates ist für die Sitzung am 28. September 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 17.08.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (20. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.20a) Wiederbestellung des Vorsitzenden des Umlegungsausschusses b) Bestellung eines Mitgliedes des Umlegungsausschusses - vermessungstechnischer Sachverständiger - c) Bestellung eines Mitgliedes des Umlegungsausschusses - stellvertretender vermessungstechnischer Sachverständiger -Zur Vorlage · 20232075 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur personellen Neubesetzung des Umlegungsausschusses vorgelegt. Der Entwurf umfasst die Wiederbestellung des Vorsitzenden sowie die Bestellung zweier neuer Mitglieder in der Funktion als vermessungstechnische Sachverständige.
Es wird vorgeschlagen, den amtierenden Vorsitzenden des Umlegungsausschusses mit Wirkung zum 1. Februar 2024 für eine weitere Dauer von fünf Jahren wiederzubestellen. Der Vorsitzende erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches.
Zudem beantragt die Verwaltung, ein neues Mitglied als vermessungstechnischer Sachverständiger für eine fünfjährige Amtszeit ab Februar 2024 zu bestellen. Dieser Vorschlag erfolgt, da ein bisheriges Mitglied des Ausschusses für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung steht. Der vorgeschlagene Kandidat verfügt über die erforderliche fachliche Qualifikation und war zuvor in einer leitenden Funktion im Bereich Vermessung und Kataster tätig.
Parallel dazu soll ein stellvertretender vermessungstechnischer Sachverständiger für ebenfalls fünf Jahre ab Februar 2024 bestellt werden. Die vorgeschlagene Person ist Diplomingenieur für Vermessungswesen und bringt Erfahrung aus der Geschäftsführung eines anderen Umlegungsausschusses mit. Die Vorlage wird im September 2023 in den Ausschüssen für Planung und Grundstücke sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat die Entscheidung trifft.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.21Beendigung der Mitgliedschaft der Stadt Bochum in der Baugenossenschaft Heimat Bochum-Stiepel eGZur Vorlage · 20232264 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, ihre Mitgliedschaft in der Baugenossenschaft Heimat Bochum-Stiepel eG zu beenden. Die Verwaltung hat hierzu eine Beschlussvorlage vorgelegt, die den Rat dazu ermächtigen soll, die zehn gehaltenen Anteile zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu kündigen. Mit dem Ausscheiden aus der Genossenschaft soll auch Heike Möller als Vertreterin in der Mitgliederversammlung abberufen werden.
Die Entscheidung basiert auf einer regelmäßigen Überprüfung des Beteiligungsportfolios durch die Stadtverwaltung. Laut Begründung sieht das Amt für Finanzsteuerung derzeit keine sachlichen oder fachlichen Gründe für eine weitere Mitgliedschaft in dieser speziellen Baugenossenschaft. Da die Satzung der Genossenschaft eine Kündigungsfrist von zwei Jahren zum Ende eines Geschäftsjahres vorsieht, würde ein Austritt bei einer Kündigung im Jahr 2023 zum 31. Dezember 2025 erfolgen.
Die Anteile haben einen Nennwert von jeweils 1.550 Euro. Eine Auszahlung des Geschäftsguthabens wird voraussichtlich im dritten Quartal 2026 erwartet. Die Stadtverwaltung plant, die Kommunalaufsicht über den Verkauf der Anteile zu informieren. Die Zusammenarbeit mit anderen Baugenossenschaften im Bochumer Stadtgebiet soll laut Vorlage weiterhin fortgesetzt werden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 64 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/ FDP/PAR/OB)
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: -dagegen: 1 (BD)dafür: 15 (SPD; Grüne; CDU; Linke; PAR&StG;UWG:FB;OB)
- 14.09.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (27. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 4 (BD)dafür: 64 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/ FDP/PAR/OB) - 1.22Bürgerzentrum Harpen, Harpener Hellweg 77Zur Vorlage · 20231749 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Kernsanierung des ehemaligen Amtshauses am Harpener Hellweg 77 vorgelegt, um dort das „Bürgerzentrum Harpen“ zu etablieren. Die kalkulierten Kosten für das Projekt belaufen sich auf 4,5 Millionen Euro. Diese Summe umfasst Maßnahmen an Dach und Fassade sowie den Umbau der ehemaligen Kita-Flächen und Wohnungen. Während für das Jahr 2023 und 2024 bereits Mittel in Höhe von einer Million Euro veranschlagt sind, sollen die restlichen 3,5 Millionen Euro durch Umschichtungen im Investitionsbudget des Amtes für Finanzsteuerung bereitgestellt werden.
Die geplante Nutzung sieht vor, den Saal im Erdgeschoss für kulturelle Veranstaltungen mit bis zu 200 Personen bereitzustellen. Der Bereich der ehemaligen Kita soll barrierefrei für temporäre Nutzungen wie Seminare oder Workshops zur Verfügung stehen. Die ehemaligen Wohnungen sollen in Büroräume für die Verwaltung oder soziale Einrichtungen umgewandelt werden, wobei eine Wohnnutzung aufgrund der Lärmbelastung durch Veranstaltungen ausgeschlossen ist. Ein elektronisches Schließsystem soll den Zugang zum Gebäude steuern.
Das Bauvorhaben ist auf eine Dauer von etwa drei Jahren ausgelegt. Ab April 2024 ist die Einrichtung der Baustelle geplant, wodurch die derzeitigen Mieter, der Bürger-Schützen-Verein Bochum-Harpen 1874 e.V. und der Musikzug Bochum-Harpen 1986 e. V., ihre Flächen für voraussichtlich 18 Monate nicht nutzen können. Die Verwaltung sucht nach Ausweichmöglichkeiten im städtischen Immobilienbestand, hat jedoch bislang keine Alternativen gefunden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231749
- 15.08.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (27. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.23Neubau Schulzentrum Bochum – Nord Entwicklung der Projektkosten und Beantragung einer BudgeterhöhungZur Vorlage · 20231819 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Erhöhung des Budgets für den Neubau des Schulzentrums Bochum-Nord vorgelegt. Der Rat wird gebeten, das Projektbudget um 11,45 Millionen Euro brutto auf insgesamt 119,20 Millionen Euro brutto zu erhöhen. Die notwendigen Mittel sollen aus der Bildungspauschale 2022 bereitgestellt werden.
Der Baufortschritt am Rohbau ist im Gange, wobei bislang 59 Prozent der Bauleistungen beauftragt wurden. Die Kostenentwicklung wird maßgeblich durch die allgemeine Marktlage bei den Baupreisen beeinflusst. Konkret liegen die Ergebnisse bei den elektrotechnischen Anlagen etwa 2,6 Millionen Euro über dem ursprünglichen Planungsstand. Auch bei den Arbeiten an der Fassade, der Möblierung sowie den Tischlerarbeiten wurden höhere Kosten als in der ursprünglichen Kalkulation vorgesehen verzeichnet.
Zusätzliche Kosteneinflüsse ergaben sich durch Anpassungen im Bereich der Freianlagen, etwa für den Überflutungsschutz und die Barrierefreiheit, sowie durch Sanierungsmaßnahmen am Bestandsgebäude aufgrund von Schadstofffunden. Um die Deckung anstehender Vergaben sicherzustellen, sieht die Verwaltung vor, für noch nicht vergebene Leistungen eine Reserve von 20 Prozent und für bereits beauftragte Aufträge eine Nachtragsreserve von 5 Prozent einzukalkulieren.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.08.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 22.08.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (18. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.08.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20231819
- 10.08.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (26. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 08.08.2023 · Ausschuss für Schule und Bildung (19. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagHerr Krampitz (BD) nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.24Einführung und Betrieb eines Telenotarzt-SystemsZur Vorlage · 20232290 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Einführung und zum Betrieb eines Telenotarzt-Systems im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit vorgelegt. Dabei sollen zwei öffentlich-rechtliche Vereinbarungen geschlossen werden. Die erste Vereinbarung sieht die Gründung des „Telenotarzt-Verbunds Mittleres Ruhrgebiet“ durch die Städte Bochum, Bottrop, Gelsenkirchen und Herne vor. In diesem Verbund übernimmt Bochum die Rolle des Kernträgers. Die anfallenden Kosten werden nach einem festgelegten Schlüssel verteilt: 40 Prozent trägt Bochum, 30 Prozent Gelsenkirchen, 20 Prozent Herne und 10 Prozent Bottrop.
Die zweite Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen den Städten Bochum und Dortmund. Ziel ist die gemeinsame Beschaffung von zwei Telenotarzt-Systemen sowie deren technische Vernetzung. Dies soll einen gegenseitigen Überlauf bei Einsatzspitzen ermöglichen, um die Auslastung der Systeme effizient zu steuern. Die Stadt Dortmund übernimmt dabei die Funktion der ausschreibenden Stelle.
Als primärer Standort für den Betrieb des Systems ist die Leitstelle in Bochum vorgesehen, wobei ein weiterer Standort zur Ausfallsicherheit geplant ist. Das System soll Einsatzkräfte am Notfallort durch digitale Medien unterstützen und die Verfügbarkeit von Notärzten verbessern. Laut Verwaltungsvorlage sind für diese Maßnahmen keine zusätzlichen finanziellen Mittel über den Haushaltsplan hinaus erforderlich, da die Kosten durch Krankenkassen sowie durch das Kostenverteilungsmodell der beteiligten Städte gedeckt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.25Überplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3604 Institutionelle Bildung und Beratung zur Deckung von Mehrkosten der EingliederungshilfeZur Vorlage · 20232285 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 5,2 Millionen Euro entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, diese Mittel in der Produktgruppe „Institutionelle Bildung und Beratung“ bereitzustellen, um Mehraufwendungen in der Eingliederungshilfe auszugleichen.
Die Begründung für den Bedarf liegt in steigenden Fallzahlen sowie veränderten Entgeltsätzen im Bereich der Schulbegleitung. Laut Dokument stieg die Zahl der bearbeiteten Fälle von 983 im Jahr 2020 auf 1.205 im Jahr 2022 an. Parallel dazu haben sich die Entgeltsätze für die ambulante Eingliederungshilfe zwischen dem Schuljahr 2020/2021 und 2022/2023 um bis zu 31 Prozent erhöht.
Die Deckung des Mehrbedarfs soll durch Minderaufwendungen im Budget der Allgemeinen Finanzwirtschaft erfolgen. Diese Mittel sind verfügbar, da aufgrund höherer Steuereinzahlungen im Jahr 2022 Rückstellungen für die LWL-Umlage gebildet werden konnten. Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat am 28. September 2023 über den Beschlussvorschlag entscheidet.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.09.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (27. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.26Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme „Sanierung und Instandsetzung Stadtpark“Zur Vorlage · 20232340 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20232340 einen Beschluss zur Umsetzung der Sanierung und Instandsetzung des Bochumer Stadtparks vorgelegt. Hintergrund sind das 150-jährige Jubiläum im Jahr 2026 sowie die geplante Teilnahme an der Internationalen Gartenausstellung (iga2027.ruhr). Ziel des Vorhabens ist es, den Park als Gartendenkmal zu erhalten und gemäß dem Leitbild „Natur, Kultur, Gemeinschaft“ weiterzuentwickeln.
Der Beschluss umfasst verschiedene Maßnahmenpakete. Das erste Paket, das die grundlegende Sanierung von Wegen, Treppen sowie des Spiel- und Wasserspielplatzes beinhaltet, wird mit Kosten von rund 19,66 Millionen Euro veranschlagt. Ein zweites, optionales Paket für Maßnahmen wie den Ausbau von Wegen oder eine neue WC-Anlage wird auf etwa 1,97 Millionen Euro geschätzt. Zudem sieht die Vorlage eine Aufwertung der Minigolfanlage für rund 0,9 Millionen Euro vor sowie Gespräche mit Pächtern der Parkgastronomie über weitere Maßnahmen.
Ein weiterer Bestandteil ist die Instandsetzung des Bismarckturms auf Basis eines Gutachtens, wofür Kosten in Höhe von etwa 0,95 Millionen Euro veranschlagt werden. Die Planungen basieren auf einem Prozess, der unter Einbeziehung von Anwohnern, Nutzern sowie einer Kinder- und Jugendbeteiligung durchgeführt wurde. Vorbereitende Arbeiten, wie die Entschlammung des Gondelteichs, wurden bereits abgeschlossen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 2.Anträge
- 2.1KulturticketZur Vorlage · 20231467 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD und Grüne haben einen Antrag zur Einführung eines Kulturtickets gestellt, der in der Ratssitzung am 15. Juni 2023 behandelt wird. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Einführung eines Kombi-Tickets der Bogestra zu prüfen und einen konkreten Vorschlag zur Umsetzung dem Rat vorzulegen.
Das vorgesehene Ticket soll Eintrittskarten für städtische Einrichtungen, wie etwa das Schauspielhaus, das Musikforum oder die Bochumer Symphoniker, mit der Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs verknüpfen. Durch diese Kombination sollen Bus- und Bahntickets in den Kulturpreis integriert werden, um eine einfache Anreise auch aus Nachbarstädten zu ermöglichen. Dabei wird auf ein vergleichbares Modell im Musiktheater im Revier in Gelsenkirchen verwiesen.
Die Begründung des Antrags sieht vor, dass das Kulturticket einen Beitrag zur Nachhaltigkeit im Kulturbereich leistet. Zudem soll die Maßnahme als Baustein zur Förderung des Umweltverbunds im Sinne des städtischen Mobilitätsleitbilds dienen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 30.08.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 09.08.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (25. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag bei 1 Enthaltung (BD)
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Vorberatung an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.1.1Kulturticket - Änderungsantrag der Fraktion "UWG:Freie Bürger" -Zur Vorlage · 20231598 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion UWG: Freie Bürger hat einen Ergänzungsantrag zum Thema Kulturticket (TOP 2.11) für die 24. Sitzung des Bochumer Rates vorgelegt. Dieser Antrag bezieht sich auf eine bereits bestehende Vorlage der SPD und der Grünen im Rat der Stadt Bochum.
Mit dem vorliegenden Dokument wird die Verwaltung beauftragt, die Einführung eines Kulturtickets zu prüfen, welches als Kombi-Ticket der Bogestra konzipiert sein soll. Die Verwaltung ist angehalten, einen konkreten Vorschlag auszuarbeiten, der sowohl eine Kostenschätzung als auch eine Aufzählung aller in Betracht kommenden kulturellen Einrichtungen enthält. Das Ergebnis dieser Prüfung und die entsprechenden Unterlagen sollen dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Antrag wurde von Fraktionsvorsitzendem Jens Lücking eingereicht.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung)
- 30.08.2023 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (16. Sitzung) — Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag;Dafür: 6 (3 CDU, 1 FDP, 1 BD, 1 Die Linke)Enthaltungen: 1 (Die Partei&Stadtgestalter)Dagegen: 8 (5 SPD, 3 Die Grünen)
- 09.08.2023 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (25. Sitzung) — Mehrheitlich gegen den BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dafür: 7 (CDU, FDP, LINKE, P&STG, BD)Dagegen:8 (SPD, Grüne)
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Vorberatung an den Fachausschuss überwiesen.
- 2.249€ Fahrtkostenpauschale für RatsmitgliederZur Vorlage · 20231068 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. hat für die 23. Ratssitzung am 4. Mai 2023 einen Antrag zur Senkung der monatlichen Fahrtkostenpauschale für Ratsmitglieder in Bochum eingebracht. Der Antrag sieht vor, die Pauschale zum nächstmöglichen Zeitpunkt von derzeit 79 Euro auf 49 Euro zu reduzieren.
Als Grundlage für diesen Vorschlag wird die Einführung des Deutschlandtickets angeführt, welches aktuell für 49 Euro angeboten wird. Die Fraktionsvorsitzenden Gültaze Aksevi und Horst Hohmeier begründen das Vorhaben damit, dass durch die Anpassung der Pauschale die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs gefördert werden soll. Den Ratsmitgliedern soll dabei die Wahlfreiheit erhalten bleiben, ob sie den Betrag für den Erwerb eines Deutschlandtickets, die Kosten für Parkplätze am Rathaus oder die Kraftstoffkosten für private Fahrzeuge verwenden.
Durch die Reduzierung der Pauschale sollen laut dem Antrag jährlich Einsparungen von über 30.000 Euro erzielt werden. Diese Mittel sollen dem Sozialetat der Stadt Bochum zur Verfügung gestellt werden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung)
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 15.06.2023 · Rat (24. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 04.05.2023 · Rat (23. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 2.2.1Fahrtkostenpauschale für Ratsmitglieder - Änderungsantrag der Fraktionen LINKE, SPD, Grüne, FDP, UWG:FB -Zur Vorlage · 20232214 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen DIE.LINKE, SPD, GRÜNEN, FDP sowie UWG:Freie Bürger haben einen Änderungsantrag zur Sitzung des Bochumer Rates am 24. August 2023 vorgelegt. Gegenstand der Vorlage mit der Nummer 20232214 ist die Neuregelung der Fahrtkostenpauschale für Ratsmitglieder.
Der Antrag sieht vor, den bestehenden Beschlussvorschlag zu ersetzen. Den Ratsmitgliedern soll zur monatlichen Erstattung ihrer Fahrtkosten eine Pauschale gezahlt werden, die sich am jeweils aktuellen Wert des Deutschlandtickets orientiert. Diese Berechnungsmethode soll so lange Anwendung finden, wie das Deutschlandticket existiert. Sollte das Ticket nicht mehr verfügbar sein, müssten neue Regelungen durch den Rat getroffen werden.
Die vorgeschlagene Neuregelung der Fahrtkostenpauschale soll ab dem 1. Januar 2024 gelten und mit dem Ende der aktuellen Wahlperiode am 31. Oktober 2025 enden. Die Antragsteller führen dazu aus, dass die Form der Fahrtkostenerstattung in der Entscheidungshoheit des Rates liege.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung)
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 2.2.1Auszahlung in Naturalien - Änderungsantrag der "DIE PARTEI" zu TOP 2.1.1 -Zur Vorlage · 20232253 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 24. August 2023 wurde ein Änderungsantrag zur Vorlage 20232253 zum Tagesordnungspunkt 2.1.1 eingebracht. Der Antrag befasst sich mit der Ausgestaltung der Fahrtkostenpauschale für Mandatsträger im Zusammenhang mit der Anpassung an das Deutschlandticket.
Ein Ratsmitglied der Fraktion Die PARTEI beantragt, dass die angepasste Fahrtkostenpauschale nicht als Geldleistung ausgezahlt, sondern in Form von Sachleistungen zur Verfügung gestellt wird. Konkret wird gefordert, den Betrag analog zum Deutschlandticket in Form von Fahrscheinen bereitzustellen.
Mit diesem Vorhaben soll die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs durch die Mandatsträger unterstützt werden. Zudem wird angeführt, dass durch die direkte Bereitstellung der Tickets eine zweckgebundene Verwendung der Mittel sichergestellt werden soll.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung)
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 2.2.249 € Fahrtkostenpauschale für Ratsmitglieder - Änderungsantrag der Fraktion "Bündnis Deutschland" -Zur Vorlage · 20232514 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat einen Änderungsantrag zur Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 28. September 2023 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.2 und befasst sich mit der monatlichen Fahrtkostenpauschale für Ratsmitglieder.
Die Fraktion beantragt, die aktuelle Pauschale von 79 Euro zum nächstmöglichen Zeitpunkt auf einen Euro zu senken. Laut Begründung des Antrags soll es den Ratsmitgliedern freistehen, wie sie zu den Sitzungen anreisen. Da eine vollständige Streichung der Pauschale aufgrund rechtlicher Bestimmungen nicht möglich sei, wird die Reduzierung auf einen Euro als Möglichkeit angeführt, die Anreisegestaltung kostenneutral zu ermöglichen.
Der Antrag verweist zudem darauf, dass die Orientierung an der Preisstruktur des Deutschlandtickets als Grundlage für die Berechnung wenig zielführend sei. Die Fraktion nennt in diesem Zusammenhang auch vorangegangene Diskussionen im Rat zum Thema der Fahrtkostenpauschale. Ziel der Änderung ist es, den Spielraum bei der Wahl des Verkehrsmittels zu wahren, ohne die Kosten für die Stadt Bochum zu verändern.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung)
- 2.3Toilettenanlagen in Bochumer ParksZur Vorlage · 20232083 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat für die Sitzung des Rates am 24. August 2023 einen Antrag zur Ausstattung von Parkanlagen mit öffentlichen Toiletten vorgelegt. Mit dem Vorhaben wird die Stadtverwaltung beauftragt, in drei Grünanlagen, in denen bislang keine sanitären Einrichtungen vorhanden sind, die Errichtung von WC-Anlagen zu veranlassen. Als erste Standorte sollen der Ümminger See, die Schmechtingwiese sowie der Monte Schlacko versorgt werden, da diese Gebiete eine hohe Besucherfrequenz aufweisen und auch zur Nutzung als Grillflächen dienen.
Die Begründung des Antrags, der von Fraktionsvorsitzendem Karsten Herlitz und dem umweltpolitischen Sprecher Dr. Daniel Obitz eingereicht wurde, bezieht sich auf die Information der Verwaltung, dass aktuell kein Konzept für die Ausstattung von Park- und Grünanlagen mit WC-Anlagen vorliege. Die Fraktion fordert eine Umsetzung in den genannten Gebieten, um die Aufenthaltsqualität zu erhöhen sowie zur Sauberkeit und Hygiene in den Anlagen beizutragen. Damit reagiert die Fraktion auf den derzeitigen Stand der Planung zur Versorgung der Stadt mit sanitären Einrichtungen in Grünanlagen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Einstimmig nach Änderung des Beschlussvorschlages - 2.3.1Toilettenanlagen in Bochumer Parks - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei&Stadtgestalter -Zur Vorlage · 20232198 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Dr. Volker Steude hat für die 25. Sitzung des Bochumer Rates am 24. August 2023 einen Änderungsantrag zum Thema Toilettenanlagen in Bochumer Parks eingereicht. Der Antrag sieht vor, den bestehenden Beschlusstext dahingehend zu erweitern, dass die Verwaltung eine Umsetzung der Anlagen als Trockentoiletten prüft.
Die Begründung des Antrags bezieht sich auf die Position der Verwaltung, welche bei herkömmlichen Toilettenanlagen auf die hohen Kosten für die Verlegung und Instandhaltung von Wasser- und Kanalleitungen verwies. Durch den Einsatz von Trockentoiletten könnten diese aufwendigen Anschlüsse vermieden werden. Laut dem Antrag verursachen moderne Trockentoiletten bei korrekter Nutzung keine Geruchsbelästigung und benötigen keinen Einsatz chemischer Mittel. Als Referenz für die Anwendung solcher Systeme wird Berlin angeführt, wo im April und Mai 2023 bereits 24 Trockentoiletten in Parkanlagen aufgestellt wurden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung)
- 27.09.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (21. Sitzung) — Der Änderungsantrag wird zurückgezogen.
- 24.08.2023 · Rat (25. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
- Im AUNO am 27.09.2023 beschlossener Änderungsantrag
- 2.4Zentrale WC-Anlage für die Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20232437 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag zur Errichtung einer zentralen Toilettenanlage in der Innenstadt gestellt. Mit dem Vorhaben soll die bestehende unterirdische Sanitäranlage am Dr.-Ruer-Platz durch eine moderne und barrierefreie Einrichtung ersetzt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, ob für diesen Zweck ebenerdig gelegene Bestandsgebäude genutzt werden können. Dabei soll insbesondere auf die Bedürfnisse von Kleinstkindern, etwa durch die Bereitstellung eines Wickelraums, Rücksicht genommen werden.
Die Begründung des Antrags weist darauf hin, dass die aktuelle Anlage am Dr.-Ruer-Platz den Anforderungen an Barrierefreiheit und Hygiene nicht mehr entspricht. Es wird eine zentral gelegene, familienfreundliche Infrastruktur angestrebt, wie sie bereits in anderen Bereichen der Stadt vorhanden ist. Der Handelsverband befürwortet eine solche zeitgemäße Anlage in der Innenstadt. Zudem wird auf die geplante Aufwertung des Platzes Am Kuhhirten verwiesen, welche den Bedarf an öffentlichen Sanitäranlagen erhöhen könnte.
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Beratungsfolge
- 08.11.2023 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (22. Sitzung) — Die Entscheidung über die Vorlage wird zurückgestellt.
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird an den Fachausschuss überwiesen. - 2.5Soforthilfe für die Bochumer WohlfahrtsverbändeZur Vorlage · 20232439 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion und die Fraktion UWG: Freie Bürger haben für die Ratssitzung am 28. September 2023 einen Antrag zur Gewährung von Soforthilfe für die Bochumer Wohlfahrtsverbände eingereicht. Der Antrag richtet sich an den Oberbürgermeister und befasst sich mit der finanziellen Unterstützung der Mitglieder der AG Wohlfahrt sowie der sozialen Trägerlandschaft in der Stadt Bochum.
Basierend auf den aktuellen Haushaltsansätzen zur Finanzierung dieser Akteure wird ein Beschlussvorschlag zur Erhöhung der Zuwendungen unterbreitet. Die Fraktionen beantragen, die entsprechenden Mittel für das laufende Jahr 2023 um neun Prozent zu steigern. Für das Jahr 2024 ist eine Erhöhung der Zuwendungen um zwölf Prozent vorgesehen. Eine schriftliche Begründung des Antrags liegt nicht vor, da die Erläuterungen dazu mündlich erfolgen sollen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (PAR&StG)dagegen: 44 (SPD/Grüne/FDP/PAR)dafür: 22 (CDU/LINKE/BD/UWG:FB)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (PAR&StG)dagegen: 44 (SPD/Grüne/FDP/PAR)dafür: 22 (CDU/LINKE/BD/UWG:FB) - 2.6Die Innenstadt durch Parkmöglichkeiten attraktiver machen!Zur Vorlage · 20232440 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat einen Antrag (Vorlagennummer 20232440) an den Rat der Stadt Bochum gestellt, um die Attraktivität der Innenstadt durch veränderte Parkmöglichkeiten zu steigern. Die Fraktion fordert, dass die Stadtverwaltung in Abstimmung mit der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft ein Konzept entwickelt, welches Besuchern der städtisch betriebenen Parkhäuser eine kostenfreie Nutzung von Freitag, 12 Uhr, bis Samstag, 22 Uhr, ermöglicht.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, eine Änderung der Parkgebührenordnung vorzulegen. Diese soll die kostenfreie Nutzung der städtischen Parkmöglichkeiten in den Zonen I und II im Zeitraum von Freitagmittag bis Samstagabend ermöglichen.
Als Begründung führt die Fraktion Ergebnisse der Veranstaltung „Politik trifft Handel“ vom 6. September 2023 an. Dem Antrag zufolge stellt das Fehlen kostenfreier Parkmöglichkeiten im Vergleich zu Einkaufszentren wie dem Ruhr Park einen Nachteil für die Innenstadt dar. Die Fraktion sieht hierin eine Ursache für sinkende Besucherzahlen und Leerstände im Einzelhandel. Ziel der Maßnahme ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Innenstadt gegenüber dem Online-Handel und anderen Handelsstandorten zu fördern.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 64 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/ FDP/PAR)dafür: 4 (BD)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 64 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/ FDP/PAR)dafür: 4 (BD) - 2.7Umbesetzung im Betriebsausschuss für die EigenbetriebeZur Vorlage · 20232447 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat für die Sitzung des Rates am 28. September 2023 einen Antrag zur personellen Umbesetzung im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass ein bisheriges Mitglied des Gremiums in seiner Funktion als sachkundiger Einwohner aus dem Ausschuss ausscheidet.
Gleichzeitig wird beantragt, eine neue sachkundige Einwohnerin für diesen Ausschuss zu wählen. Eine schriftliche Begründung für die vorgeschlagene personelle Veränderung wurde im Antrag nicht aufgeführt; es wird darauf hingewiesen, dass die Erläuterungen gegebenenfalls mündlich erfolgen können. Der Antrag betrifft somit die Neubesetzung der entsprechenden Positionen innerhalb des Betriebsausschusses für die Eigenbetriebe.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.8Verordnung über den Taxitarif für die von der Stadt Bochum zugelassenen Taxis (Taxitarif) hier: Bargeldlose ZahlungenZur Vorlage · 20232448 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag (Vorlagennummer 20232448) eingebracht, um die Einführung bargeldloser Zahlungsmöglichkeiten in allen Bochumer Taxis zu prüfen. Das Ratsmitglied Andreas Köthe regt an, dass die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den lokalen Taxiunternehmen untersucht, mit welchem finanziellen und organisatorischen Aufwand eine flächendeckende Akzeptanz von Kredit- und Debitkarten sowie Diensten wie PayPal verbunden wäre.
Der Antrag begründet die Notwendigkeit damit, dass Bochum als internationaler Wirtschaftsstandort viele Gäste empfange, für die bargeldlose Zahlungen in anderen Städten bereits Standard seien. Da die Bedeutung von Bargeld im Alltag abnehme und derzeit nur in Ausnahmefällen alternative Zahlungsmethoden zur Verfügung stünden, solle sichergestellt werden, dass Fahrgäste nicht auf die Mitnahme von ausreichendem Bargeld angewiesen sind.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 45 (SPD/Grüne/LINKE/PAR&StG/PAR/OB)dafür: 24 (CDU/BD/UWG:FB/FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 45 (SPD/Grüne/LINKE/PAR&StG/PAR/OB)dafür: 24 (CDU/BD/UWG:FB/FDP) - 2.9Geoportal – Stadtplan – Themenkarten erweiternZur Vorlage · 20232450 · Antrag
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat unter der Federführung von Ratsmitglied Dr. Stefan Jox einen Antrag zur Erweiterung des Geoportals vorgelegt. Das Vorhaben sieht vor, die digitalen Themenkarten des Stadtplans um eine Übersicht aller Trinkwasserspender im Stadtgebiet zu ergänzen.
Zudem soll die Verwaltung prüfen, welche weiteren öffentlichen Angebote oder Einrichtungen in das digitale Kartenangebot aufgenommen werden können. Als Beispiele werden hierbei öffentliches WLAN, Toilettenanlagen, Spielplätze sowie Ladestationen angeführt. Die erweiterten Kartenangebote sollen künftig auch in die neue Bochum-App integriert werden.
Der Antrag begründet die Maßnahme mit der zunehmenden sommerlichen Hitze und der Notwendigkeit, den Zugang zu Trinkwasser im öffentlichen Raum besser sichtbar zu machen. Da die von der Stadt bzw. den Stadtwerken Bochum installierten Zapfstellen derzeit nur über eine Liste im Internet auffindbar sind, soll die digitale Karte die Suche nach diesen Angeboten für Bürger sowie Besucher des Stadtgebiets erleichtern.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (UWG:FB)dagegen: 46 (SPD/Grüne/BD/PAR/OB)dafür: 20 (CDU/LINKE/PAR&StG/FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (UWG:FB)dagegen: 46 (SPD/Grüne/BD/PAR/OB)dafür: 20 (CDU/LINKE/PAR&StG/FDP) - 2.10Moderne Mittel retten Leben – Einführung einer Alarmierungs-App in Bochum prüfen!Zur Vorlage · 20232469 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Antrag gestellt, die Einführung einer Alarmierungs-App zur Unterstützung in Notfallsituationen zu prüfen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, die Einrichtung eines solchen Systems zu untersuchen, wobei auch die Feuerwehr und die Rettungsdienste in den Prozess einbezogen werden sollen. Ein Teil der Prüfung soll die Integration bestehender digitaler Hilfsmittel umfassen, wie etwa die interaktive Karte für Standorte von öffentlich zugänglichen Defibrillatoren. Zudem soll geprüft werden, ob eine direkte Verbindung über die App zur Notrufnummer 112 ermöglicht werden kann.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass eine Verkürzung des Zeitintervalls bis zum Eintreffen von Ersthelfern oder Rettungskräften die Überlebenschancen bei Herz-Kreislauf-Stillständen außerhalb von Krankenhäusern erhöhen kann. Die Fraktion verweist auf Erfahrungen aus anderen europäischen Ländern und das Potenzial zur Steigerung der Laienreanimationsquote durch solche Systeme. Bei der Implementierung sollen zunächst Fachkräfte aus dem Rettungs- und Notarztdienst als registrierte Nutzer einbezogen werden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
Ergebnis: Der Antrag wird zurückgezogen. - 2.11Projekt „Starke freie Kultur“ an realer Inflation anpassen.Zur Vorlage · 20232476 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Bochumer Rates am 28. September 2023 liegt ein Antrag zur Anpassung des Projekts „Starke freie Kultur“ vor. Die von Dr. Volker Steude und Dr. Carsten Bachert eingereichte Vorlage sieht vor, die Indexanpassung für die jährliche Aktualisierung der Fördergelder neu zu regeln. Anstatt sich an den Verbraucherpreisen der Jahre 2012 bis 2016 zu orientieren, soll die Berechnung künftig auf der Entwicklung des Verbraucherpreisindexes (Destatis) der jeweils letzten drei bekannten Jahre basieren.
Diese neue Berechnungsmethode soll für die Erstellung der Beschlussvorlagen der Jahre 2025 und 2026 sowie für alle darauf folgenden Entscheidungen angewandt werden. Begründet wird der Antrag damit, dass die bisherigen Steigerungsansätze von jährlich 1 % die aktuelle Inflationsrate nicht ausreichend abbilden, was zu einer realen Verringerung der Finanzierung der freien Szene führe. Der Antrag weist zudem auf die finanzpolitische Entwicklung im Land Nordrhein-Westfalen hin. Eine Belastung des kommunalen Haushalts durch die Anpassung wird nach Angaben der Antragsteller nicht erwartet, da steigende Indexpreise mit steigenden Steuereinnahmen einhergehen. Für den Fall notwendiger haushalterischer Ausgleiche wird eine Kompensation durch Preiserhöhungen bei den Tickets der BoSys als Option angeführt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 65 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/OB)dafür: 3 (LINKE/PAR&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 65 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/OB)dafür: 3 (LINKE/PAR&StG) - 2.12Grundsteuer C - Aktivierung baureifer GrundstückeZur Vorlage · 20232478 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der 26. Sitzung des Bochumer Rates am 28. September 2023 wird ein Antrag zur Einführung der Grundsteuer C behandelt. Der von Fraktionsvorsitzendem Dr. Volker Steude eingebrachte Antrag sieht vor, dass die Verwaltung eine Änderungssatzung zur Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern erarbeitet und dem Rat im Jahr 2024 zur Beschlussfassung vorlegt. Ziel ist es, ab dem 1. Januar 2025 die Grundsteuer C auf unbebaute, baureife Grundstücke zu erheben.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Kartierung der entsprechenden Grundstücke vorzubereiten und diese in einer Allgemeinverfügung unter Darstellung städtebaulicher Erwägungen zu veröffentlichen. Für das Jahr 2024 soll ein Vorschlag zur Höhe des Hebesatzes vorgelegt werden. Der Antrag sieht vor, dass die Einführung der neuen Steuer aufkommensneutral für die Steuerzahler erfolgt, indem die Grundsteuer B entsprechend gesenkt wird.
Die Begründung des Antrags führt an, dass durch die Aktivierung von Baulücken neuer Wohnraum im Stadtgebiet geschaffen und gleichzeitig die Versiegelung von Flächen im Kontext des Klimawandels reduziert werden soll. Da bisherige Eigentümerbefragungen zu keinem nennenswerten Ergebnis bei der Bebauung von Baulücken geführt haben, soll die Grundsteuer C als steuerlicher Anreiz dienen, um die Nutzung baureifer Grundstücke zu fördern.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 66 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 3 (LINKE/PAR&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 66 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 3 (LINKE/PAR&StG) - 2.13Einrichtung eines KlimabeiratsZur Vorlage · 20232479 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag der Vorlage 20232479 strebt Fraktionsvorsitzender Dr. Volker Steude die Einrichtung eines unabhängigen, ehrenamtlichen und beratenden Klimabeirats in Bochum an. Das Gremium soll grundsätzlich öffentlich tagen und an allen klimarelevanten Entscheidungen sowie Vorlagen der Stadt beteiligt werden. Die Stellungnahmen und Anregungen des Beirats sollen den Ausschüssen und dem Rat zur Kenntnis gegeben werden, wobei dem Gremium das Recht eingeräumt werden soll, Personen mit Rederecht in den politischen Gremien auszustatten.
Die geplante Zusammensetzung des Klimabeirats umfasst jeweils vier Vertreter aus den Bereichen Wissenschaft und Forschung, Wirtschaft sowie aus einem lokalen Klimabündnis. Zudem sollen sechs Bürgerinnen und Bürger, die per Losverfahren aus unterschiedlichen sozioökonomischen Milieus ausgewählt werden, dem Gremium angehören. Jede Fraktion soll zudem eine nicht stimmberechtigte Vertretung benennen können. Ergänzend dazu können städtische Bedienstete, Vertreter kommunaler Tochtergesellschaften sowie der Oberbürgermeister beratend teilnehmen.
Der Antrag sieht vor, dass ein Konzept sowie eine Geschäftsordnung den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Dabei soll auch die Bildung einer Geschäftsstelle innerhalb der Verwaltung geprüft werden, um die Organisation und Unterstützung des Beirats zu gewährleisten. Als Begründung führt der Antrag an, dass Bochum nach dem Ausruf des Klimanotstands im Jahr 2019 bisher keinen entsprechenden Beirat etabliert hat, wie es in vergleichbaren Kommunen bereits der Fall ist. Ziel sei die Einbindung externen Wissens in die kommunale Willsetzung, ohne die Entscheidungshoheit des Rates zu beeinträchtigen.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 66 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 3 (LINKE/PAR&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 66 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 3 (LINKE/PAR&StG) - 2.14Machbarkeitsstudie für die RegioTram - Uni Essen direkt mit Bochum Hbf sowie Leithe und Günnigfeld verbinden.Zur Vorlage · 20232480 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsvorsitzende Dr. Volker Steude hat einen Antrag für die 26. Sitzung des Bochumer Rates vorgelegt, der die Durchführung einer Machbarkeitsstudie für eine RegioTram-Verbindung vorsieht. Die Untersuchung soll die Anbindung der Universität Essen und des Essener Hauptbahnhofs an den Bochumer Hauptbahnhof prüfen.
Die geplante Route soll darüber hinaus den Bahnhof Bochum-Nord sowie die Wattenscheider Stadtteile Leithe und Günnigfeld einschließen. Als potenzielle Haltepunkte werden zudem das Lohrheidestadion und die Jahrhunderthalle genannt. Für die Linienführung soll insbesondere die stillgelegte Güterbahntrasse, die bereits vom RS1 genutzt wird, sowie bestehende Gleise der Deutschen Bahn für den Mischverkehr untersucht werden.
Zur Umsetzung der Studie soll die Verwaltung eine Kooperation mit der Stadt Essen, der Universitätsallianz Ruhr, dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) sowie den Nahverkehrsbetrieben BOGESTRA und der Ruhrbahn GmbH anstreben. Dabei sollen Erkenntnisse aus bereits bestehenden Tram-Train-Systemen, etwa in Karlsruhe oder Kassel, einbezogen werden. Die Ergebnisse der Studie sollen nach der Erarbeitung dem Ausschuss für Infrastruktur und Mobilität vorberaten und anschließend dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/PAR/OB)dafür: 6 (LINKE/PAR&StG/FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/PAR/OB)dafür: 6 (LINKE/PAR&StG/FDP) - 2.15Umbesetzung von GremienZur Vorlage · 20232481 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Antrag mit der Nummer 20232481 sieht personelle Veränderungen in zwei Ausschüssen des Bochumer Rates vor. In der für die 26. Sitzung am 28. September 2023 vorgesehenen Tagesordnung wird eine Umbesetzung von Gremien behandelt, die von Fraktionsvorsitzendem Dr. Volker Steude eingebracht wurde.
Im Ausschuss für Schule und Bildung ist vorgesehen, dass Vincent Stock als ordentliches Mitglied ausscheidet. Gleichzeitig wird beantragt, Stefanie Beckmann als neues ordentliches Mitglied in diesen Ausschuss zu wählen. Ein weiterer Punkt des Antrags betrifft den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Hier soll Tim Erlen als ordentliches Mitglied aus dem Gremium ausscheiden, während Uwe Nölke als neues ordentliches Mitglied nachrücken soll.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 3.Mitteilungen
- 3.1GELSENWASSER AG hier: Beteiligung der GELSENWASSER AG an der Stadtwerke Velbert GmbHZur Vorlage · 20231927 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die GELSENWASSER AG beabsichtigt eine Beteiligung an der Stadtwerke Velbert GmbH. Da die Städte Bochum und Dortmund über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH sowie die Dortmunder Stadtwerke AG mittelbar mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt sind, ist für dieses Vorhaben eine Beschlussfassung in den Räten beider Kommunen erforderlich.
Die entsprechende Mitteilung des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass das Thema in verschiedenen Gremien zur Kenntnisnahme vorgelegt wird. Dies betrifft den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling am 14. September 2023, den Haupt- und Finanzausschuss am 20. September 2023 sowie den Rat der Stadt Bochum am 28. September 2023.
Aufgrund der Notwendigkeit, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der GELSENWASSER AG sowie der Stadtwerke Velbert GmbH zu wahren, ist die Behandlung dieser Angelegenheit in der nichtöffentlichen Sitzung vorgesehen.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Anmerkung:Die im nicht öffentlichen Teil platzierte Beschlussvorlage wird einstimmig beschlossen.
- 14.09.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (27. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.2Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH – hier: Beteiligung an der Wasserstoffzentrum Hamm GmbH & Co. KGZur Vorlage · 20232227 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadtwerke Bochum Holding GmbH plant eine Beteiligung von bis zu 20 Prozent an der Wasserstoffzentrum Hamm GmbH & Co. KG. Ziel des Vorhabens ist die Errichtung einer kommunalen Wasserstoffelektrolyseanlage zur Produktion von grünem Wasserstoff. Die Beteiligung soll spätestens zum Zeitpunkt des Baubeschlusses erfolgen.
Das Projekt basiert auf einer Machbarkeitsstudie der Trianel GmbH und der Stadtwerke Hamm GmbH, welche das Gelände des Trianel Gaskraftwerks in Hamm als Standort identifiziert hat. Dieser Standort ist an die Bundesautobahnen A1 und A2 sowie an eine Nord-Süd-Stromtrasse angebunden. Neben der Stadtwerke Bochum Holding GmbH ist auch die Dortmunder Stadtwerke AG als Projektpartner am Vorhaben beteiligt.
Die elektrische Leistungsaufnahme der geplanten Anlage soll zunächst 20 MW betragen, was eine jährliche Produktion von bis zu 1.500 Tonnen grünem Wasserstoff ermöglichen würde. Der Abschluss der Projektentwicklung ist für Ende 2024 vorgesehen, während die Inbetriebnahme der Anlage für das Jahr 2026 angestrebt wird. Die Beratung der Vorlage in den zuständigen Gremien erfolgt aufgrund von Geschäftsgeheimnissen im nichtöffentlichen Teil der Sitzungen.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Anmerkung:Die im nicht öffentlichen Teil platzierte Beschlussvorlage wird mehrheitlich beschlossen (Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: -; dagegen: 1(PAR&StG); dafür: 15 (SPD; Grüne; CDU; Linke; BD;
- 14.09.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (27. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.3Erwerb eines Grundstücks als städtischer Bürostandort sowie überplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln in 2023 gemäß § 83 GO NRW in der Produktgruppe 1111 LiegenschaftsmanagementZur Vorlage · 20232292 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt den Erwerb eines Grundstücks, das künftig als städtischer Bürostandort genutzt werden soll. Dieser Schritt dient der Umsetzung größerer gebäudewirtschaftlicher Projekte in den kommenden Jahren und wird aus strategischen sowie wirtschaftlichen Gründen angestrebt.
Für die Durchführung dieser Maßnahme sollen im Haushaltsjahr 2023 überplanmäßige investive Haushaltsmittel gemäß § 83 der Gemeindeordnung NRW bereitgestellt werden. Die Mittel sind innerhalb der Produktgruppe 1111 für das Liegenschaftsmanagement vorgesehen.
Die Beschlussfassung zum Grundstückserwerb wird gemäß den Vorgaben der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum und die entsprechenden Gremien im nichtöffentlichen Teil erfolgen, um den Datenschutz sowie die Geheimhaltung zu gewährleisten. Die vorliegende Mitteilung der Verwaltung steht in den kommenden Sitzungen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, des Ausschusses für Planung und Grundstücke, des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates zur Kenntnisnahme auf der Tagesordnung.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.Anmerkung:Die im nicht öffentlichen Teil platzierte Beschlussvorlage ist ohne Votum weitergeleitet worden.
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.4Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.01 - 31.07.2023Zur Vorlage · 20231989 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum legt dem Rat eine Mitteilung über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2023 getätigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen vor. Die Vorlage dient dem Nachweis aller Bereitstellungen über 5.000 Euro, für die der Rat keine eigene Entscheidung getroffen hat, gemäß § 83 GO NRW.
Der Text beschreibt die Kompetenzverteilung bei der Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Die Kämmerin ist befugt, konsumtive Mehraufwendungen bis zu 250.000 Euro sowie investive Mehrauszahlungen bis zu 500.000 Euro eigenständig zu autorisieren. Für höhere Beträge – im Bereich von 250.000 bis 750.000 Euro bei konsumtiven Ausgaben und von 500.000 bis 1.000.000 Euro bei investiven Auszahlungen – ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich. Haushaltsneutrale Budgetumstellungen infolge organisatorischer Entscheidungen des Oberbürgermeisters bedürfen keiner vorherigen Zustimmung durch den Ausschuss oder den Rat.
Die Informationen werden im September 2023 in den Sitzungen des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling sowie des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnisnahme vorgelegt, bevor die Vorlage dem Rat am 28. September 2023 zugetragen wird.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.09.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (27. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.5Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 2. Quartals 2023Zur Vorlage · 20232021 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf Basis der Haushaltszahlen des zweiten Quartals 2023 eine Prognose für die Ergebnis- und Teilfinanzrechnung vorgelegt. Während der fortgeschriebene Haushaltsansatz für 2023 ein Defizit von 15,47 Millionen Euro ausweist, prognostiziert die Verwaltung zum Jahresende ein positives Ergebnis in Höhe von 6,02 Millionen Euro. Dies entspricht einer Abweichung von 21,49 Millionen Euro gegenüber dem fortgeschriebenen Ansatz.
Die Personalaufwendungen werden voraussichtlich um etwa 13,1 Millionen Euro unter dem veranschlagten Budget liegen. Als Gründe hierfür werden die Vereinbarung einer Inflationsausgleichsprämie anstelle einer prozentualen Erhöhung sowie verzögerte Besetzungsverfahren offener Stellen angeführt. Weitere positive Effekte ergeben sich aus der LWL-Umlage in Höhe von 9,9 Millionen Euro sowie höheren Einnahmen aus Verwaltungsgebühren und Rettungsdienstgebühren.
Demgegenüber stehen Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg in Höhe von 8,8 Millionen Euro sowie Kosten für die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Höhe von 5,6 Millionen Euro. Die finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie werden mit 0,23 Millionen Euro prognostiziert, wobei verschiedene Aufwände, etwa im Bereich der Schulreinigung oder des Personals, durch Erstattungen und Zuwendungen teilweise ausgeglichen werden. Bei den ukrainabezogenen Auswirkungen sind die noch zu ermittelnden Bedarfe der Konzerngesellschaften, wie etwa der Bogestra, derzeit noch nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.09.2023 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (27. Sitzung)
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.6Änderung von Beschlussbezeichnungen bei BebauungsplänenZur Vorlage · 20232008 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Aufgrund des am 7. Juli 2023 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren passt die Stadt Bochum die Bezeichnungen bei Bebauungsplänen an. Die gesetzliche Änderung des Baugesetzbuches sieht vor, dass die Veröffentlichung von Entwürfen im Internet nun die primäre Form der Öffentlichkeitsbeteiligung darstellt und die bisherige öffentliche Auslegung ersetzt. Eine zusätzliche, leicht erreichbare Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Entwürfe muss jedoch weiterhin bereitgestellt werden.
In Bochum wird die physische Einsichtnahme in den Planauslagen des Technischen Raths zu den bekannten Öffnungszeiten beibehalten, sodass sich die Form der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit nicht verändert. Dennoch ist eine Anpassung der Beschlussbezeichnungen notwendig. Der bisherige „Auslegungsbeschluss“ wird künftig als „Veröffentlichungsbeschluss“ bezeichnet. Ebenso wird der „Beschluss der erneuten Auslegung“ in „Beschluss der erneuten Veröffentlichung“ umbenannt. Diese Änderungen erstrecken sich auch auf die entsprechenden Beschlusstexte sowie die Formulierungen in den öffentlichen Bekanntmachungen. Die Mitteilung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen dient der Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien, darunter die Bezirksvertretungen, der Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie der Rat.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 26.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (22. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 20.09.2023 · Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (25. Sitzung)
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 14.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (25. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 13.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (27. Sitzung)
- 12.09.2023 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (26. Sitzung) — Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.7Entwicklung der Baugenehmigungen und Bauanträge in Bochum - BauordnungZur Vorlage · 20232109/1 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf eine Anfrage der Ratsfraktion Bündnis Deutschland zur Entwicklung von Bauvoranfragen, Bauanträgen und Baugenehmigungen in der Stadt reagiert. Die Beantwortung umfasst den Zeitraum von 2018 bis zum ersten Halbjahr 2023.
Nach Angaben des Bauordnungsamtes sank die Zahl der Bauvoranfragen von 237 im Jahr 2018 auf 174 im Jahr 2022, wobei für das erste Halbjahr 2023 bereits 81 Voranfragen verzeichnet wurden. Bei den Bauanträgen ist ein Rückgang von 2075 Anträgen im Jahr 2018 auf 1314 im Jahr 2022 zu beobachten; bis Juni 20<0xE2><0x80><0xAF>23 wurden 585 Anträge registriert. Die Anzahl der erteilten Baugenehmigungen entwickelte sich in einem ähnlichen Muster und sank von 1598 im Jahr 2018 auf 1103 im Jahr 2022, mit 478 Genehmigungen bis zum Ende des ersten Halbjahres 2023.
Als Erläuterung für die Differenzen in den Zahlen zwischen 2018 und 2019 führt die Verwaltung die neue Landesbauordnung (LBO) an, durch welche der Katalog der genehmigungsfreien Vorhaben erweitert wurde.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 19.09.2023 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (28. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.8Digitale Dienstleistungen der Stadt BochumZur Vorlage · 20232217 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Stand digitaler Dienstleistungen in den Bochumer Bürgerbüros reagiert. Im Fokus standen die Verfügbarkeit von medienbruchfreien sowie teildigitalen Angeboten und die Notwendigkeit elektronischer Identifikationsfunktionen. Die Verwaltung verweist zur detaillierten Aufschlüsselung der einzelnen Dienstleistungen auf eine entsprechende Tabelle und weist darauf hin, dass im Amt für Bürgerservice über die im Bürgerbüro gelisteten Angebote hinaus weitere digitalisierte Prozesse existieren.
Bezüglich des Datenaustauschs zwischen Verwaltungsstellen erklärte die Verwaltung, dass eine generelle Zustimmung der Bürger für einen solchen Austausch aufgrund der Vorgaben des Bundesmeldegesetzes und der Datenschutz-Grundverordnung nicht möglich sei. Für die Erfüllung öffentlicher Aufgaben können Dienststellen jedoch Daten über Web-Registerauskünfte abfragen. Zur digitalen Identifikation und Authentifizierung kann das Servicekonto NRW genutzt werden.
Für die Bezahlung der Online-Dienstleistungen stehen Verfahren wie Visa, Mastercard, PayPal, Giropay und Paydirekt zur Verfügung. Zur Information über die Online-Verfügbarkeit von Leistungen verweist die Verwaltung auf das zentrale Online-Serviceportal der Stadt Bochum, welches über die Internetseite der Stadt sowie über spezifische Hinweise auf den Einzelseiten der Dienstleistungen erreichbar ist.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.9Kernaktivität Bochums „stille Örtchen"Zur Vorlage · 20232244 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der UW: Freie Bürger-Ratsfraktion werden Details zur Kernaktivität „Bochums stille Örtchen“ dargelegt. Die Untersuchung der Toilettensituation im Stadtgebiet dient dazu, die bestehenden über 70 öffentlich zugänglichen Anlagen baulich zu prüfen und ein bedarfsgerechtes Angebot nach modernen Standards sicherzustellen. Eine gesonderte Erfassung der Personalkosten für diese Analyse erfolgt nicht, da die Aufgaben in bestehende Zuständigkeiten integriert sind.
Hinsichtlich der Erweiterung des Angebots konzentriert sich das Projekt neben der Planung neuer Anlagen auch auf die bauliche Ertüchtigung von Bestandsanlagen. Ein Neubau ist für den Marktplatz in Bochum-Werne geplant. Zur geplanten Kampagne zur Einbindung von Akteuren aus dem Einzelhandel und der Gastronomie, die als Ergänzung zu bestehenden Angeboten fungieren soll, machte die Verwaltung keine Angaben zu den verfügbaren finanziellen Ressourcen. Die Teilnahme am Projekt „Nette Toilette“ wurde abgelehnt, da die dortigen Vorgaben für Bochum als nur bedingt geeignet eingestuft werden.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.10Ablehnungsgründe der Förderanträge für den Landschafts- und Klimapark SpringorumZur Vorlage · 20232328 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der Fraktionen „Die Partei“ und „Die Stadtgestalter“ zu den Ablehnungsgründen für Förderanträge des Landschafts- und Klimaparks Springorum reagiert. Die Bewerbungen für Programme wie „Biologische Vielfalt“ sowie „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ blieben ohne Erfolg. Laut der Antwort des Umwelt- und Grünflächenamtes beruhte die Ablehnung durch das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung auf begrenzten Haushaltsmitteln und einer hohen Anzahl an Projektbewerbungen, nicht auf inhaltlichen Mängeln am Projekt selbst.
Da keine projektspezifischen Ablehnungsgründe vorliegen, sieht die Verwaltung keine Grundlage für eine inhaltliche Optimierung der Planung. Es wurde jedoch angemerkt, dass kostenintensive Bauvorhaben, wie etwa der Wegebau, bei künftigen Anträgen als Hemmschwelle wirken könnten. Für den Fall, dass keine weiteren Drittmittel akquiriert werden können, plant die Verwaltung, einzelne Bausteine des Projekts durch eine Priorisierung und Gliederung in Bauabschnitte umzusetzen. Der Anteil an Eigenmitteln für das Vorhaben wurde auf etwa 550.000 Euro festgelegt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.11Sachstand Spender von kostenlosen Binden und TamponsZur Vorlage · 20232287 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat zum Sachstand der Installation kostenloser Spender für Damenhygieneprodukte Stellung bezogen. Hintergrund ist eine Anfrage der CDU-Ratsfraktion aus der Sitzung des Rates vom 24. August 2023, in der nach dem aktuellen Fortschritt bei der Ausstattung von Schulen und Verwaltungsgebäuden mit Spendern für Binden und Tampons gefragt wurde.
Nach Angaben der Verwaltung wurden bis zum 30. Juni 2023 insgesamt 103 Spender an 44 Standorten weiterführender Schulen angebracht, womit alle entsprechenden Schulstandorte versorgt sind. Zusätzlich wurden 18 Verwaltungsstandorte, bestehend aus großen und kleineren Gebäuden, mit Spendern ausgestattet. Eine vollständige Liste der bereits versorgten Standorte ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Hinsichtlich der noch ausstehenden Installationen teilte die Verwaltung mit, dass die Ausstattung weiterer Gebäude derzeit in Bearbeitung ist. Dies betrifft unter anderem Jugendfreizeithäuser sowie das Museum, das Planetarium, das Musikforum und das Schauspielhaus.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.12Irgendwas mit NachhaltigkeitsdingensZur Vorlage · 20232345 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Ratssitzung vom 24. August 2023 stellte die Fraktion Die PARTEI eine Anfrage zu Themen der Nachhaltigkeit in Bochum. Im Fokus der Fragestellung stand, ob der Verwaltung das Modell „Global Nachhaltige Kommune“ bekannt sei und ob eine Mitwirkung am Wettbewerb „Prozesskette Nachhaltigkeit NRW – LAG 21 NRW“ beabsichtigt wird.
Die Verwaltung nahm zu dieser Anfrage Stellung und verwies auf die Inhalte der Beschlussvorlage Nummer 20232094 zur „Nachhaltigkeitsstrategie Bochum“. Dieses Vorhaben befindet sich aktuell im Gremienlauf und wird nach Abschluss der Beratungen in den zuständigen Gremien eine abschließende Beschlussfassung im Rat erfahren. Damit sind die Details zur künftigen Ausrichtung der städtischen Nachhaltigkeit Gegenstand der laufenden politischen Abstimmungsprozesse innerhalb der Gremien.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.13Umsetzung des HinweisgeberschutzgesetzZur Vorlage · 20232371 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Ratsfraktion Bündnis Deutschland zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes Stellung genommen. Die Umsetzung der Regelungen hängt maßgeblich vom Inkrafttreten des entsprechenden Ausführungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen ab. Da der Entwurf für das Landesgesetz zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht in Kraft war, bereitet eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe die Umsetzung vor. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Regelungen des Bundesgesetzes für Bochum unverändert gelten werden.
Sobald die landesrechtlichen Vorschriften erlassen sind, wird das Gesetz auch für kommunale Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten relevant. Über die Auswahl einer Softwarelösung sowie über die genauen Abläufe im Falle einer Meldung prüft die Arbeitsgruppe derzeit noch die Möglichkeiten. Bisher sind durch die Umsetzung keine Kosten entstanden; eine Schätzung der künftigen jährlichen Ausgaben wird erst nach den Ergebnissen der Arbeitsgruppe möglich sein. Da das Bundesgesetz für die Stadt Bochum bislang keine unmittelbare Bedeutung hatte, liegen aktuell keine Zahlen zu eingegangenen Meldungen vor.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.14Recycelte Baustoffe im Tief- und HochbauZur Vorlage · 20232309 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat ergänzende Informationen zu den Recyclingquoten mineralischer Baustoffe bei städtischen Tochterunternehmen vorgelegt. Hintergrund ist eine Anfrage der Fraktion „Die GRÜNEN im Rat“ zur Umsetzung der neuen Ersatzbaustoffverordnung.
Die Auswertung zeigt unterschiedliche Quoten innerhalb des Stadtkonzerns. WasserWelten Bochum gibt für die letzten Baumaßnahmen eine Gesamtquote von etwa 70 % an, wobei bei einzelnen Projekten wie dem „UrbanBlue Langendreer“ eine stoffliche Recyclingquote von 100 % erreicht wurde. Die Stadtwerke Bochum weisen eine Quote zwischen 8 und 10 % aus und verfolgen für das Jahr 2023 Zielwerte für die Verwendung von RC-Sand sowie die Wiedereinbauquote von Bodenaushub.
Bei der BOGESTRA liegt der Anteil im Tief- und Straßenbau unter 10 %, während er im Hochbau bei 0 % liegt; eine Erhöhung dieser Werte wird angestrebt. Die USB Bochum führt derzeit keine Baumaßnahmen durch, die unter die neue Ersatzbaustoffverordnung fallen. VBW Bauen und Wohnen setzt Recyclingmaterial nach technischer Zulässigkeit ein, führt jedoch keine detaillierte Statistik darüber. Für die SBO Senioreneinrichtungen liegen keine genauen Quoten vor, und die WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum sah keinen weiteren Ergänzungsbedarf zur vorliegenden Anfrage.
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- 31.10.2023 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (20. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.15WohngeldPlus und die BearbeitungZur Vorlage · 20232352 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat im Rahmen einer Anfrage zum Thema WohngeldPlus nach der Anzahl der eingegangenen Anträge sowie dem Bearbeitungsstand in Bochum gefragt. Die Verwaltung gab hierzu in der Vorlage 20232352 Auskunft.
Das Amt für Soziales erläuterte, dass eine statistische Erfassung der Antragseingänge erst seit der Einführung der WohngeldPlus-Reform im Januar 2023 durchgeführt wird. Zuvor wurden lediglich die abgeschlossenen Entscheidungen erfasst. Für das Jahr 2023 konnten bis zum 31. August 2023 insgesamt 7.598 Neuanträge verzeichnet werden. Daten zu den reinen Antragseingängen aus dem Jahr 2022 liegen der Verwaltung nicht vor, es waren jedoch rund 5.500 laufende Wohngeldfälle bekannt.
Die Anträge aus dem Jahr 2022 wurden vollständig bearbeitet. Von den Neuanträgen des Jahres 2023 befanden sich zum Stichtag 31. August 2023 etwa 6.000 Fälle in Bearbeitung. Im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. August 2023 hat die Wohngeldstelle insgesamt 6.586 Entscheidungen getroffen. Bezüglich der Softwareanpassung gab die Verwaltung an, dass die gesetzlichen Änderungen am 15. März 2023 in das Berechnungsprogramm eingepflegt wurden. Ein daraus resultierender Schaden für die Stadt Bochum ist nicht entstanden.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.16Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen durch das Jugendamt der Stadt BochumZur Vorlage · 20232355 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Das Jugendamt der Stadt Bochum hat in einer Antwort auf eine Anfrage der BD-Fraktion Details zur Kapazität der stationären Jugendhilfe und zur Situation der Pflegefamilien veröffentlicht. In Bochum halten elf Jugendhilfeträger insgesamt 750 Plätze für Kinder und Jugendliche vor, wobei 75 dieser Plätze für die Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII vorgesehen sind. Die Anzahl der stationären Angebote ist weitgehend stabil mit einer leichten Tendenz nach oben, während die Auslastung der Einrichtungen in der Regel auf Basis von 93 bis 98 Prozent kalkuliert wird.
Im Bereich der Pflegefamilien wurden zum Stichtag 31. Dezember 2022 insgesamt 275 Familien begleitet. Der Auswahlprozess für neue Pflegeeltern umfasst Beratungsgespräche, Seminare sowie die Prüfung von Unterlagen und Lebensberichten. Die Verwaltung betonte, dass eine Platzierung auf der Passung zwischen den Bedürfnissen des Kindes und den Kompetenzen der Eltern beruhe.
Die Statistik zu Inobhutnahmen weist für das Jahr 2022 einen Anstieg auf 1.385 Fälle aus, was laut Verwaltung auf die hohe Zahl an vorläufigen Inobhutnahmen von unbegleiteten minderjährigen Ausländern zurückzuführen ist. In den Jahren 2018 bis 2021 lagen die Fallzahlen zwischen 478 und 639. Um den Kinderschutz zu gewährleisten, werden bei fehlenden Kapazitäten in Bochum Unterbringungen außerhalb der Stadt vorgenommen, sodass keine Inobhutnahme aufgrund von Platzmangel scheitert.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.17Husemann KarreeZur Vorlage · 20232359 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der CDU-Ratsfraktion hat die Verwaltung zur Mieterentwicklung und Namensänderung im Projekt Husemann Karree Stellung bezogen. Anstelle des Sportfachmarktes Decathlon wird künftig das Einzelhandelsunternehmen Woolworth als Mieter im Komplex ansässig sein. Die Verwaltung bewertet die Ansiedlung von Woolworth auf einer Fläche von über 2.000 Quadratmetern im ersten Obergeschoss als eine Maßnahme zur Stärkung des Einzelhandelsstandortes Innenstadt.
Bezüglich der Umbenennung von Viktoria Karree zu Husemann Karriere führt die Verwaltung an, dass die Änderung notwendig war, um Verwechslungen mit anderen Immobilien zu vermeiden, die den ursprünglichen Arbeitstitel übernommen hatten. Zudem soll der neue Name eine bessere Orientierung und einen direkten Bezug zum unmittelbar angrenzenden Husemannplatz ermöglichen. Die Geschäftsführung der WEG wurde über diese Entwicklungen informiert. Im bestehenden Mietvertrag der Stadt wird das Objekt im Vertragskopf weiterhin als Geschäftsquartier „Viktoria Karree“ bezeichnet.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.18Bevölkerungsentwicklung in BochumZur Vorlage · 20232445 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung vom 24. August 2023 Informationen zur voraussichtlichen Bevölkerungsentwicklung der Stadt für die kommenden 15 Jahre angefordert. Die Verwaltung beantwortete die Anfrage mit Verweis auf das Szenario „Bevölkerungsentwicklung 2035“. Da eine exakte Vorhersage aufgrund verschiedener demografischer Prozesse und unvorhersehbarer Ereignisse nicht möglich sei, dienen die Daten als Orientierungshilfe und zeigen ab dem Jahr 2030 einen Trend auf.
Nach den vorliegenden Berechnungen wird die Gesamtbevölkerung von etwa 372.854 Personen im Jahr 2022 auf rund 378.800 im Jahr 2035 ansteigen. Die Altersstruktur weist dabei Veränderungen in den angefragten Gruppen auf. So ist für die Altersgruppe der 55- bis unter 60-Jährigen ein Rückgang von etwa 28.588 auf rund 21.100 Personen zu erwarten. Im Gegensatz dazu wird für die Gruppe der 75- bis unter 80-Jährigen ein Anstieg von circa 13.541 auf etwa 18.100 Personen prognostiziert. Auch bei den über 90-Jährigen ist ein Zuwachs von rund 4.238 auf 5.300 Personen vorgesehen. Die Daten basieren auf gerundeten Werten des Sachgebiets Statistik und Wirkungscontrolling.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.19Heinrich-von Kleist-Schule ohne WLAN – Informationspolitik der VerwaltungZur Vorlage · 20232396 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage nach den Gründen für das Ausbleiben einer Berichterstattung über technische Probleme am Heinrich-von-Kleist-Gymnasium im Schulausschuss vom 8. August 2023 sowie nach dem Zeitplan zur Behebung und möglichen Regressansprüchen gefragt.
Die Verwaltung erklärte, dass der Bericht im Ausschuss den Stand des DigitalPaktes NRW und die Anbindung an das städtische WLAN behandelte. Das WLAN-System am Heinrich-von-Kleist-Gymnasium wird nicht vom Medienservice der Stadt unterstützt, da die Einrichtung durch eine externe Firma auf Auftrag eines Fördervereins erfolgte. Eine Störmeldung über den Ausfall ging am 2. August 2023 bei der Hotline des Medienservices ein. Da solche technischen Störungen zum regulären Betrieb gehören und die Zeitplanung des DigitalPaktes nicht beeinflussen, wurde keine separate Berichterstattung vorgenommen.
Die technische Behebung ist weitgehend erfolgt; das Gymnasium ist wieder online, lediglich die Einbindung von zwei Access-Points durch die externe Firma steht noch aus. Da die Schule den Auftrag über ihren Förderverein eigenständig erteilt hat und keine geschäftlichen Verbindungen zwischen der Firma und der Stadt Bochum bestehen, werden keine Regressansprüche gegen das Unternehmen geltend gemacht.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 3.20Springbrunnen im KortumparkZur Vorlage · 20232456 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort auf eine Anfrage aus der Ratssitzung vom 15. Juni 2023 hat die Verwaltung zum Zustand des Springbrunnens im Kortumpark Stellung genommen. Ein Ratsmitglied der CDU hatte angefragt, ob eine Wiederinbetriebnahme des Brunnens geplant sei und ob die Fläche während der Sommermonate als Boule-Platz genutzt werden könne.
Die Verwaltung erklärte, dass eine Inbetriebnahme des Springbrunnens derzeit nicht möglich sei. Die Anlage weist umfassende Defekte an den Wasser- und Stromleitungen, den Pumpen sowie den Düsen auf. Zudem seien die Fliesenoberfläche und die darunterliegende Betonplatte nicht mehr wasserdicht. Eine Instandsetzung der bestehenden Anlage sei nicht möglich; erforderlich wäre ein Neubau. Bezüglich weiterer Maßnahmen im Umfeld des Brunnens wird auf die Planungen zum Projekt RS1 verwiesen, deren Ergebnisse abgewartet werden sollten.
Die Nutzung der Brunnenfläche als Boule-Platz wurde ebenfalls abgelehnt. Die Verwaltung begründete dies mit technischen Gründen sowie der Einhaltung der Verkehrssicherheit. Zudem sei eine solche Nutzung aufgrund der Nähe zu einem der ältesten Bochumer Friedhöfe, der Grabstätten bedeutender Familien beherbergt, nicht zielführend.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ergebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. - 4.Anfragen
- 4.1Wann wird Bochum auch „Souverän-City“?Zur Vorlage · 20232294 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI hat im Rahmen einer Anfrage zur Sitzung des Rates am 28. September 202 ein Thema zur Nutzung von Open-Source-Software in der Bochumer Verwaltung eingebracht. In der Vorlage wird die aktuelle Verwendung proprietärer Software hinterfragt und die Möglichkeit einer Umstellung auf freie Software erörtert.
Ein wesentlicher Bestandteil der Anfrage ist das „Zentrum Digitale Souveränität“ (ZenDiS). Diese vom Bund gegründete Gesellschaft soll durch Projekte wie „Open CoDE“ und „openDesk“ die Nutzung offener Software in der öffentlichen Verwaltung unterstützen. Da ZenDiS eine Niederlassung in Bochum anstrebt, erkundigt sich Backs nach den künftigen Strategien der Stadt. Er fragt konkret nach, ob die Kommune bereits als Gesellschafter bei ZenDiS vertreten ist oder ob entsprechende Planungen existieren. Darüber hinaus wird die Frage gestellt, ob die Verwaltung beabsichtigte Schritte unternimmt, um verstärkt auf freie Software zu setzen und damit eine digitale Souveränität der Stadt zu fördern.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.2HundewiesenZur Vorlage · 20232443 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Anzahl der Hundewiesen und dem Verhältnis zwischen der Hundesteuer und den städtischen Leistungen befasst. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Flächen im Bochumer Stadtgebiet offiziell als Hundewiese ausgewiesen sind.
Zudem werden Informationen zu den jährlichen Kosten für die Instandhaltung dieser Flächen sowie zum dafür benötigten Arbeitsaufwand in Stunden angefordert. Die Anfrage umfasst ferner Fragen zu den Kosten für die Befüllung von Kotbeutelbehältern mit Kotbeuteln sowie zum personellen Aufwand bei der Einziehung der Hundesteuer. Abschließend wird um Auskunft gebeten, ob weitere städtische Aufwendungen im Zusammenhang mit der Hundeinfrastruktur oder Hunden an sich anfallen und falls ja, in welcher Höhe diese Kosten jährlich zu verzeichnen sind.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.3Mitarbeiter bei der Stadt BochumZur Vorlage · 20232515 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Bündnis Deutschland Ratsfraktion Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum gestellt, die sich mit der Personalsituation und den Ausbildungsstatistiken der Kommunalverwaltung befasst. Hintergrund der Anfrage sind die Herausforderungen durch den Fachkräftemangel und den demografischen Wandel auf dem Arbeitsmarkt.
Die Ratsfraktion bittet um detaillierte Angaben zur aktuellen Anzahl der Beschäftigten sowie zur Entwicklung dieser Zahl über die letzten fünf Jahre, differenziert nach Geschlecht und verschiedenen Altersgruppen. Zudem wird nach der Gehaltsstruktur für Angestellte und Beamte gefragt, wobei eine Aufschlüsselung der Personen pro Gehaltsstufe nach Geschlecht gewünscht ist. Die Anfrage umfasst auch Informationen zu Personalveränderungen, insbesondere zur Anzahl der Kündigungen sowie der Entlassungen in den vergangenen fünf Jahren sowie zu Arbeitsgerichtsprozessen und außergerichtlichen Regelungen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Bereich der beruflichen Ausbildung. Die Fraktion fordert Daten zu den verfügbaren und besetzten Ausbildungsplätzen der letzten fünf Jahre, zur Anzahl der Ausbildungsabbrüche, zur Bestehensquote von Prüfungen sowie zur Übernahmequote nach Abschluss der Ausbildung. Zudem wird nach weiteren Ausbildungsberufen außerhalb des Stellenplans sowie nach Ansprechpersonen für Bewerber und Auszubildende gefragt. Abschließend wird die Verwaltung um Informationen darüber gebeten, wie der Personalbedarf gedeckt wird und welche jährlichen Kosten hierfür anfallen.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.4Hilfen für Flüchtlinge und Asylbewerber mit BehinderungenZur Vorlage · 20232572 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an Oberbürlagermeister Thomas Eiskirch zur Situation von Flüchtlingen und Asylbewerbern mit Behinderungen eingereicht. In der Vorlage mit der Nummer 20232572 thematisiert die Fraktion, dass Sprachkurse für Rollstuhlfahrer häufig nur online angeboten werden können, da die örtlichen Räumlichkeiten nicht barrierefrei zugänglich sind. Damit sei die soziale Interaktion eingeschränkt.
Im Rahmen der Anfrage stellt das Ratsmitglied Irina Becker verschiedene Fragen an die Verwaltung. Es wird erfragt, wie die Stadtverwaltung mit dieser Problematik umgeht und in welchem Umfang bereits Anpassungen bei bestehenden Integrations- und Sprachkursen vorgenommen wurden, um den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden. Zudem wird nach Möglichkeiten gefragt, die physische Teilnahme an Bildungsangeboten sowie die soziale Teilhabe für Rollstuhlfahrer in Bochum sicherzustellen, statt auf rein digitale Formate angewiesen zu sein.
Des Weiteren möchte die Fraktion erfahren, welche Sportvereine in der Stadt über barrierefreie Zugänge verfügen und wie diese unterstützt werden. Abschließend bittet die Anfrage um Informationen zu Erfahrungen der Verwaltung bei der Erstellung barrierefreier Integrations- und Bildungsprogramme, die als Vorbild für andere lokale Organisationen dienen könnten.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.5Bad im Evangelischen Krankenhaus Bochum-Linden Dr.-C.-Otto-Str.Zur Vorlage · 20232587 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf die Schließung des Schwimm-, Bewegungs- und Therapiebades im Evangelischen Krankenhaus Bochum-Linden bezieht. Das Bad ist seit Anfang November 2022 aufgrund gestiegener Energiepreise geschlossen. Da dort verschiedene Angebote wie Aqua-Sportgymnastik, Babyschwimmen, Kinder-Schwimmtraining sowie medizinisch-therapeutische Kurse der Rheuma-Liga und der Osteoporose-Verbände stattfinden, wird die Bedeutung der Einrichtung thematisiert.
Mit der Anfrage werden mehrere Punkte adressiert. Zunächst wird nach der Begründung für die Schließung vor dem Hintergrund der aktuellen Energiepreisentwicklung gefragt. Zudem wird erfragt, in welchem Umfang öffentliche Fördermittel für energetische Sanierungen oder zum Ausgleich der Energiekosten gewährt wurden und ob eine Rückzahlungspflicht dieser Mittel bei einer dauerhaften Schließung besteht. Abschließend wird die Frage aufgeworfen, inwieweit das Bad angesichts des Neubaus des städtischen Südbades eine teilweise Ersatzfunktion für Vereine übernehmen könnte.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.6Bürgergeldreform und mögliche Probleme bei der BeantragungZur Vorlage · 20232600 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit der Bürgergeldreform und der Antragstellung befasst. Anlass sind die gesetzlichen Änderungen zum 1. Januar und 1. Juli 2023 sowie die damit verbundenen Rückmeldungen.
Die Anfrage umfasst mehrere spezifische Fragen zur Situation beim Jobcenter Bochum. Erfragt wird die aktuelle Anzahl der Kundinnen und Kunden sowie die derzeitigen Möglichkeiten zur Antragstellung. Zudem bittet die Fraktion um eine Aufschlüsselung unvollständiger Anträge nach Gründen und absoluten Zahlen sowie um Informationen darüber, wie fehlende Unterlagen nachgereicht werden können.
Ein weiterer Punkt betrifft Personen unter 25 Jahren; hier sollen die Anzahl der Ablehnungen von Erstanträgen im laufenden Jahr und deren Gründe bekannt gegeben werden. Darüber hinaus wird nach der Häufigkeit von Widersprüchen gefragt, die zu einer Entscheidung zugunsten der Antragstellenden geführt haben. Die Antwort auf diese Fragen soll dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Kenntnis gegeben werden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.7Bürgergeldempfänger*innen benötigen keine Postanschrift mehrZur Vorlage · 20232603 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf ein Urteil des Bundessozialgerichts bezieht. Demnach ist für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld seit dem 7. August 2023 keine Angabe einer Postanschrift mehr erforderlich. Es genügt laut der Anfrage, wenn sich die Betroffenen einmal monatlich beim Jobcenter melden, um nach Post zu fragen.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene Aspekte zum Umgang des Jobcenters Bochum mit dieser Rechtslage thematisiert. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Regelungen aktuell bestehen, wenn Empfängerinnen und Empfänger keine Meldeadresse oder Postanschrift nachweisen können. Zudem wird gefragt, welche konkreten Handlungsbedarfe das Jobcenter aus der neuen Rechtsauslegung ableitet und wie eine etwaige Umsetzung der Neuregelung zeitlich und organisatorisch gestaltet werden kann.
Des Weiteren umfasst die Anfrage Fragen zur Möglichkeit, Post in Nebenstellen abzuholen, sowie zur Information von Antragstellenden über den Wegfall der Postanschriftspflicht. Es wird zudem nach dem Umgang mit nicht abgeholter Post sowie nach einer Strategie zur Information von Trägern der Wohnungslosenhilfe gefragt. Die Antwort auf die Anfrage soll dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Kenntnis gegeben werden.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.8Bearbeitungszeit Wohngeld PlusZur Vorlage · 20232604 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage zur Ratssitzung am 28. September 2023 erkundigt sich die Fraktion Die Grünen im Rat beim Oberbürgermeister nach dem aktuellen Stand der Bearbeitung von Wohngeld-Plus-Anträgen. Hintergrund der Anfrage ist die Reform des Wohngeldes zu Beginn des laufenden Jahres, welche eine Umstrukturierung sowie Personalaufstockung im Amt für Soziales zur Folge hatte.
Die Fraktion bittet um Auskunft über die Anzahl der Beschäftigten in diesem Bereich sowie über die Zahl der derzeit vakanten Stellen. Zudem sollen Angaben zur Menge der eingegangenen Anträge und zur Anzahl der noch laufenden Bearbeitungsvorgänge gemacht werden. Ein weiterer Fokus liegt auf der durchschnittlichen Dauer für die Bearbeitung von Erstanträgen sowie auf der Anzahl und Art der seit Jahresbeginn eingegangenen Beschwerden. Abschließend wird nach den Ursachen für etwaige Verzögerungen gefragt und ob die Verwaltung daraus einen Handlungsbedarf ableitet. Die Antwort soll dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Kenntnis gebracht werden.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.9Fehlender Glasfaseranschluss am Teilstandort des Walter-Gropius-BerufskollegsZur Vorlage · 20232614 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat unter der Federführung von Ratsmitglied Dr. Sascha Dewender eine Anfrage zum Status des Glasfaseranschlusses am Teilstandort des Walter-Gropius-Berufskollegs eingereicht. Am Standort in der Karl-Friedrich-Straße 66a soll am 24. Oktober 2023 eine neue Digitaldruckmaschine in Betrieb genommen werden, die eine dauerhafte Internetverbindung benötigt. Zudem nutzt die Schule 150 Schülerrechner sowie 20 Lehrerrechner mit cloudbasierten Anwendungen, weshalb bereits eine Erneuerung der hausinternen Netzwerkverkabelung durchgeführt wurde.
Laut der Anfrage ist der Stadt Bochum seit zwei Jahren bekannt, dass für den Schulstandort eine leistungsfähigere Internetverbindung erforderlich ist, wobei ein Glasfaseranschluss zugesichert wurde. Zwar teilte das zuständige Dezernat mit, dass das Glasfaserkabel im Zuge der Sanierung der Schulzufahrt verlegt worden sei, jedoch liegen keine Informationen über den aktuellen Standort des Kabels oder den Zeitpunkt der Schaltung vor. Die CDU fragt nun an, wann die Installation und Schaltung des Hausanschlusses erfolgen wird und ob die Inbetriebnahme der Druckmaschine zum geplanten Termin am 24. Oktober 2023 gewährleistet ist.
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- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.10Katastrophenwarnungen und Evaluation des WarntagesZur Vorlage · 20232622 · Anfrage
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Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Katastrophenwarnung und zur Evaluation des Warntages vom 14. September 2023 gestellt. Die Anfrage thematisiert die Maßnahmen, die nach einer erfolgten Warnung zu treffen sind, sowie die Vorbereitung der Bevölkerung auf verschiedene Szenarien.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf der Kommunikation von Handlungsanweisungen. Es wird gefragt, wie diese an die Bevölkerung übermittelt werden und welche Alternativen für Personen bestehen, die nicht über Apps oder das Radio erreichbar sind. Zudem wird nach der Festlegung von Evakuierungswegen oder Sammelstellen im Falle einer notwendigen Evakuierung gefragt. Schließlich bittet die Fraktion um Informationen darüber, welche Handlungsbedarfe sich aus der Evaluation des Warntages ergeben haben.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.11Umsetzung der Clean Vehicles Directive innerhalb der BogestraZur Vorlage · 20232626 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Umsetzung der Clean-Vehicle-Directive innerhalb der Bogestra gestellt. Die Richtlinie sieht verbindliche Mindestziele für emissionsarme und emissionsfreie Nutzfahrzeuge im öffentlichen Personennahverkehr vor, die bis Ende 2025 bei 45 % und bis Ende 2030 bei 65 % liegen sollen. Laut der Anfrage wird die Bogestra diese Vorgaben voraussichtlich nicht erfüllen, da die geplanten Beschaffungen von Elektrobusse für den Zeitraum bis 2025 nicht ausreichen, um die erforderliche Anzahl an emissionsfreien Fahrzeugen zu erreichen.
Die Anfrage thematisiert zudem die Frage, ob die gesetzlichen Quoten eingehalten werden können und welche Gründe gegen eine Erfüllung sprechen könnten. Es wird nach der Verfügbarkeit weiterer Fördergelder für die Beschaffung von batterieelektrischen Bussen sowie nach der Absicht gefragt, Anschaffungen auch ohne solche Mittel durchzuführen. Des Weiteren bittet die Fraktion die Verwaltung um eine Bewertung der Möglichkeit, konventionell angetriebene Busse im Übergang mit modernen Bioabfall-Kraftstoffen zu betreiben, um die Anforderungen der Richtlinie zumindest für den ersten Referenzzeitraum zu erfüllen. Die Beantwortung der Fragen soll auch den Ausschüssen für Beteiligung und Controlling sowie für Mobilität und Infrastruktur vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.12Bundesförderung „Startchancen“ für Schulen in BochumZur Vorlage · 20232627 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Partei/Stadtgestalter hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Bundesförderprogramm „Startchancen“ für Schulen in Bochum gestellt. Das Programm der Bundesregierung sieht vor, 900 Schulen in schwierigen Lagen in Nordrhein-Westfalen mit insgesamt 230 Millionen Euro zu fördern, wobei zusätzliche Landesmittel erwartet werden. Die Auswahl der Schulen durch das Schulministerium NRW orientiert sich an der Armutsbetroffenheit sowie dem Anteil von Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund. In Bochum sind bereits die Talentschulen Alice-Salomon-Berufskolleg, Erich-Kästner-Gesamtschule, Liselotte-Rauner-Hauptschule sowie die Hans-Böckler-Realschule Teil dieses Fokus. Das Programm ist für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Schuljahr 2024/2025 angelegt und umfasst Investitionen in Lernumgebungen, Schulsozialarbeit sowie die Arbeitsbedingungen des Personals sowie ein frei verfügbares Chancenbudget.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene Aspekte zur Umsetzung in Bochum erfragt. Die Fraktion bittet um eine Bewertung des Programms durch die Verwaltung sowie um Informationen darüber, welche weiteren Schulen in der Stadt für eine Förderung infrage kommen und ob die Verwaltung am Auswahlprozess beteiligt wird. Zudem wird nach der erwarteten Höhe der Fördermittel für Bochum gefragt. Ein weiterer Punkt betrifft die mögliche Aufstockung der Mittel durch kommunale Eigenanteile und die Frage, welche bereits geplanten oder befristeten Maßnahmen an Schulen durch das Programm realisiert werden könnten. Abschließend werden Fragen zur Beteiligung von Schulgemeinschaften und Schulkonferenzen an der Mittelverwendung sowie zur Evaluation des Programmerfolgs gestellt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.13Standort- Ämter außerhalb des RathausesZur Vorlage · 20232630 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG: Freie Bürger-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zur 26. Sitzung des Rates Fragen zur künftigen Nutzung von Mietflächen außerhalb des Rathauses gestellt. Hintergrund der Anfrage ist das Vorhaben der Stadt Bochum, verschiedene Gebäude anzumieten, um dort neue städtische Bürostandorte einzurichten.
Die Fraktion bittet um Erläuterungen dazu, wie der Raumbedarf für diese Standorte ermittelt wurde. In diesem Zusammenhang wird eine detaillierte Auflistung angefordert, welche Ämter künftig welche Liegenschaften nutzen sollen. Die Anfrage umfasst die Bitte um eine Gegenüberstellung der bisherigen Standorte der jeweiligen Fachämter mit den geplanten neuen Standorten sowie die Angabe der entsprechenden Quadratmeterzahlen pro Fläche.
Des Weiteren wird gefragt, inwieweit die verstärkte Nutzung von Home-Office bei der Ermittlung des Flächenbedarfs für die betroffenen Ämter berücksichtigt wurde.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung)
- 4.14Personalentwicklung bei der Stadtverwaltung BochumZur Vorlage · 20232638 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zur Personalentwicklung in der Stadtverwaltung eingereicht. Die Fragen beziehen sich auf die Ermittlung des Personalbedarfs in den Fachämtern. Hierbei wird nach Informationen darüber gebeten, ob in den letzten fünf Jahren Personalbemessungen durchgeführt wurden und welche Ämter hiervon betroffen waren. Zudem wird nach geplanten zukünftigen Maßnahmen zur Personalbemessung sowie nach der Ermittlung von Personalmehr- oder -minderbedarfen in den vergangenen drei Jahren gefragt.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die demografische Entwicklung innerhalb der Belegschaft. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den nächsten zehn Jahren aufgrund des Erreichens der Altersgrenze aus der Verwaltung ausscheiden werden. Darüber hinaus werden Informationen zu etablierten sowie geplanten Digitalisierungsmaßnahmen und deren Auswirkungen auf Prozesse und die Servicequalität angefordert. Die Anfrage umfasst zudem Fragen zur Nutzung von Homeoffice, der Entwicklung des Büroflächenbedarfs in den letzten fünf Jahren, dem aktuellen Stand des Fachkräftemangels in verschiedenen Berufsgruppen sowie zur Auslastung der Stellenpläne in den jeweiligen Fachämtern.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - 4.15Spender von kostenlosen Binden und TamponsZur Vorlage · 20232640 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat im Rahmen einer Anfrage zum Ratstermin am 28. September 2023 Informationen zur Installation von Spendern für kostenlose Damenhygieneprodukte angefordert. Hintergrund der Anfrage ist eine Mitteilung der Verwaltung, wonach die Installation der Spender für Binden und Tampons größtenteils bereits erfolgt sei.
Im Rahmen der Anfrage stellte ein Ratsmitglied die Frage, ob an der Gesamtschule Bochum-Mitte bereits Spender installiert wurden, da diese Schule in der bisherigen Standortübersicht der Spender nicht aufgeführt war. Zudem bittet die Fraktion um Auskunft darüber, wie häufig die Spender aufgefüllt werden und durch welche Stelle die regelmäßige Nachfüllung der Hygieneartikel erfolgt.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung) — Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
Ergebnis: Die Anfrage wird schriftlich beantwortet. - Nichtöffentlicher Teil
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1GELSENWASSER AG hier: Beteiligung der GELSENWASSER AG an der Stadtwerke Velbert GmbHErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 6 (BD/PAR&StG)dafür: 60 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/PAR/OB)
- 5.2Genehmigung von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Bochum Holding GmbH – hier: Beteiligung an der Wasserstoffzentrum Hamm GmbH & Co. KGErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 7 (BD/PAR&StG/PAR)dafür: 59 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/OB)
- 5.3Erwerb eines Grundstücks als städtischer Bürostandort sowie überplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln in 2023 gemäß § 83 GO NRW in der Produktgruppe 1111 LiegenschaftsmanagementErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen
- 7.1Bebauungsplan Nr. 964 I – Östlich Schloßstraße – hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 7.2Bebauungsplan 964 II – Westlich Schloßstraße – hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 7.3Bebauungsplan Nr. 1009 - Wilhelm-Leithe-Weg Süd - hier: Eingegangene Stellungnahmen der ÖffentlichkeitErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 7.4Einbrüche ins Bochumer RathausErgebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 7.5Neubau Schulzentrum-Nord - BudgeterhöhungErgebnis: Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 7.6Erwerb eines Grundstücks als städtischer Bürostandort sowie überplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln in 2023 gemäß § 83 GO NRW in der Produktgruppe 1111 LiegenschaftsmanagementErgebnis: Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 8.Anfragen
- keine Tagesordnungspunkte
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