Vorkaufssatzung Nr. 1032 V - Uni-Center - für einen Teilbereich des Geltungsbereichs des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 1032 - Uni-Center - sowie angrenzende Bereiche hier: Satzungsbeschluss
20231842 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 28.09.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Das Amt für Stadtplanung und Wohnen hat eine Beschlussvorlage zur Einführung der Vorkaufssatzung Nr. 1032 V vorgelegt. Diese soll die städtebauliche Entwicklung im Bereich des Uni-Centers sowie angrenzender Flächen sichern. Der Geltungsbereich erstreckt sich nördlich und südlich der Querenburger Höhe, begrenzt durch den Hustadtring im Norden und die Universitätsstraße im Süden. Die Satzung orientiert sich an den Leitzielen des Rahmenplans „Campus Bochum“.
Mit der Vorkaufssatzung beabsichtigt die Stadt Bochum, bei Grundstücksverkäufen innerhalb des festgelegten Gebiets Steuerungsmöglichkeiten zu erhalten. Grundstückseigentümer werden verpflichtet, geplante Kaufverträge unverzüglich der Stadt anzuzeigen. Im Falle von Verkäufen, die nicht den städtebaulichen Entwicklungszielen entsprechen, kann die Stadt das Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB ausüben. Ziel der Maßnahmen ist die Entwicklung des Uni-Centers als Standort für Einzelhandel, Dienstleistungen, Wohnen und öffentliche Einrichtungen. Dabei sollen unter anderem bestimmte Nutzungen, wie Vergnügungsstätten oder Betriebe zur Befriedigung sexueller Bedürfnisse, ausgeschlossen werden. Die Satzung soll zudem die Verkehrsführung sowie die Integration von Grün- und Wasserflächen fördern. Der Entwurf durchläuft die Anhörung in der Bezirksvertretung Bochum-Süd sowie Vorberatungen in den zuständigen Ausschüssen, bevor eine Entscheidung im Rat am 28. September 2023 ansteht.
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