Überplanmäßige Bereitstellung konsumtiver Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW in der Produktgruppe 3604 Institutionelle Bildung und Beratung zur Deckung von Mehrkosten der Eingliederungshilfe
20232285 · Finanzvorlage investiv oder konsumtiv · 28.09.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Der Rat der Stadt Bochum soll über die Bereitstellung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln in Höhe von 5,2 Millionen Euro entscheiden. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, diese Mittel in der Produktgruppe „Institutionelle Bildung und Beratung“ bereitzustellen, um Mehraufwendungen in der Eingliederungshilfe auszugleichen.
Die Begründung für den Bedarf liegt in steigenden Fallzahlen sowie veränderten Entgeltsätzen im Bereich der Schulbegleitung. Laut Dokument stieg die Zahl der bearbeiteten Fälle von 983 im Jahr 2020 auf 1.205 im Jahr 2022 an. Parallel dazu haben sich die Entgeltsätze für die ambulante Eingliederungshilfe zwischen dem Schuljahr 2020/2021 und 2022/2023 um bis zu 31 Prozent erhöht.
Die Deckung des Mehrbedarfs soll durch Minderaufwendungen im Budget der Allgemeinen Finanzwirtschaft erfolgen. Diese Mittel sind verfügbar, da aufgrund höherer Steuereinzahlungen im Jahr 2022 Rückstellungen für die LWL-Umlage gebildet werden konnten. Die Vorlage wird zunächst im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling sowie im Haupt- und Finanzausschuss beraten, bevor der Rat am 28. September 2023 über den Beschlussvorschlag entscheidet.
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