Bebauungsplan Nr. 964 I – Östlich Schloßstraße – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen
20232163 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 28.09.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (LINKE/PAR)dagegen: 20 (CDU/BD/UWG:FB)dafür: 46 (SPD/Grüne/PAR&StG/FDP/OB)
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Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 964 I – Östlich Schloßstraße. Das etwa 3,05 Hektar große Gebiet umfasst Flächen westlich der Hattinger Straße sowie südlich der Springorum-Trasse. Ziel des Plans ist die Schaffung von Wohnraum zur Erweiterung der bestehenden Siedlungsstruktur an der Hattinger Straße.
Ursprünglich für universitäre Nutzungen vorgesehen, wurde das Planungsziel nach dem Rückzug der Ruhr-Universität Bochum in den Ausbau von Wohngebieten geändert. Gemäß dem kommunalen Handlungskonzept Wohnen sollen 20 Prozent der Wohnfläche im Rahmen des geförderten Wohnungsbaus entstehen. Das geplante Bauvolumen wird mit etwa 245 Wohneinheiten kalkuliert, wobei die verkehrsgutachterliche Untersuchung von bis zu 310 Einheiten ausgeht.
Nach der öffentlichen Auslegung wurde das Vorhaben in zwei Bereiche unterteilt: den Bebauungsplan Nr. 964 I und den Bebauungsplan Nr. 964 II. Die vorliegende Vorlage umfasst die Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen sowie den Satzungsbeschluss. Für die Wärmeversorgung wird die Nutzung von Wärmepumpen mit Erdsonden angestrebt. Zudem ist die Einrichtung einer Mobilitätsstation mit Carsharing- und Leihfahrradangeboten vorgesehen. Eine aktuelle Verkehrsuntersuchung bestätigt die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Hattinger Straße/Schloßstraße.
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