Grundsteuer C - Aktivierung baureifer Grundstücke
20232478 · Antrag · 28.09.2023
Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 66 (SPD/Grüne/CDU/BD/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 3 (LINKE/PAR&StG)
▶ KI-Zusammenfassung
In der 26. Sitzung des Bochumer Rates am 28. September 2023 wird ein Antrag zur Einführung der Grundsteuer C behandelt. Der von Fraktionsvorsitzendem Dr. Volker Steude eingebrachte Antrag sieht vor, dass die Verwaltung eine Änderungssatzung zur Festsetzung der Steuerhebesätze für die Realsteuern erarbeitet und dem Rat im Jahr 2024 zur Beschlussfassung vorlegt. Ziel ist es, ab dem 1. Januar 2025 die Grundsteuer C auf unbebaute, baureife Grundstücke zu erheben.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, die Kartierung der entsprechenden Grundstücke vorzubereiten und diese in einer Allgemeinverfügung unter Darstellung städtebaulicher Erwägungen zu veröffentlichen. Für das Jahr 2024 soll ein Vorschlag zur Höhe des Hebesatzes vorgelegt werden. Der Antrag sieht vor, dass die Einführung der neuen Steuer aufkommensneutral für die Steuerzahler erfolgt, indem die Grundsteuer B entsprechend gesenkt wird.
Die Begründung des Antrags führt an, dass durch die Aktivierung von Baulücken neuer Wohnraum im Stadtgebiet geschaffen und gleichzeitig die Versiegelung von Flächen im Kontext des Klimawandels reduziert werden soll. Da bisherige Eigentümerbefragungen zu keinem nennenswerten Ergebnis bei der Bebauung von Baulücken geführt haben, soll die Grundsteuer C als steuerlicher Anreiz dienen, um die Nutzung baureifer Grundstücke zu fördern.
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