Änderung von Beschlussbezeichnungen bei Bebauungsplänen
20232008 · Mitteilung der Verwaltung · 28.09.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Aufgrund des am 7. Juli 2023 in Kraft getretenen Gesetzes zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren passt die Stadt Bochum die Bezeichnungen bei Bebauungsplänen an. Die gesetzliche Änderung des Baugesetzbuches sieht vor, dass die Veröffentlichung von Entwürfen im Internet nun die primäre Form der Öffentlichkeitsbeteiligung darstellt und die bisherige öffentliche Auslegung ersetzt. Eine zusätzliche, leicht erreichbare Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Entwürfe muss jedoch weiterhin bereitgestellt werden.
In Bochum wird die physische Einsichtnahme in den Planauslagen des Technischen Raths zu den bekannten Öffnungszeiten beibehalten, sodass sich die Form der formellen Beteiligung der Öffentlichkeit nicht verändert. Dennoch ist eine Anpassung der Beschlussbezeichnungen notwendig. Der bisherige „Auslegungsbeschluss“ wird künftig als „Veröffentlichungsbeschluss“ bezeichnet. Ebenso wird der „Beschluss der erneuten Auslegung“ in „Beschluss der erneuten Veröffentlichung“ umbenannt. Diese Änderungen erstrecken sich auch auf die entsprechenden Beschlusstexte sowie die Formulierungen in den öffentlichen Bekanntmachungen. Die Mitteilung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen dient der Kenntnisnahme in den zuständigen Gremien, darunter die Bezirksvertretungen, der Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie der Rat.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 166 Wörter).