Bürgergeldempfänger*innen benötigen keine Postanschrift mehr
20232603 · Anfrage · 28.09.2023
Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat im Rahmen einer Anfrage an Oberbürgermeister Thomas Eiskirch Informationen zur Umsetzung eines Urteils des Bundessozialgerichts in Kassel angefordert. Das Gericht hat entschieden, dass Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld keine Postanschrift mehr angeben müssen, sofern sie sich monatlich persönlich beim Jobcenter melden, um nach Post zu fragen.
Mit der Anfrage werden verschiedene Punkte zum Umgang des Jobcenters Bochum mit dieser neuen Rechtslage thematisiert. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Regelungen für Personen ohne Meldeadresse oder Postanschrift bereits bestehen und ob das Jobcenter aus der neuen Rechtsprechung konkrete Handlungsbedarfe ableitet. Zudem wird gefragt, wie und ab wann eine etwaige Umsetzung der Neuregelung erfolgen kann.
Des Weiteren möchte die Anfrage klären, ob die Abholung von Post in Nebenstellen möglich sein wird und ob Antragsteller gezielt über den Wegfall der Postanschriftpflicht informiert werden. Ein weiterer Aspekt betrifft den Umgang mit nicht abgeholter Post sowie eine mögliche Strategie zur Information der Träger in der Wohnungslosenhilfe. Die Antwort soll dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Kenntnis gebracht werden.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 172 Wörter).