Bürgergeldempfänger*innen benötigen keine Postanschrift mehr
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Grünen im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich auf ein Urteil des Bundessozialgerichts bezieht. Demnach ist für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld seit dem 7. August 2023 keine Angabe einer Postanschrift mehr erforderlich. Es genügt laut der Anfrage, wenn sich die Betroffenen einmal monatlich beim Jobcenter melden, um nach Post zu fragen.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene Aspekte zum Umgang des Jobcenters Bochum mit dieser Rechtslage thematisiert. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, welche Regelungen aktuell bestehen, wenn Empfängerinnen und Empfänger keine Meldeadresse oder Postanschrift nachweisen können. Zudem wird gefragt, welche konkreten Handlungsbedarfe das Jobcenter aus der neuen Rechtsauslegung ableitet und wie eine etwaige Umsetzung der Neuregelung zeitlich und organisatorisch gestaltet werden kann.
Des Weiteren umfasst die Anfrage Fragen zur Möglichkeit, Post in Nebenstellen abzuholen, sowie zur Information von Antragstellenden über den Wegfall der Postanschriftspflicht. Es wird zudem nach dem Umgang mit nicht abgeholter Post sowie nach einer Strategie zur Information von Trägern der Wohnungslosenhilfe gefragt. Die Antwort auf die Anfrage soll dem Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zur Kenntnis gegeben werden.
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Beratungsfolge
- 28.09.2023Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
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