Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 56 BO Schloßstraße West in Bochum
20231566 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 28.09.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 17 (Grüne/LINKE/UWG:FB)dafür: 50 (SPD/CDU/BD/PAR&StG/FDP/OB)
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Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20231566 einen Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr beantragt. Das Verfahren betrifft das Gebiet „56 BO Schloßstraße West“.
Das betreffende Areal umfasst etwa 1,1 Hektar und ist bereits bebaut. Es beinhaltet eine Trauerhalle, Betriebsgebäude des Friedhofs Weitmar sowie einen Abschnitt der Schloßstraße. Derzeit ist das Gebiet im Regionalplan als allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich, als Teil regionaler Grünzüge sowie als Bereich für den Schutz der Landschaft ausgewiesen. In der Funktion als Flächennutzungsplan wird die Fläche als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Friedhof geführt.
Mit der beantragten Änderung soll die Widmung im Regionalplan in „Allgemeine Siedlungsbereiche“ und im Flächennutzungsplan in „Wohnbauflächen“ angepasst werden. Die Grundlage für diesen Schritt ist die geplante Nachnutzung des baulich vorgeprägten Bereichs durch eine Mehrfamilienhausbebauung. Im Rahmen des Verfahrens ist zudem eine Abstimmung mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) sowie die Erarbeitung eines Umweltberichts vorgesehen.
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