Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Weihnachtsmarkt in der Bochumer Innenstadt - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -
20232583 · Antrag · 28.09.2023
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Der Ratsmitglied Christian Haardt hat einen Änderungsantrag zur ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen eingereicht. Der Antrag bezieht sich auf die Regelung der Ladenöffnungszeiten im Zusammenhang mit dem Bochumer Weihnachtsmarkt in der Innenstadt.
Mit dem Beschlussvorschlag soll es Verkaufsstellen im Bereich der Bochumer Innenstadt ermöglicht werden, am Sonntag, den 10. Dezember 2023, in der Zeit von 13:00 bis 18:00 Uhr geöffnet zu sein. Die räumliche Ausdehnung dieser Erlaubnis ist durch einen Plan in der Anlage zum Antrag definiert. Eine Öffnung der Geschäfte ist an die Bedingung geknüpft, dass die Veranstaltung im Zusammenhang mit dem Weihnachtsmarkt tatsächlich stattfindet.
Sollten Verkaufsstellen vorsätzlich oder fahrlässig außerhalb der genehmigten Zeiten öffnen, kann dies als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Der Antrag sieht hierfür ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro vor. Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer offiziellen Verkündung in Kraft.
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