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Antrag

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Weihnachtsmarkt in der Bochumer Innenstadt - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -

20232583

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Mit der Vorlage 20232583 wurde ein Antrag zur Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen für den Bochumer Weihnachtsmarkt vorgelegt. Der Antrag, der von einem Ratsmitglied für die Sitzung des Rates am 28. September 2023 eingereicht wurde, sieht vor, dass Verkaufsstellen in einem definierten Bereich der Bochumer Innenstadt am 10. Dezember 2023 geöffnet werden dürfen. Diese Öffnung soll im Zeitraum von 13:00 bis 18:00 Uhr stattfinden, sofern die entsprechende Veranstaltung durchgeführt wird.

Die rechtliche Grundlage für diese Regelung bildet das Ladenöffnungsgesetz Nordrhein-Westfalen. Die Verordnung sieht zudem vor, dass ein Verstoß gegen die festgelegten Geschäftszeiten als Ordnungswidrigkeit eingestuft wird, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann. Die Verordnung tritt eine Woche nach ihrer offiziellen Verkündung in Kraft. Die weiteren Abschnitte des vorliegenden Dokuments enthalten keine lesbaren Informationen oder inhaltlichen Daten, die für eine sachliche Zusammenfassung herangezogen werden könnten.

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Dokumente

Ort

📍 Bochumer Innenstadt · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Bochumer Innenstadt.

Beratungsfolge

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