Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 49 MH - Energiepark Styrumer Ruhrbogen in Mülheim an der Ruhr
20231567 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 28.09.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (LINKE/UWG:FB)
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Der Rat der Stadt Bochum soll über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung öffentlicher Stellen am Änderungsverfahren 49 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) entscheiden. Konkret geht es um den Energiepark Styrumer Ruhrbogen in Mülheim an der Ruhr. Die Vorlage sieht vor, die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen und das förmliche Beteiligungsverfahren für die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange einzuleiten.
Gegenstand der Änderung ist die Deponie Kolkerhofweg an der Grenze zwischen Mülheim, Duisburg und Oberhausen. Auf dem Gelände soll nach der Nutzung als Deponie ein Energiepark aus Windenergie- und Photovoltaikanlagen entstehen. Während eine Windenergieanlage bereits in Betrieb ist, sollen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage mit einer Fläche von voraussichtlich mehr als fünf Hektar geschaffen werden. Hierzu soll das Symbol „Erneuerbare Energien auf Halden und Deponien“ ohne Änderung der bestehenden Flächennutzung in den RFNP aufgenommen werden. Die konkrete Lage und Dimensionierung der Anlage werden dabei auf nachgeordneter Ebene festgelegt.
Die öffentliche Auslegung ist für die Dauer eines Monats vorgesehen. Nach Abschluss des Verfahrens wird die Planänderung zur abschließenden Feststellung in die zuständigen Gremien eingebracht und anschließend der Landesplanungsbehörde zur Genehmigung vorgelegt.
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