Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetz
20232371 · Antwort der Verwaltung · 28.09.2023 · Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation
Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der Ratsfraktion Bündnis Deutschland zur Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes Stellung genommen. Die Umsetzung der Regelungen hängt maßgeblich vom Inkrafttreten des entsprechenden Ausführungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen ab. Da der Entwurf für das Landesgesetz zum Zeitpunkt der Antwort noch nicht in Kraft war, bereitet eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe die Umsetzung vor. Die Verwaltung geht davon aus, dass die Regelungen des Bundesgesetzes für Bochum unverändert gelten werden.
Sobald die landesrechtlichen Vorschriften erlassen sind, wird das Gesetz auch für kommunale Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten relevant. Über die Auswahl einer Softwarelösung sowie über die genauen Abläufe im Falle einer Meldung prüft die Arbeitsgruppe derzeit noch die Möglichkeiten. Bisher sind durch die Umsetzung keine Kosten entstanden; eine Schätzung der künftigen jährlichen Ausgaben wird erst nach den Ergebnissen der Arbeitsgruppe möglich sein. Da das Bundesgesetz für die Stadt Bochum bislang keine unmittelbare Bedeutung hatte, liegen aktuell keine Zahlen zu eingegangenen Meldungen vor.
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