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Nachweisung der über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen größer 5.000 EUR gemäß § 83 GO NRW für den Zeitraum 01.01 - 31.07.2023

20231989 · Mitteilung der Verwaltung · 28.09.2023 · Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung)
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum legt dem Rat eine Mitteilung über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Juli 2023 getätigten über- und außerplanmäßigen Mittelbereitstellungen vor. Die Vorlage dient dem Nachweis aller Bereitstellungen über 5.000 Euro, für die der Rat keine eigene Entscheidung getroffen hat, gemäß § 83 GO NRW.

Der Text beschreibt die Kompetenzverteilung bei der Bereitstellung von Haushaltsmitteln. Die Kämmerin ist befugt, konsumtive Mehraufwendungen bis zu 250.000 Euro sowie investive Mehrauszahlungen bis zu 500.000 Euro eigenständig zu autorisieren. Für höhere Beträge – im Bereich von 250.000 bis 750.000 Euro bei konsumtiven Ausgaben und von 500.000 bis 1.000.000 Euro bei investiven Auszahlungen – ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich. Haushaltsneutrale Budgetumstellungen infolge organisatorischer Entscheidungen des Oberbürgermeisters bedürfen keiner vorherigen Zustimmung durch den Ausschuss oder den Rat.

Die Informationen werden im September 2023 in den Sitzungen des Ausschusses für Beteiligungen und Controlling sowie des Haupt- und Finanzausschusses zur Kenntnisnahme vorgelegt, bevor die Vorlage dem Rat am 28. September 2023 zugetragen wird.

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Beratungen

Rat (26. Sitzung)
28.09.2023
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
20.09.2023
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (27. Sitzung)
14.09.2023
kein Ergebnis hinterlegt