Einführung und Betrieb eines Telenotarzt-Systems
20232290 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 28.09.2023 · Feuerwehr und Rettungsdienst
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Rat einen Beschlussvorschlag zur Einführung und zum Betrieb eines Telenotarzt-Systems im Rahmen interkommunaler Zusammenarbeit vorgelegt. Dabei sollen zwei öffentlich-rechtliche Vereinbarungen geschlossen werden. Die erste Vereinbarung sieht die Gründung des „Telenotarzt-Verbunds Mittleres Ruhrgebiet“ durch die Städte Bochum, Bottrop, Gelsenkirchen und Herne vor. In diesem Verbund übernimmt Bochum die Rolle des Kernträgers. Die anfallenden Kosten werden nach einem festgelegten Schlüssel verteilt: 40 Prozent trägt Bochum, 30 Prozent Gelsenkirchen, 20 Prozent Herne und 10 Prozent Bottrop.
Die zweite Vereinbarung regelt die Zusammenarbeit zwischen den Städten Bochum und Dortmund. Ziel ist die gemeinsame Beschaffung von zwei Telenotarzt-Systemen sowie deren technische Vernetzung. Dies soll einen gegenseitigen Überlauf bei Einsatzspitzen ermöglichen, um die Auslastung der Systeme effizient zu steuern. Die Stadt Dortmund übernimmt dabei die Funktion der ausschreibenden Stelle.
Als primärer Standort für den Betrieb des Systems ist die Leitstelle in Bochum vorgesehen, wobei ein weiterer Standort zur Ausfallsicherheit geplant ist. Das System soll Einsatzkräfte am Notfallort durch digitale Medien unterstützen und die Verfügbarkeit von Notärzten verbessern. Laut Verwaltungsvorlage sind für diese Maßnahmen keine zusätzlichen finanziellen Mittel über den Haushaltsplan hinaus erforderlich, da die Kosten durch Krankenkassen sowie durch das Kostenverteilungsmodell der beteiligten Städte gedeckt werden sollen.
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