Bebauungsplan Nr. 964 II – Westlich Schloßstraße – hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen
20232182 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 28.09.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR)dagegen: 22 (Grüne/CDU/LINKE/BD/UWG:FB)dafür: 45 (SPD/Grüne/PAR&StG/FDP/OB)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt die Verabschiedung des Bebauungsplans Nr. 964 II – Westlich Schloßstraße – als Satzung vor. Das etwa 0,65 Hektar große Gebiet liegt westlich der Schloßstraße, südlich der Springorum-Trasse und nordwestlich der Hattinger Straße. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung einer planungsrechtlichen Grundlage für Wohnbebauung auf bereits baulich genutzten Flächen, um die bestehende Siedlungsstruktur an der Hattinger Straße zu ergänzen.
Nach einer erneuten öffentlichen Auslegung, die aufgrund der Aufteilung des ursprünglichen Entwurfs in zwei Teilbereiche erforderlich war, steht nun die Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen an. Das Projekt ist Teil des Bochumer Handlungskonzepts Wohnen. Im Bereich des Bebauungsplans Nr. 964 II sind etwa 65 Wohneinheiten vorgesehen, wobei 30 Prozent der Wohnfläche im öffentlich geförderten Wohnungsbau entstehen sollen.
Der Entwurf sieht Maßnahmen zur nachhaltigen Wärmeversorgung durch Wärmepumpen und Erdsonden sowie die Einrichtung einer Mobilitätsstation mit Carsharing- und Leihfahrradangeboten vor. Verkehrsplanerische Untersuchungen bestätigen, dass die Leistungsfähigkeit des Knotenpunktes Hattinger Straße/Schloßstraße auch unter Berücksichtigung der neuen Wohneinheiten und einer geplanten Kindertagesstätte als ausreichend eingestuft wird. Mit Inkrafttreten des Plans wird der Bebauungsplan Nr. 239 im entsprechenden Geltungsbereich außer Kraft gesetzt.
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