Erwerb eines Grundstücks als städtischer Bürostandort sowie überplanmäßige Bereitstellung von investiven Haushaltsmitteln in 2023 gemäß § 83 GO NRW in der Produktgruppe 1111 Liegenschaftsmanagement
20232292 · Mitteilung der Verwaltung · 28.09.2023 · Amt für Finanzsteuerung
Die Mitteilung der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt den Erwerb eines Grundstücks, das künftig als städtischer Bürostandort genutzt werden soll. Dieser Schritt dient der Umsetzung größerer gebäudewirtschaftlicher Projekte in den kommenden Jahren und wird aus strategischen sowie wirtschaftlichen Gründen angestrebt.
Für die Durchführung dieser Maßnahme sollen im Haushaltsjahr 2023 überplanmäßige investive Haushaltsmittel gemäß § 83 der Gemeindeordnung NRW bereitgestellt werden. Die Mittel sind innerhalb der Produktgruppe 1111 für das Liegenschaftsmanagement vorgesehen.
Die Beschlussfassung zum Grundstückserwerb wird gemäß den Vorgaben der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum und die entsprechenden Gremien im nichtöffentlichen Teil erfolgen, um den Datenschutz sowie die Geheimhaltung zu gewährleisten. Die vorliegende Mitteilung der Verwaltung steht in den kommenden Sitzungen der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, des Ausschusses für Planung und Grundstücke, des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates zur Kenntnisnahme auf der Tagesordnung.
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