Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen zum Bochumer Weihnachtsmarkt in der Bochumer Innenstadt
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 20230852/1 des Ordnungs- und Veterinäramtes befasst sich mit der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Öffnung von Verkaufsstellen an Sonntagen im Rahmen des Bochumer Weihnachtsmarktes. Gegenstand der Entscheidung ist ausschließlich die Verkaufsöffnung für den 10. Dezember 2023 in einem räumlich begrenzten Teilbereich der Innenstadt. Die Vorlage basiert auf Anregungen des Einzelhandelsverbandes NRW Ruhr-Lippe e.V. und orientiert sich an den Vorgaben des Ladenöffnungsgesetzes, welches eine Öffnung an maximal acht nicht aufeinanderfolgenden Sonntagen oder Feiertagen für jeweils fünf Stunden ab 13:00 Uhr erlaubt.
Nach Rücknahme eines Antrages eines lokalen Anbieters verbleiben für das Jahr 2023 sechs zulässige Termine, womit die gesetzliche Höchstgrenze von 16 Sonntagen pro Bezirk unterschritten wird. Die Stellungnahmen der Sozialpartner fallen uneinheitlich aus: Während die Handwerkskammer Dortmund und die IHK die Öffnung befürworten, lehnen die Gewerkschaft ver.di, der DGB sowie die Evangelische Kirche das Vorhaben ab.
Die Verwaltung empfiehlt die Freigabe des Termins, um dem öffentlichen Interesse an der Großveranstaltung gerecht zu werden. In der Planung wird berücksichtigt, dass der Husemannplatz aufgrund der Nutzung von Parkhäusern nicht mehr als Verkaufsfläche dient; als Ersatzflächen stehen der Willy-Brandt-Platz, der Platz des Europäischen Versprechens oder Flächen an der Brückstraße zur Verfügung. Eine Umfrage des Sozialwissenschaftlichen Umfragezentrums GmbH zeigt eine Bekanntheit des Weihnachtsmarktes von 98,2 % sowie eine hohe Akzeptanz der Ladenöffnung unter den Befragten. Finanzielle oder klimarelevante Auswirkungen werden nicht ausgewiesen.
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Dokumente
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Ort
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Beratungsfolge
- 28.09.2023Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (SPD/Grüne/CDU/LINKE)dafür: 63 (SPD/Grüne/CDU/BD/PAR&StG/UWG:FB/FDP/ PAR/OB
- 27.09.2023Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 26.09.2023Einstimmig nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20230852/1 bei einer Enthaltung (SPD)
- 20.09.2023Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230852/1Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (Linke)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FDP, BD)
- 20.09.2023Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 19.09.2023Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen:KeineDagegen:3 Grüne, 1 LinkeDafür:5 SPD, 5 CDU, 2 UWG, 1 FDP
- 14.09.2023Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gem. Beschlussvorlage 20210852/1Dafür: 12 (SPD, Grüne, CDU, FDP, Die Partei, BD)Dagegen: 4 (Grüne, CDU, DIE LINKE.)Enthaltungen: 0
- 12.09.2023Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20230852/1Enthaltungen: 1 (CDU)Dagegen: 8 (SPD, Grüne)Dafür: 7 (Grüne, CDU, FDP/UWG, BD)
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