Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 54 E Oberhauser Straße (ehem. Gartencenter) in Essen
20231568 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 28.09.2023 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (LINKE/UWG:FB)
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Der Rat der Stadt Bochum soll über die Fortführung des Änderungsverfahrens 54 E zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) entscheiden. Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen sieht vor, die Ergebnisse der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zur Kenntnis zu nehmen und die anschließende öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der öffentlichen Stellen einzuleiten.
Gegenstand der Änderung ist ein etwa 0,9 Hektar großes Areal an der Oberhauser Straße in Essen, auf dem sich das ehemalige Gartencenter befindet. Ziel des Verfahrens ist es, die bisher als landwirtschaftliche Fläche und Landschaftsschutzgebiet ausgewiesenen Bereiche in allgemeine Siedlungsbereiche umzuwandeln. Auf dem brachliegenden Gelände sollen 25 Wohneinheiten sowie eine private Grünfläche am östlichen Rand der Fläche entstehen.
Im Rahmen der ersten Beteiligungsphase im Frühjahr 2023 wurden keine wesentlichen Einwände erhoben, die eine inhaltliche Änderung des Planentwurfs erforderlich machten; lediglich die Begründung wurde aufgrund von Hinweisen aus der Verwaltung angepasst. Der Regionalverband Ruhr hat bereits vorläufige Zustimmung zum Entwurf signalisiert. Nach Abschluss der einmonatigen öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden wird die Planänderung erneut in die zuständigen Gremien eingebracht, um anschließend die Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde zu erwirken.
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