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2. Fortschreibung des Straßen- und Wege-Konzeptes im Rahmen der Umsetzung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW und des Förderprogrammes des Landes NRW zur Entlastung der Grundstückseigentümer in Bochum

20231872/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 28.09.2023 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 28.09.2023 · Rat (26. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat die zweite Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes zur Beschlussfassung vorgelegt. Diese dient der Umsetzung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes (KAG) NRW sowie eines Förderprogrammes des Landes Nordrhein-Westfalen, welches Grundstückseigentümer finanziell entlasten soll. Das Konzept schafft Transparenz über geplante Unterhaltungs- und Ausbaumaßnahmen an Straßen sowie über beitragspflichtige Kanalbauarbeiten.

Die vorliegende Vorlage enthält Ergänzungen, die auf mündlichen Erläuterungen in den Bezirksvertretungen basieren. Im Bezirk Bochum-Mitte wurde die Erneuerung der Fahrbahn in der Gabelsberger Straße zwischen der Hugo-Schulz-Straße und der Frederikastraße in die Liste der beitragspflichtigen Straßenausbaumaßnahmen aufgenommen. Zudem wurde ein Abschnitt in der Gußstahlstraße aus dem Plan gestrichen, um die Förderfähigkeit der Maßnahme nicht zu gefährden. Im Bezirk Bochum-Wattenscheid wurde eine geplante Kanalbaumaßnahme im Bereich Schmelzhütte, die von der Günnigfelder Straße bis zur Kirchstraße reicht, als beitragspflichtiges Vorhaben ergänzt.

Die Aufnahme von Maßnahmen in das Konzept ist eine Voraussetzung für den Erhalt staatlicher Fördermittel zur Reduzierung der Anliegerbeiträge. Das Konzept umfasst verschiedene Anlagen, welche sowohl beitragsfreie Instandhaltungsmaßnahmen als auch beitragspflichtige Arbeiten an Straßen und Kanälen über unterschiedliche Zeiträume abbilden.

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Beratungen

Rat (26. Sitzung)
28.09.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Haupt- und Finanzausschuss (23. Sitzung)
20.09.2023
Einstimmig nach Beschlussvorschlag