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Tagesordnung
- Öffentlicher Teil
- 1.Beschlussangelegenheiten
- 1.1BOGESTRA hier: Jahresabschluss 2021Zur Vorlage · 20221340 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Bochumer Rat befasst sich mit dem Jahresabschluss 2021 der Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen Aktiengesellschaft (BOGESTRA). Laut der vorliegenden Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung schließt das Geschäftsjahr mit einem Ergebnis von rund 80,8 Millionen Euro Verlust ab. Dieser Fehlbetrag wird aufgrund eines bestehenden Ergebnisabführungsvertrages durch die Holding für Versorgung und Verkehr GmbH (HVV) ausgeglichen.
Der Rat der Stadt Bochum soll beauftragen, dass die Vertreterin der Stadt in der Gesellschaenderversammlung der Bochum-Gelsenkirchener Bahngesellschaft mbH (BOGEBA) dafür sorgt, dass die Geschäftsführung der BOGEBA dem Jahresabschluss zustimmt. Die Bilanzsumme zum Ende des Geschäftsjahres 2021 belief sich auf 440.232 Tausend Euro.
Der Abschluss wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat der BOGESTRA hat den Jahresabschluss bereits in seiner Sitzung am 13. Mai 2022 beraten und die Zustimmung der Gesellschafterversammlung der BOGEBA empfohlen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 7 (FFB/PAR&StG)dafür: 72 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/FDP/PAR/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (FFB, PAR&StG)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG:FB, OB)
- 15.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD,Grüne,CDU,Linke,UWG:FB)Dagegen: 2 (FFB und PSG)
- 02.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (16. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 1 (PAR&StG)dagegen: 7 (FFB/PAR&StG)dafür: 72 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/FDP/PAR/OB) - 1.2Trianel GmbH – Veräußerung eines Teilkommanditanteils an der Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG („TWB“) und eines Teildarlehens durch die Trianel GmbHZur Vorlage · 20221344 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll der Veräußerung von Teilen der Rückzahlungs- und Zinsansprüche der Trianel GmbH aus einem Darlehensvertrag an die Stadtwerke Uelzen GmbH zustimmen. Konkret geht es um einen Teil der sogenannten Additional-Equityfazilität 6 mit einem Nennwert von 5 Millionen Euro. Im Zuge dieser Maßnahme soll zudem ein Teilkommanditanteil der Trianel GmbH an der Trianel Windkraftwerk Borkum GmbH & Co. KG (TWB) auf die Stadtwerke Uelzen übertragen werden. Hierfür wird den Stadtwerken Uelzen zudem ein Optionsrecht eingeräumt, das bis zum 31. Dezember 2028 ausgeübt werden kann.
Ziel dieser Transaktion ist es, das Beteiligungsrisiko der Trianel GmbH an der TWB zu reduzieren. Das Risiko resultiert laut Verwaltung vor allem aus einem von der Trianel GmbH allein bereitgestellten Darlehen in Höhe von 15 Millionen Euro. Durch die Teilveräußerung des Darlehensanteils und der damit verbundenen Zinsansprüche soll das finanzielle Exposure verringert werden. Die Maßnahme umfasst zudem eine Optionsprämie in Höhe von 0,3 Millionen Euro zugunsten der Trianel GmbH. Insgesamt wird durch die Umsetzung der Veräußerungen ein Liquiditätszufluss für die Trianel GmbH in Höhe von rund 8,825 Millionen Euro erwartet.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP/PAR)dagegen: 8 (FFB/PAR&StG)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (FFB)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG:FB, OB)Herr Dr. Bachert (PAR&StG) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen.
- 15.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD,Grüne,CDU,Linke,UWG:FB)Dagegen: 1 (FFB)
- 02.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (16. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (FDP/PAR)dagegen: 8 (FFB/PAR&StG)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/OB) - 1.3Trianel GmbH – Erwerb von Kommanditanteilen an der Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG und Gründung der Trianel Energiebeteiligung GmbH & Co. KG und der Trianel Energiebeteiligung Verwaltungs GmbH als Komplementär-GmbH durch die Trianel GmbHZur Vorlage · 20221396 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Trianel GmbH beabsichtigt, ihre Beteiligung an der Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG (TGH) zu erhöhen. Durch die Ausübung eines im Jahr 2018 erworbenen Optionsrechts sollen Anteile der niederländischen Unternehmen Cogas Participatie TGH B.V. und ONS Facilitair Bedrijf B.V. erworben werden. Damit würde sich der Anteil der Trianel GmbH von derzeit rund 6,12 % um etwa 4,89 % auf insgesamt 11,01 % steigern. Die dafür vorgesehene Kapitaleinlage beläuft sich auf rund 4,14 Millionen Euro. Hintergrund des Verkaufs durch die niederländischen Partner sind dortige Umstrukturierungen im Bereich der Stromerzeugung.
Zudem sieht die Vorlage die Gründung zweier neuer Gesellschaften vor: der Trianel Energiebeteiligung GmbH & Co. KG sowie der Trianel Energiebeteiligung Verwaltungs GmbH als Komplementär-GmbH. Diese Neugründungen sollen dazu dienen, die TGH-Anteile bei Bedarf kurzfristig in die neue Gesellschaft zu überführen, um eine Höherbewertung oder einen späteren Verkauf zu ermöglichen. Die Struktur soll zudem so gestaltet werden, dass im Falle von Verlusten aus anderen Beteiligungen, wie etwa an der TKL oder TWB I, die Anteile an der TGH sowie bestehende Gesellschafterdarlehen in die neu gegründete Gesellschaft eingebracht werden können, um das operative Geschäft der Trianel GmbH abzusichern.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP/PAR)dagegen: 8 (FFB/PAR&StG)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (FFB)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, Linke, UWG:FB, OB)Herr Dr. Bachert (PAR&StG) hat an der Abstimmung nicht teilgenommen
- 15.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür: 13 (SPD,Grüne,CDU,Linke,UWG:FB)Dagegen: 1 (FFB)
- 02.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (16. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (FDP/PAR)dagegen: 8 (FFB/PAR&StG)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/OB) - 1.4Wiederbestellung eines stellvertretenden Mitglieds des Umlegungsausschusses - stellvertretender Sachverständiger für die Ermittlung von GrundstückswertenZur Vorlage · 20221114 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Wiederbestellung eines stellvertretenden Mitglieds des Umlegungsausschusses vorgelegt. Konkret wird vorgeschlagen, Stefan Schwarz als stellvertretenden Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten erneut zu bestellen. Die Wiederbestellung soll mit Wirkung zum 1. Juli 2022 für eine Dauer von fünf Jahren erfolgen.
Die Entscheidung basiert auf der vorangegangenen Bestellung aus dem Jahr 2017. Stefan Schwarz ist Diplom-Ingenieur für Vermessungswesen und leitet das Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement der Stadt Essen. In dieser Funktion sind ihm auch die Geschäftsstellen des Umlegungsausschusses sowie des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in Essen zugeordnet. Er erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen gemäß der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches und hat seine Bereitschaft zur Wiederbestellung signalisiert.
Der Beschlussvorschlag durchläuft den parlamentarischen Prozess über die Vorberatungen im Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie im Haupt- und Finanzausschuss. Die abschließende Entscheidung im Rat ist für den 21. Juni 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.5Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid hier: Geänderte Zusammensetzung Begleit- und EmpfehlungsgremiumZur Vorlage · 20220811 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat dem Bochumer Rat einen Vorschlag zur Neugestaltung des Begleit- und Empfehlungsgremiums für das Projekt „Neues Bahnhofsquartier Wattenscheid“ vorgelegt. Nachdem die städtebaulichen Mehrfachbeauftragungen im Juni 2021 abgeschlossen wurden, steht nun die Phase der städtebaulichen Vertiefung an. Der Fokus der weiteren Planung liegt dabei auf dem Bereich des Bahnhofs und dessen Umfeld.
Im Zuge dieser neuen Planungsphase soll die Zusammensetzung des Gremiums angepasst werden. Vorgeschlagen wird, die Vorsitzenden sowie deren Stellvertreter aus dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur in das Gremium aufzunehmen. Gleichzeitig soll die Anzahl der Fachexpert*innen von drei auf zwei reduziert werden, da die ökonomischen Fragestellungen durch das Ausscheiden von Professor Guido Spars weitgehend beantwortet sind. Die Teilnahme der BlueOrange Development West GmbH wird nicht mehr als erforderlich erachtet, da die Belange für die Teilfläche Wilhelm-Leithe-Weg Süd bereits in einem früheren Verfahren behandelt wurden.
Die grundsätzliche Struktur des Gremiums aus Vertretungen der Verwaltung, der Politik, Fachexpert*innen und der Bürgerschaft bleibt bestehen. Das Gremium setzt sich weiterhin aus Mitgliedern der Stadtplanung, politischen Akteuren wie dem Bezirksbürgermeister von Wattenscheid sowie Vertretern einer Bürgerinitiative und vier Einwohnern des Stadtbezirks zusammen. Der Rat soll der geänderten Zusammensetzung zustimmen, um die weitere Begleitung der städtebaulichen Konkretisierung sicherzustellen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7 (LINKE/UWG:FB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Mehrheilich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 2 (Linke, PAR&StG)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, FFB, UWG:FB, OB)
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung) — Einstimmig, 2 Enthaltungen (Linke, P&STG)
- 25.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (10. Sitzung) — Einstimmig, 1 Enthaltung (Die Partei/Stadtgestalter)
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Einstimmig bei zwei Enthaltungen der Fraktionen „Die LINKE. im Rat“ und „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ nach Beschlussvorschlag
- 03.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220811 bei einer Enthaltung (DIE LINKE.)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 7 (LINKE/UWG:FB) - 1.6Evaluation und Fortschreibung Handlungskonzept Wohnen Bochum: Einrichtung eines BegleitgremiumsZur Vorlage · 20221134 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum schlägt die Einrichtung eines Begleitgremiums vor, um das Handlungskonzept Wohnen Bochum zu evaluieren und fortzuschreiben. Das Gremium soll die Qualitätssicherung des Prozesses übernehmen, Zwischenergebnisse bewerten sowie Empfehlungen für das weitere Vorgehen abgeben. Die Fortschreibung folgt der Empfehlung eines Gutachters, den Wohnungsmarkt aufgrund dynamischer Entwicklungen in einem fünfjährigen Turnus zu überprüfen.
Das vorgeschlagene Gremium soll mit 14 Mitgliedern fest besetzt sein. Die Zusammensetzung umfasst drei politische Vertreter aus den Ausschüssen für Planung und Grundstücke, Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sowie Arbeit, Gesundheit und Soziales. Zudem sollen vier Bürgerinnen und Bürger teilnehmen, darunter drei per Zufallsstichprobe ausgewählte Einwohner sowie eine Vertretung der Bochumer Organisationen „Für eine soziale und ökologisch zukunftsfähige Wohnungspolitik in Bochum“. Ergänzt wird das Gremium durch vier Expertinnen und Experten aus den Bereichen Wissenschaft und Forschung, etwa der Wohnsoziologie oder Immobilienökonomie, sowie drei Vertreter der Verwaltung, darunter die Leitung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen.
Der Prozess zur Evaluierung soll nach Abschluss eines Vergabeverfahrens für externe Gutachterleistungen nach den Sommerferien beginnen und eine Dauer von maximal zwölf Monaten haben. Dabei sollen auch inhaltliche Schnittmengen zum Klimaplan Bochum 2035 berücksichtigt werden. Ziel der Fortschreibung ist es, die Wohnraumversorgung sicherzustellen und den Fokus verstärkt auf die Innenentwicklung zu richten.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig einschließlich der personellen ErgänzungenEnthaltungen: 7 (LINKE/UWG:FB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Einstimmig einschließlich der personellen Ergänzungen Enthaltungen: 7 (LINKE/UWG:FB) - 1.6.1Evaluation und Fortschreibung Handlungskonzept Wohnen Bochum: Einrichtung eines Begleitgremiums - Änderungsantrag der Fraktionen von SPD, Grünen, CDU -Zur Vorlage · 20221675 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen SPD, Die Grünen und CDU haben einen Änderungsantrag für die Ratssitzung am 21. Juni 2022 vorgelegt. Gegenstand des Antrags ist die Benennung politischer Vertreterinnen und Vertreter für das Begleitgremium zur Evaluation des Handlungskonzepts Wohnen.
Der Antrag sieht vor, dass für drei verschiedene Ausschüsse Mitglieder sowie Vertretungen bestimmt werden. Im Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa sollen ein Mitglied und eine Vertretung benannt werden. Für den Ausschuss für Planung und Grundstücke ist die Besetzung durch ein Mitglied und eine Vertretung vorgesehen. Ebenso soll der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit einem Mitglied sowie einer Vertretung im Begleitgremium vertreten sein.
Die Regelung zur Vertretung folgt dabei der jeweiligen Fraktionszugehörigkeit der ernannten Personen. Der Antrag wurde an den Oberbürgermeister gerichtet.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 1.7Entwurfsplanung und Kostenberechnung zum Haus des Wissens- Beschluss zur Durchführung der weiteren LeistungsphasenZur Vorlage · 20221510 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Entwurfsplanung und Kostenberechnung für das Projekt „Haus des Wissens“ vorgelegt. Nach Abschluss der Leistungsphase III belaufen sich die Gesamtkosten für das Bauvorhaben nun auf 152,9 Millionen Euro brutto. Damit weicht die aktuelle Berechnung von früheren Schätzungen ab, die im Jahr 2020 auf 90 Millionen Euro und im Juni 2021 auf 73 Millionen Euro für bestimmte Kostengruppen beziffert wurden.
Die Erhöhung der Kosten lässt sich auf verschiedene Faktoren zurückführen. Die aktuelle Kalkulation umfasst nun auch die Kostengruppen für die Ausstattung sowie die Baunebenkosten. Zudem wurden eine Entwicklung der Baupreise am Markt sowie Mehrkosten durch baulichtechnische Notwendigkeiten im Bestand, wie etwa der Abbruch von Decken aus statischen Gründen, berücksichtigt. Weitere Faktoren sind qualitative Verbesserungen bei der Barrierefreiheit und Digitalisierung sowie die Einpreisung einer Kostenvarianz.
Der vorliegende Beschluss sieht vor, dass der Rat die Ergebnisse der Entwurfsplanung und die neue Kostenberechnung zur Kenntnis nimmt. Die Verwaltung soll mit der Umsetzung des Projektes unter Beibehaltung der Entwurfsqualität fortfahren. Die notwendige Erhöhung der finanziellen Mittel soll im Haushaltsplan 2023 entsprechend aktualisiert werden.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 15.06.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (12. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 1.7.1Entwurfsplanung und Kostenberechnung zum Haus des Wissens – Beschluss zur Durchführung der weiteren Leistungsphasen - Änderungsantrag der FDP-Fraktion -Zur Vorlage · 20221713 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Änderungsantrag zur 16. Sitzung des Rates vom 21. Juni 2022 vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf den Beschluss zur Durchführung weiterer Leistungsphasen im Rahmen der Entwurfsplanung und Kostenberechnung für das „Haus des Wissens“.
Die Fraktion beantragt, die Verwaltung mit zusätzlichen Aufgaben zu beauftragen. Dazu gehört die Intensivierung der Bemühungen um weitere Förderprogramme, Sponsoring sowie Spenden. Hierfür sollen geeignete Kooperationspartner aus der Stadtgesellschaft und der Wissenschaft ermittelt werden. Im Zuge der Betreibersuche für die Markthalle soll zudem die wirtschaftliche Tragfähigkeit sichergestellt werden. Dabei sollen aufgrund der aktuellen Lage im Lebensmittelbereich auch gastronomieorientierte Elemente aus dem Umgebungsbereich der Marktbeschicker in Betracht gezogen werden können.
Des Weiteren fordert der Antrag, bei der inhaltlichen und räumlichen Konzeption des Projekts die Idee einer Experimentierwerkstatt für innovative Partizipationsmöglichkeiten zu berücksichtigen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die öffentliche Beteiligung als festen Bestandteil im Haus des Wissens zu verankern. Ein besonderer Schwerpunkt soll dabei auf der Etablierung unterschiedlicher Formate zur Jugendbeteiligung in Bochum liegen.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 1.7.2Entwurfsplanung und Kostenberechnung zum Haus des Wissens - Beschluss zur Durchführung der weiteren Leistungsphasen - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei&Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20221715 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der 16. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 21. Juni 2022 liegt ein Änderungsantrag zur Entwurfsplanung und Kostenberechnung für das Projekt „Haus des Wissens“ vor. Der Antrag, der von Dr. Volker Steude, Paul Tobias Dahlmann und Dr. Carsten Bachert unterzeichnet wurde, sieht eine Ergänzung des Beschlusstextes zum Tagesordnungspunkt 1.7 vor.
Der Antrag fordert, den maximalen Kostenrahmen für das Vorhaben inklusive der digitalen Ausstattung auf 165 Millionen Euro festzulegen. Abweichungen von diesem Betrag sollen nach dem Entwurf ausschließlich im Rahmen allgemeiner Baukostensteigerungen möglich sein, sofern diese zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht absehbar sind.
Als Begründung wird angeführt, dass mit dem Eintritt in die Leistungsphase 3 alle wesentlichen Kostenfaktoren beplant seien. Weitere Abweichungen von den Planungskosten seien daher nur dann zu erwarten, wenn sich die konjunkturellen Rahmenbedingungen ändern.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 1.8Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 52 GE/BO (nördlich Watermanns Weg) in Gelsenkirchen und BochumZur Vorlage · 20220945 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einleitung eines Änderungsverfahrens am Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Das Verfahren betrifft das Gebiet „52 GE/BO“ nördlich des Watermanns Weg, welches etwa 11,2 Hektar umfasst und sich über die Stadtgrenze zwischen Bochum und Gelsenkirchen erstreckt.
Die geplante Änderung zielt darauf ab, Wohnbaupotenziale zu erschließen und Flächen für Klein- und Kleinstgewerbe bereitzustellen. Dabei soll die Nähe zum Radschnellweg 1 (RS 1) genutzt werden, um eine integrierte Freiraumentwicklung zu realisieren. Der RS 1 soll dabei als Grünkorridor sowie als Fläche für die Retentionsfunktion dienen. Zudem sollen die Umgestaltungen des Wattenscheider Bachs durch die Emschergenossenschaft in die Gestaltung einfließen. Das Gebiet umfasst unter anderem Teile des ehemaligen Güterbahnhofs Gelsenkirchen-Wattenscheid.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens ist eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit für das dritte Quartal 2022 vorgesehen. Im Rahmen eines Scoping-Verfahrens werden die Details der Umweltprüfung festgelegt, woraufhin ein Umweltbericht erstellt wird. Nach der Überarbeitung der Planung auf Basis der Beteiligungsergebnisse folgt die Auslegung sowie die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung. Der abschließende Planbeschluss bedarf der Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (PAR&StG)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (PAR&StG)
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die PARTEI/STADTGESTALTER“
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (14. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages um den Inhalt des Änderungsantrages 20221563
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (PAR&StG) - 1.9Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 51 BO (Gerthe-West) in BochumZur Vorlage · 20220946 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20220946 den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr beantragt. Betroffen ist das Gebiet „Gerthe-West“ im Bochumer Norden. Ziel des Verfahrens ist es, die planungsrechtlichen Grundlagen für die Schaffung eines neuen Wohngebietes zu schaffen, das im Rahmen des Landesprogrammes „Kooperative Baulandentwicklung“ in Kooperation mit NRW.URBAN realisiert werden soll.
Das Vorhaben sieht die Errichtung von etwa 380 Wohneinheiten vor. Die Grundlage bildet der politische Beschluss, die ursprünglich geplante Westumgehung in Gerthe zugunsten einer Wohnbauentwicklung auf der Fläche aufzugeben. Im Rahmen der geplanten Änderung sollen ca. 9,7 Hektar der Fläche von allgemeinen Freiraum- und Agrarbereichen in allgemeine Siedlungsbereiche sowie von Grünflächen in Wohnbauflächen umgewandelt werden. Ein kleinerer Teil an der Grenze zu Herne soll als Grünfläche erhalten bleiben.
Das Verfahren umfasst zudem die Neudarstellung der Trasse der ehemaligen geplanten Ortsumgehung. Die frühzeitige Beteiligung ist für das dritte Quartal 2022 vorgesehen. Nach der Durchführung von Scoping-Maßnahmen, der Erarbeitung eines Umweltberichts und der förmlichen Auslegung der Pläne bedarf die Änderung des Regionalen Flächennutzungsplans der abschließenden Genehmigung durch die Landesplanungsbehörde.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (LINKE)dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/FFB/PAR&StG/FDP/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die LINKE. im Rat“
- 25.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (10. Sitzung) — Einstimmig, 1 Enthaltung (Die Linke)
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (14. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung (FDP/UWG:Freie Bürger)
- 12.05.2022 · Naturschutzbeirat bei der Unteren Naturschutzbehörde (9. Sitzung) — Einstimmig abgelehnt0 Ja-Stimme(n), 10 Gegenstimme(n), 1 Stimmenthaltung(en)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 4 (LINKE)dagegen: 3 (UWG:FB)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/FFB/PAR&StG/FDP/OB) - 1.10Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 53 GE (Gewerbepark Schalke-Nord) in GelsenkirchenZur Vorlage · 20220986 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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Der Rat der Stadt Bochum soll über den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Die Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen betrifft das Verfahren 53 GE, welches den Gewerbepark Schalke-Nord in Gelsenkirchen umfasst.
Gegenstand der Änderung ist die Anpassung einer im RFNP vorgesehenen Verkehrsverbindung, die von der Anschlussstelle Schalke an der BAB A 42 bis zur Kurt-Schumacher-Straße führen soll. Da die Stadt Gelsenkirchen das letzte Teilstück der Alfred-Zingler-Straße nicht mehr bauen möchte, soll die Planung angepasst werden. Durch den Wegfall des Straßenbauvorhabens soll eine Zerschneidung des Gewerbegebiets sowie der gewerblichen Bauflächen verhindert werden. Zudem wird die Wiedernutzung überwiegend brachliegender Flächen angestrebt. Die Änderung berücksichtigt zudem Umweltaspekte, um eine weitere Zunahme von Lärm- und Schadstoffemissionen auf der Kurt-Schumacher-Straße zu vermeiden sowie Aspekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung einzubeziehen.
Das Scoping-Verfahren zur Festlegung des Detaillierungsgrads der Umweltprüfung ist für das dritte Quartal 2022 vorgesehen. Im weiteren Verlauf folgen die frühzeitige Beteiligung sowie die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, bevor die Änderung durch die Landesplanungsbehörde genehmigt werden muss.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7 (LINKE/UWG:FB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die LINKE. im Rat“
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 7 (LINKE/UWG:FB) - 1.11Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Auslegungsbeschluss für das Änderungsverfahren 44 MH: Wissollstraße in Mülheim an der RuhrZur Vorlage · 20220987 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zum Änderungsverfahren 44 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) für die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr vorgelegt. Gegenstand ist die Neuausrichtung des Gebiets Wissollstraße in Mülheim an der Ruhr, das etwa 23,1 Hektar umfasst. Nach der Aufgabe der Unternehmenszentrale der Tengelmann Warenhandelsgesellschaft KG soll der Standort auf Grundlage eines Masterplans künftig als gemischt genutztes Quartier entwickelt werden.
Der Plan sieht vor, die bisherige Festlegung von Flächen für gewerbliche und industrielle Nutzungen zu ändern. Ziel ist die Ausweisung von Mischbauflächen sowie Wohnbauflächen, um eine städtebauliche Integration in die angrenzenden Wohngebiete zu ermöglichen. Dies umfasst unter anderem die Umwandlung von Grünflächen in Mischbauflächen im Bereich der Liebigstraße sowie am Einzelhandelsstandort Wissollstraße/Veilchenweg. Zudem sollen bestehende Wohnnutzungen durch die Umwandlung von Mischbauflächen in Wohnbauflächen gesichert werden.
Der Rat der Stadt Bochum soll die Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Behörden zur Kenntnis nehmen und die förmliche öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der öffentlichen Stellen beschließen. Dieses Verfahren ist für das dritte Quartal 2022 vorgesehen. Nach Abschluss der Beteiligungsphase wird die Planänderung erneut in die zuständigen Gremien eingebracht und zur Genehmigung bei der Landesplanungsbehörde eingereicht.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7 (LINKE/UWG:FB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (Linke, UWG:FB)
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die LINKE. im Rat“
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 7 (LINKE/UWG:FB) - 1.12Gestaltungssatzung Nr. 1000 Ga - Innenstadt Bochum - i. d. F. der Ersten Änderungssatzung hier: NichtanwendungsbeschlussZur Vorlage · 20220679 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage 20220679 einen Beschluss beantragt, die Gestaltungssatzung Nr. 1000 Ga für die Innenstadt ab sofort nicht mehr anzuwenden. Hintergrund ist eine Hinweisverfügung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom Dezember 2021. Das Gericht äußerte Zweifel an der Wirksamkeit der Satzung, insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung des Geltungsbereichs sowie die erforderliche räumliche Differenzierung und konkretere örtliche Bezüge.
Bis zur Erarbeitung eines neuen Satzungsrechts wird die Verwaltung die bisherige Regelung bei der Beurteilung von Bauanträgen sowie bei der Verfolgung von Verstößen im Rahmen der Landesbauordnung NRW oder des Straßen- und Wegegesetzes NRW nicht mehr heranziehen. Ziel ist es, ein rechtssicheres neues Satzungsrecht zu schaffen, das die gestalterische Qualität des Stadtbildes sichert. Die Erarbeitung der neuen Rechtsgrundlage soll auf den Gestaltungsleitlinien des Büros Farwick und Grote sowie auf den Hinweisen des Gerichts basieren. Für die laufende Beratung von Bauwilligen, Gastronomen und Einzelhändlern – etwa bei der Gestaltung von Außengastronomie oder Werbeanlagen – dient weiterhin das Gestaltungshandbuch Innenstadt als Grundlage.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20213414 bei einer Enthaltung (Die PARTEI)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.13Bebauungsplan Nr. 984 - Charlottenstraße - hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über StellungnahmenZur Vorlage · 20221105 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat mit der Vorlage 20221105 den Beschlussvorschlag vorgelegt, den Bebauungsplan Nr. 984 – Charlottenstraße als Satzung zu verabschieden. Das etwa 1,4 Hektar große Plangebiet liegt im Stadtteil Wiemelhausen zwischen der Königsallee und der Baumhofstraße. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine familiengerechte Wohnbebauung.
Geplant sind rund 40 Wohneinheiten, darunter Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser. Dabei sollen 20 Prozent des geplanten Wohnraums im geförderten Wohnungsbau entstehen. Das Gebiet, das bisher landwirtschaftlich genutzt wurde, soll als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Der Entwurf enthält Festlegungen zur Erschließung, zur Gebäudeform sowie zum Immissionsschutz gegenüber dem Straßenverkehr.
Im Rahmen der Klimaanpassung sieht die Planung Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung sowie Regenrückhaltung vor. Drei alte Eichen im Plangebiet sollen als Naturdenkmale in eine zukünftige öffentliche Grünfläche integriert werden. Für den durch die Versiegelung entstehenden ökologischen Ausgleichsbedarf stellt die Stadt Bochum verschiedene Flächen in anderen Stadtteilen zur Verfügung.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 6 (LINKE/FDP)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/FFB/PAR&StG/UWG:FB/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (Linke)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FFB; PAR&StG, UWG:FB, OB)
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (12. Sitzung) — Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (FDP)Dafür: 15 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, AfD)Anmerkung:Siehe hierzu auch Protokollierung unter „Vor Eintritt in die Tagesordnung“.
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, FFB, Die PARTEI/STADT- GESTALTER, UWG: FB)Dagegen: 1 (Die LINKE.)Enthaltungen: 0
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 6 (LINKE/FDP)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/FFB/PAR&StG/UWG:FB/OB) - 1.14Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG) für die Fahrbahnerneuerung in der Harpener Straße im Abschnitt von Kreisverkehr bis zur nördlichen Einmündung Buselohstraße hier: Satzung zur Festlegung der Anteile der BeitragspflichtigenZur Vorlage · 20220982 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum schlägt vor, eine Sondersatzung zur Festlegung der Anliegeranteile für die Fahrbahnerneuerung in der Harpener Straße zu erlassen. Betroffen ist der Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr und der nördlichen Einmündung der Buselohstraße. Da dieser Bereich nur einseitig bebaut ist, weicht die Erschließungssituation von den Standardregelungen der Bochumer Beitragssatzung ab.
Nach Angaben des Tiefbauamtes dient die Straße als Hauptverkehrsstraße, wofür nach der regulären Satzung ein Anliegeranteil von 20 Prozent vorgesehen ist. Aufgrund der einseitigen Bebauung schlägt die Verwaltung vor, diesen Anteil um die Hälfte auf 10 Prozent zu kürzen. Die neue Regelung soll rückwirkend zum 1. Januar 2018 in Kraft treten. Dies ist notwendig, damit die Beitragspflicht bereits zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Maßnahme feststeht. Die Abnahme der Bauarbeiten an diesem Abschnitt erfolgte am 16. März 2018.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220982
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.15Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt BochumZur Vorlage · 20220874 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer neuen Stellplatzsatzung sowie einer angepassten Stellplatzablösesatzung vorgelegt. Grundlage für diese Regelungen ist die Landesbauordnung NRW von 2018, welche den Kommunen die Befugnis einräumt, die Anzahl und Beschaffenheit von Kraftfahrzeug- und Fahrradabstellplätzen eigenständig festzulegen.
Die Satzung gilt für das gesamte Stadtgebiet und regelt die Anforderungen an Stellplätze bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung baulicher Anlagen. Die Ermittlung der notwendigen Stellplätze erfolgt im Regelfall über eine Richtzahlentabelle, wobei sich die Anzahl bei Mehrfamilienhäusern nach der Wohnungsgröße richtet. Es besteht die Möglichkeit, die geforderten Stellplatzzahlen zu reduzieren, wenn eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr nachgewiesen wird oder qualifizierte Mobilitätskonzepte vorliegen. Für Bauvorhaben nach §34 BauGB wurde zudem eine Checkliste zur Vereinfachung des Antragsverfahrens erstellt.
Im Zuge dieser Vorlage werden auch die Beträge und Zonenabgrenzungen der Stellplatzablösesatzung angepasst. Der Rat der Stadt Bochum soll die beiden Satzungen beschließen und die Verwaltung beauftragen, die Auswirkungen der neuen Stellplatzsatzung nach einem Zeitraum von drei Jahren durch eine Evaluierung zu überprüfen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 21 (CDU/FFB/UWG:FB)dafür: 71 (SPD/Grüne/LINKE/PAR&StG/FDP/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — ohne Votum weitergeleitet
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.06.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (17. Sitzung) — Dafür :6, SPDDagegen:4 CDUEnthaltungen :5 (4 Fraktion Bündnis90/Die Grünen, 1 FDP)
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (14. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220874Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (FDP) Dagegen: 2 (CDU) Dafür: 13 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI, Herr Wittbrodt)
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (12. Sitzung) — Zunächst wurde über den Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgestimmt (s. hierzu die Protokollierung zu TOP 2.4.1). Dieser wurde mehrheitlich abgelehnt.Sodann wurde über den ursprünglichen Beschlussvorschlag abgestimmt.Enthaltungen: 3 (BÜ
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (14. Sitzung) — Enthaltungen:-Dagegen:7CDU, FDP/UWG:Freie Bürger, parteilosDafür:9SPD, Die Grünen, Die Linke
- 11.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (12. Sitzung) — Mehrheitlich beschlossen gemäß Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 3 (CDU, AfD) Dafür: 11 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE., FDP)
- 03.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach geändertem BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (UWG:FB)Dagegen: 4 (CDU, AfD) Dafür: 9 (SPD, Grüne, DIE LINKE.)
- 27.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (16. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt und in der Sitzung am 01.06.2022 erneut beraten.
Ergebnis: Mehrheitlich nach Änderung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 0dagegen: 21 (CDU/FFB/UWG:FB)dafür: 71 (SPD/Grüne/LINKE/PAR&StG/FDP/OB) - 1.15.1Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "Die Partei & Stadtgestalter" -Zur Vorlage · 20221418 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Planung und Grundstücke liegt ein Änderungsantrag zur Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum vor. Der von dem sachkundigen Bürger Jonas Herbertz gestellte Antrag sieht vor, die Verwaltung mit einer Ergänzung der Satzung zu beauftragen. Konkret soll darin festgelegt werden, dass bei einem Ausbau von bisher nicht genutzten oder als Nutzfläche verwendeten Dachgeschossen zu neuem Wohnraum sowie bei der Aufstockung bestehender Gebäude keine zusätzlichen Stellplätze nachgewiesen oder Ablösesummen entrichtet werden müssen.
Die Begründung des Antrags führt an, dass die Schaffung von Wohnraum im Bestand zur Vermeidung von Flächenversiegelung beitragen soll. Da bei der Nutzung bereits erschlossener Flächen oft keine zusätzlichen Stellplatzflächen auf den Grundstücken realisiert werden können, sollen durch den Wegfall dieser Anforderungen Anreize für die Innenentwicklung gesetzt werden. Der Antrag sieht zudem vor, dass die entsprechend geänderte Satzung dem Rat am 21. Juni 2022 zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — ohne Votum weitergeleitet
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 09.06.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (9. Sitzung) — Der Änderungsantrag wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (17. Sitzung) — Der Änderungsantrag wird ohne Votum weitergeleitet.
- 1.15.2Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "UWG:Freie Bürger -Zur Vorlage · 20221687 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hans-Josef Winkler hat einen Änderungsantrag zur 16. Sitzung des Bochumer Rates vorgelegt, der Anpassungen an der Stellplatzsatzung und der Stellplatzablösesatzung vorsieht.
In der Richtzahlentabelle zur Stellplatzsatzung soll die Anzahl der Stellplätze für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten von 1,2 auf 1,5 Stellplätze pro 80 Quadratmeter angepasst werden. Die Vorgabe für Ein- und Zweifamilienhäuser bleibt bei 1,5 Stellplätzen je Wohneinheit bestehen.
Bezüglich der Stellplatzablösesatzung sieht der Antrag eine Erhöhung der Ablösebeträge vor. In Zone I soll der Betrag von 10.000 Euro auf 15.000 Euro steigen, in Zone II von 8.000 Euro auf 12.000 Euro und in Zone III von 3.000 Euro auf 4.500 Euro. Für die Bebauung von Baulücken, den Abbruch und die Neuerrichtung von Gebäuden sowie für Nutzungsänderungen in den Zonen I und II soll der Betrag von 3.000 Euro auf 4.500 Euro angehoben werden.
Zudem wird eine Änderung der Verwendung der Ablösesummen vorgeschlagen. Die Gelder sollen künftig vorrangig für die Herstellung zusätzlicher oder die Aufwertung bestehender Parkeinrichtungen im jeweils betroffenen Quartier verwendet werden.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 1.1612. Änderungssatzung zur allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Bochum und Änderungen der Entgeltregelungen der Stadt BochumZur Vorlage · 20221440 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20221440 die zwölfte Änderungssatzung zur allgemeinen Verwaltungsgebührensatzung sowie Anpassungen der Entgeltregelungen vorgelegt. Ziel der Vorlage ist die Aktualisierung der Gebühren- und Entgelttarife nach einer Überprüfung durch das Amt für Finanzsteuerung, um die Refinanzierung der Verwaltungsleistungen sicherzustellen.
Im Bereich des Bauordnungsamtes sieht der Vorschlag neue Regelungen für die Bereitstellung von Bauakten und Statikakten vor. Die Gebühr für bis zu zwei Bände beträgt 50 Euro. Für weitere Bände sowie für eine persönliche Einsichtnahme, die über 45 Minuten hinausgeht, sind zusätzliche Zuschläge vorgesehen.
Für die Stadtbücherei werden neue Entgelte für Benutzungsausweise und Versäumnisentgelte festgelegt. Während die Nutzung für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren weiterhin kostenfrei bleibt, werden die Preise für Ausweise von Erwachsenen nach der Laufzeit differenziert. Ermäßigungen gelten weiterhin für Studierende bis zum 29. Lebensjahr, Auszubildende, Bezieher von Sozialleistungen sowie Menschen mit Schwerbehinderung oder Inhaber der Ehrenamtskarte NRW.
Zudem wird die Umbenennung der Stabstelle Projekte – Statistik und Stadtforschung in das Sachgebiet Statistik und Wirkungscontrolling vorgeschlagen. Hierfür werden neue Entgelte für EDV-Auswertungen eingeführt, wobei bestimmte Gruppen wie die Presse oder städtische Gesellschaften von der Entgeltpflicht ausgenommen sind. Die Änderungen sollen zum 1. Juli 2
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 5 (FFB)dafür: 72 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/ FDP/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)dagegen: 1 (FFB)dafür: 14 (SPD, Grüne, CDU, PAR&StG, UWG:FB, OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 5 (FFB)dafür: 72 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/ FDP/OB) - 1.17Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Bochum (3. Stufe)Zur Vorlage · 20220440 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20220440 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der dritten Stufe zur Entscheidung vorgelegt. Das Konzept dient als planerische Grundlage für die Reduzierung von Umgebungslärm im Straßenverkehr. Ein zentraler Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die jährliche Bereitstellung von 100.000 Euro beim Tiefbauamt. Diese Mittel sollen bei Straßendeckenerneuerungen in Lärmschwerpunkten den Einsatz von lärmminderndem Asphalt des Typs Splittmastix SMA 5/8 ermöglichen.
Die aktuelle Planung basiert auf aktualisierten Lärmkarten, die die Belastungswerte für das Stadtgebiet und an Gebäudefassaden darstellen. Im Zuge der Evaluation früherer Maßnahmen wurden Pilotprojekte mit Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h, unter anderem auf der Essener Straße und der Günnigfelder Straße, untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten in einigen Bereichen über dem Limit lagen. Um die angestrebte Lärmminderung zu gewährleisten, werden nun verschiedene Überwachungsmöglichkeiten wie stationäre oder mobile Kontrollen sowie Geschwindigkeitsanzeigetafeln geprüft. Weitere Reduzierungen der Geschwindigkeit im Vorbehaltsstraßennetz sind aktuell nicht geplant.
Zudem sieht die Vorlage einen Wechsel bei den verwendeten Asphaltarten vor. Basierend auf der Richtlinie RLS 19 soll der Einsatz von Splittmastix-Asphalt zur Erzielung von Lärmminderungseffekten und zur Steigerung der Haltbarkeit im Fokus stehen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 23 (CDU/FFB/PAR&StG/FDP)dafür: 54 (SPD/Grüne/LINKE/UWG:FB/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — ohne Votum weitergeleitet
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 25.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (10. Sitzung) — Mehrheitlich dafürEnthaltungen: 5 (CDU, FDP, Die Linke, Die Partei/Stadtgestalter)Dagegen: 1 (FFB)Dafür: 9 (SPD, Grüne, Frau Kotalla)
- 18.05.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (13. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 17.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (12. Sitzung) — Einstimmig beschlossen gemäß Beschlussvorschlag.
- 11.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Ost (12. Sitzung) — Einstimmig beschlossen gemäß Beschlussvorschlag
- 03.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (13. Sitzung) — Einstimmig gegen Beschlussvorschlag bei vierzehn Enthaltungen (SPD, Grüne, CDU, UWG:FB, DIE LINKE.)
- 07.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220440Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (AfD) Dagegen: 3 (CDU)Dafür: 14 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI, FDP)
- 05.04.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (13. Sitzung)
- 30.03.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Südwest (15. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
- 24.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (9. Sitzung) — Ohne Abstimmung
Ergebnis: Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 0dagegen: 23 (CDU/FFB/PAR&StG/FDP)dafür: 54 (SPD/Grüne/LINKE/UWG:FB/OB) - 1.17.1Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Bochum (3. Stufe) - Änderungsantrag der CDU-Fraktion -Zur Vorlage · 20221712 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur Fortschreibung des Lärmaktionsplanes vorgelegt. Der von Ratsmitglied Tim Woljeme eingereichte Antrag sieht vor, die Geschwindigkeitsbegrenzung in bestimmten Straßenabschnitten wieder von 30 km/h auf 50 km/h anzuheben, sobald diese mit lärmoptimiertem Asphalt (AC 5 D LOA) ausgestattet wurden. Betroffen sind Abschnitte der Essener Straße, der Günnigfelder Straße, des Harpener Hellwegs, der Hattinger Straße sowie der Oskar-Hoffmann-Straße.
Die Verwaltung soll beauftragt werden, die erforderlichen Mittel für den Einsatz dieses Asphalts im nächsten Haushalt einzuplanen. Zudem sollen Anwohner in den betroffenen Bereichen über das Förderprogramm zum passiven Lärmschutz informiert werden. Die Begründung des Antrags führt an, dass die bisherigen Tempo-30-Pilotbereiche ohne zusätzliche Kontrollmechanismen nicht die beabsichtigte Lärmminderung erreicht haben, da die Geschwindigkeiten der Verkehrsteilnehmer weiterhin deutlich über 30 km/h liegen. Der Einsatz von lärmoptimiertem Asphalt wird als Maßnahme zur Reduzierung der Lärmbelastung vorgeschlagen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung am 25.05.2022 beschlossener Änderungsantrag
- 1.18Beschluss "Rahmenplan Campus Bochum – Phase II"Zur Vorlage · 20220855 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20220855 den Beschlussvorschlag vorgelegt, den „Rahmenplan Campus Bochum – Phase II“ als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß Baugesetzbuch zu verabschieden. Das Projekt zielt darauf ab, das Gebiet im Bochumer Süden, vom Erich-Kästner-Areal bis zum Technologiequartier, als urbanes Wissensquartier weiterzuentwickeln. Dabei sollen die Erweiterungspotenziale der Universitäten und Hochschulen sowie die Ansiedlung von technologie- und wissensbasierten Unternehmen gefördert werden.
Der Rahmenplan sieht eine funktionale Mischung aus Forschung, Wirtschaft und Wohnen vor. Strukturelle Elemente des Konzepts sind ein „Grüner Ring“, Querverbindungen zur Überwindung der Barriere Universitätsstraße, eine Promenade für den Fußverkehr sowie ein „Loop“ als Verbindung für Radfahrer und den öffentlichen Personennahverkehr. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten gehören die Vernetzung von Grünflächen, die Verbesserung der Mobilität – etwa durch Anpassungen bei der U35-Linie – sowie die Nachverdichtung von Flächen.
Die Erarbeitung dieser Phase erfolgte im Rahmen eines partizipativen Prozesses unter Einbeziehung verschiedener Institutionen wie der Ruhr-Universität Bochum und der Hochschule Bochum. Der Plan dient als Planungsgrundlage für die Stadtentwicklung und soll die internationale Positionierung des Standorts unterstützen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 5 (FFB)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/LINK/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (FFB)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, Linke, PAR&StG, UWG:FB, OB)
- 04.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Süd (11. Sitzung (Sondersitzung)) — Zunächst ließ Herr Bezirksbürgermeister Breitkopf über den eingereichten Ergänzungsantrag abstimmen.Dieser wurde einstimmig angenommen.Sodann ließ Herr Bezirksbürgermeister Breitkopf über die -um den Ergänzungsantrag- ergänzte Beschlussvorlage abstimmen.
- 04.05.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (16. Sitzung) — Mehrheitlich dafür
- 04.05.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (8. Sitzung) — Mehrheitlich dafür
Ergebnis: Mehrheitlich nach Ergänzung des Beschlussvorschlages Enthaltungen: 0dagegen: 5 (FFB)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/LINK/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB) - 1.18.1Rahmenplan Campus Bochum - Phase II - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" / "Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20221698 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Bochumer Rates am 21. Juni 2022 liegt ein Änderungsantrag zur TOP 1.18 „Rahmenplan Campus Bochum“ vor. Die Fraktionen SPD und Die Grünen, vertreten durch Martina Schnell und Raphael Dittert, beantragen eine Ergänzung der Beschlüsse der Ausschüsse für Planung und Grundstücke sowie für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa vom 4. Mai 2022.
Der Antrag fordert die Verwaltung auf, im weiteren Verfahren die Verbindungsachse der Universitätsstraße in Richtung Langendreer und Werne hinsichtlich der Ausbauqualität, der Bedarfsplanung des öffentlichen Personennahverkehrs sowie des Radverkehrs stärker zu gewichten. Zudem soll die fußläufige Mobilität innerhalb des Betrachtungsgebiets, beispielsweise im Hinblick auf die Nahversorgung, verstärkt berücksichtigt werden.
Als Begründung für diesen Änderungsantrag führen die Antragsteller an, dass der vorliegende Rahmenplan wesentliche Aussagen zur zukünftigen Rolle des Campus Bochum enthält. Dabei sollen die Veränderungen im Mobilitätsverhalten eine starke Berücksichtigung finden.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- in der gemeinsamen Sitzung des APG, des ASDE und der BV Süd beschlossener Änderungsantrag
- 1.19Vorratsflächen für Krisen- und KatastrophenfälleZur Vorlage · 20221003 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung schlägt vor, die Flächen „Auf der Heide“ und „Auf dem Esch“ als Vorratsflächen für Krisen- und Katastrophenfälle bereitzuhalten. Ziel ist es, im Ereignisfall eine schnelle Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Die Flächen sollen unter anderem als Bereitstellungsräume für überörtliche Einsatzkräfte, als Zentren für Testungen oder Impfungen, zur Unterbringung von Schutzsuchenden sowie für die Verteilung von Jodtabletten oder zur Bewältigung von Tierseuchen dienen.
Für diese Szenarien wird eine Fläche von jeweils bis zu 5.000 Quadratmetern benötigt. Die Flächen müssen kurzfristig, innerhalb weniger Tage nach einem Ereignis, nutzungsfähig sein. Solange die Bindung als Vorratsflächen besteht, sind temporäre Zwischennutzungen möglich, sofern diese innerhalb von 72 Stunden rückgebaut werden können. Das Dezernat VI plant für die Standorte flexible Angebote wie Outdoorsportmöglichkeiten, Spielplätze und Ruhebereiche. Dabei ist eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in Abstimmung mit dem Jugendamt vorgesehen.
Die gewählten Flächen verfügen über eine gute verkehrliche Anbindung sowie über Anschlüsse an die Wasser- und Energieversorgung, was eine Inbetriebnahme ohne erheblichen finanziellen oder materiellen Aufwand ermöglicht. Die fachliche Zuständigkeit für die Instandhaltung und Einfriedung der Flächen soll nach der Fertigstellung bei der Stabstelle 67 liegen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221003
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221003
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.20Flüchtlingskonferenz: hier: Geschäftsordnung, Namensänderung, Aufnahme weiterer MitgliederZur Vorlage · 20221318 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20221318 eine Neugestaltung der bisherigen Flüchtlingskonferenz vorgeschlagen. Im Zentrum des Beschlussvorschlags steht die Namensänderung in „Konferenz zu Aufnahme-, Bleiberechts- und Integrationsstrukturen in Bochum“, kurz KABIB, sowie die Verabschiedung einer neuen Geschäftsordnung.
Der Vorschlag sieht zudem eine Erweiterung des Mitgliederkreises vor. Neu aufgenommen werden sollen Vertreter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge, der Bundesagentur für Arbeit, des Referats für Gleichstellung, Familie und Inklusion der Stadt Bochum, des Hochschulnetzwerkes UniverCity Bochum sowie des Vereins Rosa Strippe e.V. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, Kriterien für die Aufnahme weiterer ehrenamtlicher Vereine und Initiativen aus dem Bereich der Migrantenselbstorganisationen zu prüfen.
Die Namensänderung soll den Fokus der Konferenz von einer spezifischen Zielgruppe auf die Gestaltung allgemeiner Integrationsprozesse in Bochum ausweiten, unabhängig vom jeweiligen Zuwanderungsgrund. Die Neuausrichtung orientiert sich am Aufbau des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) in der Stadt. Während bei einem Treffen der Akteure auch die Einbindung einzelner Personen angeregt wurde, empfiehlt die Verwaltung, den Fokus auf institutionelle Mitglieder zu legen, um eine strategische und systemische Ausrichtung der Konferenz zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 10 (LINKE/FFB/UWG:FB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (Linke, FFB, UWG:FB)
- 08.06.2022 · Integrationsausschuss (8. Sitzung) — Einstimmig, 1 Enthaltung (Linke)
- 19.05.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (10. Sitzung) — Einstimmig, 3 Enthaltungen (1 Die Linke, 1 FFB, 1 UWG: Freie Bürger)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 10 (LINKE/FFB/UWG:FB) - 1.21Paul-Dohrmann-Schule – Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung. Zusammenführung der Schulstandorte Hiltroperstraße 53 und Wasserstraße 46. Mittelbereitstellung für die Erweiterung des Schulgebäudes an der Hiltroperstraße 53Zur Vorlage · 20221323 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum plant die Zusammenführung der beiden Schulstandorte der Paul-Dohrmann-Schule an einem einzigen Standort. Ziel des Vorhabens ist es, den Teilstandort an der Hiltroper Straße 53 mit dem Hauptstandort an der Wasserstraße 46 zu vereinen. Durch diese Bündelung sollen die Wegezeiten für Lehrkräfte verkürzt sowie Verwaltungsabläufe, die Personaleinsatzplanung und die Nutzung von Ressourcen wie Sekretariat oder Hausmeisterdienste zentralisiert werden.
Im Rahmen der laufenden Brandschutzsanierung am Gebäude in der Hiltroper Straße soll der ursprünglich geplante Anbau vergrößert werden. Die Erweiterung des Gebäudes ist als zweigeschossiger Bau vorgesehen, der im Erdgeschoss Räumlichkeiten für die offene Ganztagspädagogik sowie Nebenräume für die Turnhalle umfasst. Das Obergeschoss soll vier Klassenräume und einen multifunktionalen Raum bereitstellen.
Die geschätzten Gesamtkosten für das Projekt belaufen sich auf rund 9,8 Millionen Euro. Da die bisher veranschlagten Mittel für die Sanierung und den ursprünglichen Anbau nicht ausreichen, sieht die Vorlage einen zusätzlichen Finanzbedarf von etwa 1,5 Millionen Euro vor, der im Haushaltsjahr 2025 bereitgestellt werden soll. Der Rat wird gebeten, die Planungsergebnisse zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der Umsetzung des Projektes auf Basis des vorgelegten Entwurfs zu beauftragen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 15.06.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (12. Sitzung) — Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages
- 07.06.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (12. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)mit der Ergänzung der Verwaltung
- 19.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221323 bei einer Enthaltung (FDP)
Ergebnis: Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages - 1.22Ermächtigung des Oberbürgermeisters zum Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über den Betrieb von LogaAll-in für die Landeshauptstadt DüsseldorfZur Vorlage · 20221213 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum beantragt die Ermächtigung des Oberbürgermeisters, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit der Landeshauptstadt Düsseldorf über den Betrieb des IT-Verfahrens P&I Loga abzuschließen. Hintergrund ist die Umstellung der Softwarelizenzierung auf das Modell „LogaAll-in“, was neue Verträge für die interkommunale Zusammenarbeit erforderlich macht. Während in einer vorangegangenen Beschlussvorlage bereits Vereinbarungen mit anderen Kooperationspartnern verabschiedet wurden, wurde Düsseldorf aufgrund von Anpassungswünschen der Landeshauptstadt zunächst ausgeklammert. Die nun vorliegende Fassung berücksichtigt diese Wünsche hinsichtlich der Detailformulierungen und der Anlagenstruktur.
Im Rahmen dieser Vereinbarung stellt die Stadt Bochum der Landeshauptstadt Düsseldorf die Nutzung des Softwareprodukts im Bereich der Personalwirtschaft zur Verfügung. Im Gegenzug übernimmt Düsseldorf Mitwirkungspflichten durch die Bereitstellung von Fachexpertise zur Unterstützung bei der Steuerung der Anwendung. Die Kostenregelung für die Aufwände der Stadt Bochum wurde bereits in einem separaten Beschluss festgelegt. Für die Durchführung der Maßnahmen ist im Jahr 2022 ein Mittelbedarf von 359.000 Euro vorgesehen, wobei mit jährlichen Folgelasten zwischen 357.000 und 364.000 Euro gerechnet wird. Nach dem Abschluss der Vereinbarung soll diese der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung vorgelegt werden.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 4 (FFB)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (FFB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 4 (FFB)dafür: 70 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/FDP/OB) - 1.23Erweiterung der Kleingartenanlage „Im Osterfeld“Zur Vorlage · 20221066 · Beschlussvorlage der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung plant die Erweiterung der Kleingartenanlage „Im Osterfeld“ in Bochum, um der gestiegenen Nachfrage nach Gartenflächen zu begegnen. Laut der Beschlussvorlage des Umwelt- und Grünflächenamtes ist die Warteliste für Kleingärten in den letzten Jahren deutlich gewachsen, wobei bereits Ende 2019 eine Liste von 460 Interessenten vorlag.
Als Erweiterungsfläche wurde ein etwa 15.000 Quadratmeter großes Areal östlich der bestehenden Anlage identifiziert, das im Bebauungsplan bereits als Dauerkleingartenanlage festgesetzt ist. Durch die Schaffung neuer Flächen könnten unter Berücksichtigung von Infrastrukturmaßnahmen wie Parkplätzen oder einem Vereinshaus etwa 30 bis 40 neue Gärten entstehen. Die Gesamtkosten für die Planung und Umsetzung werden auf rund 770.000 Euro brutto geschätzt, wobei allein die Planungskosten der Freianlagen etwa 110.000 Euro betragen sollen.
Der Beschluss sieht vor, dass die Verwaltung die Umsetzung der Erweiterung ab dem Haushaltsjahr 2023 vorantreibt und die erforderlichen Schritte einleitet. Die Finanzierung der Maßnahme soll vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat im Haushaltsplan 2023 berücksichtigt werden. Für die Folgejahre werden jährliche Aufwendungen von circa 26.000 Euro veranschlagt, basierend auf einer Abschreibung über einen Zeitraum von 30 Jahren.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 31.05.2022 · Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (14. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20221066
- 25.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (10. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.24Antrag auf Errichtung des zweijährigen Bildungsganges „Fachkraft Küche“ am Alice Salomon BerufskollegZur Vorlage · 20221369 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beantragt die Einrichtung des zweijährigen Bildungsgangs „Fachkraft Küche“ am Alice-Salomon-Berufskolleg in Bochum zum Schuljahr 2022/2023. Diese Maßnahme erfolgt im Rahmen der Neuordnung der Ausbildungsberufe im Gastgewerbe und ergänzt den bestehenden dreijährigen Beruf „Koch/Köchin“. Nach dem erfolgreichen Abschluss als Fachkraft Küche kann durch eine einjährige Vertragsverlängerung die Qualifikation zum Koch oder zur Köchin erworben werden.
Der neue Bildungsgang richtet sich insbesondere an Schülerinnen und Schüler mit niedrigeren Schulabschlüssen, wie etwa dem Hauptschulabschluss oder ohne Schulabschluss. Die Ausbildung ist in Teilzeitform mit 1,5 Unterrichtstagen pro Woche vorgesehen und findet in Zusammenarbeit mit dualen Partnern statt.
Für den Schulträger entstehen durch die Einführung keine zusätzlichen Kosten oder räumlichen Anforderungen, da die vorhandene Ausstattung sowie Lehrkräfte ausreichen. Die notwendigen Stellungnahmen der Arbeitsagentur und der Industrie- und Handelskammer wurden angefordert. Zudem findet eine Abstimmung mit den Nachbarstädten Dortmund, Essen und Gelsenkirchen sowie dem Ennepe-Ruhr-Kreis statt. Der Vorschlag durchläuft die Vorberatung im Ausschuss für Schule und Bildung sowie im Haupt- und Finanzausschuss, bevor er im Rat zur Entscheidung vorgelegt wird.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.06.2022 · Ausschuss für Schule und Bildung (12. Sitzung) — Einstimmig, 0 Enthaltung(en)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 1.25Konzept zur Altkleider und -textiliensammlung in BochumZur Vorlage · 20221298 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Fortführung des Konzepts für die Altkleider- und Textiliensammlung im öffentlichen Straßenraum vorgelegt. Dem Rat wird vorgeschlagen, die Beibehaltung eines Modells zu befürworten, bei dem die USB Bochum GmbH weiterhin allein für die Aufstellung von Depotcontainern an abgestimmten Standorten sowie für die Sammlung, Sortierung und Verwertung verantwortlich bleibt. Damit soll die Verwaltung ihr Ermessen so ausüben, Sondernutzungserlaubungen für andere Anbieter im öffentlichen Verkehrsraum grundsätzlich nicht zu erteilen.
Hintergrund ist die gesetzliche Verpflichtung des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers, Alttextilien aus privaten Haushalten bis spätestens Januar 2025 getrennt zu sammeln. Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW hat zudem verdeutlicht, dass für eine dauerhafte Entscheidung über die Exklusivität eines Anbieters ein Ratsbeschluss erforderlich ist. Die Verwaltung begründet das Vorhaben mit der Vermeidung von Verunreinigungen, der Sicherstellung der Verkehrssicherheit und dem Schutz des Stadtbildes vor einer Übermöblierung des Straßenraums. Durch die Zuständigkeit eines einzelnen Unternehmens sollen zudem Verantwortlichkeiten bei der Reinigung und Entsorgung klar geregelt bleiben. Sammlungen auf Privatgrundstücken oder in anderen Formen bleiben von diesem Konzept unberührt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (PAR&StG)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung) — ohne Votum weitergeleitet
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung) — Einstimmig, 1 Enthaltung (P&STG)
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 3 (PAR&StG) - 1.26Eingabe an den Rat der Stadt Bochum gem. § 24 GO NRW i. V. m. § 9 Hauptsatzung der Stadt Bochum zur Beschlussvorlage der Verwaltung Nr. 20220354: Entwurf Regionalplan Ruhr 2021 - Teil A; hier: Stellungnahme der Stadt BochumZur Vorlage · 20221270/1 · Beschlussvorlage der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Diskussion zum Entwurf des Regionalplans Ruhr 2021 liegt dem Rat der Stadt Bochum eine Eingabe von vier Mitgliedern des Netzwerks für bürgernahe Stadtentwicklung vor. Die Antragsteller fordern eine über die bisherige Stellungnahme hinausgehende Erklärung des Rates, wonach die als Regionalplanreserven vorgesehenen Flächen „Werner Feld“, „Südlich Schmaler Hellweg“, „Baumhofstraße“, „Auf dem Rücken“, „Karl-Arnold-Straße“ sowie „Grillostraße“ nicht für Siedlungszwecke genutzt werden sollen. Konkret wird beantragt, diese Flächen von jeglicher Bebauung freizuhalten und keine Bebauungsplanverfahren einzuleiten, die eine bauliche Entwicklung ermöglichen würden. Zudem sollen Änderungen an rechtskräftigen Bebauungsplänen ausgeschlossen werden, sofern sie eine Bebauung dieser Flächen zulassen könnten.
Die Verwaltung des Amtes für Stadtplanung und Wohnen empfiehlt jedoch, der Eingabe nicht zu folgen. Nach Ansicht der Verwaltung hat die Stadt Bochum bereits durch ihre Stellungnahme zum Regionalplan ein deutliches politisches Signal gesetzt, indem sie sich gegen die Festlegung dieser Gebiete als Siedlungsbereiche ausspricht. Da eine bauliche Erschließung der genannten Standorte zwingend Änderungen am Gemeinsamen Flächennutzungsplan sowie die Aufstellung neuer Bebauungspläne erfordert, liege die Entscheidungsgewalt über die dauerhafte Sicherung als Freiraum bei der Stadt. Ohne ein aktives Abweichen von der bisherigen Position bleibe die Sicherung dieser Flächen im kommunalen Flächennutzungsplan bestehen, unabhängig von der endgültigen Festlegung durch den Regionalverband Ruhr.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 7 (LINKE/PAR&StG)dafür: 67 (SPD/Grüne/CDU/FFB/UWG:FB/FDP/OB)
Ergebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 7 (LINKE/PAR&StG)dafür: 67 (SPD/Grüne/CDU/FFB/UWG:FB/FDP/OB) - Information der Verwaltung
- 2.Anträge
- 2.1Grillen in Grünanlagen - Bochumer SicherheitsverordnungZur Vorlage · 20220403 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der CDU im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag zur Änderung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) eingebracht. Der Vorschlag sieht eine Anpassung von § 19 Abs. 4 Nr. 2a der Verordnung vor, um die Regelungen für das Grillen in Grünanlagen zu präzisieren.
Nach dem vorliegenden Antrag darf pro Gruppe lediglich ein kleines, handelsübliches Standgrillgerät mit einer maximalen Grillrostgröße von 50x50 cm verwendet werden. Dabei muss ein ausreichender Abstand zwischen der Glut und der Grasnarbe gewährleistet sein. Zudem soll – mit Ausnahme befestigter Grillplätze – ein Mindestabstand von fünf Metern zum nächsten Grillgerät vorgeschrieben werden.
Zusätzlich wird die Verwaltung dazu aufgefordert, für ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten für Abfälle zu sorgen sowie die Einhaltung der Sicherheitsverordnung zu überwachen und durchzusetzen. Die Begründung des Antrags durch Ratsmitglied Stephanie Kotalla besagt, dass durch die Festlegung der Grillgröße und der Anzahl der Geräte pro Gruppe eine bessere Reglementierung der Gruppengrößen erreicht werden soll, um Unstimmigkeiten in den Sommermonaten zu vermeiden.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Die Vorlage wird zurückgezogen.
- 25.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (10. Sitzung) — Mehrheitlich dagegenEnthaltungen: -Dagegen: 13 (SPD, Grüne, FDP, Linke, FFB, Die Partei/Stadtgestalter, Frau Kotalla)Dafür: 2 (CDU)
- 24.03.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (9. Sitzung) — Ohne Abstimmung
- 03.03.2022 · Rat (13. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Vorlage wird zurückgezogen. - 2.2Förderprogramm zur Senkung der Belastungen aus der Grundsteuer B - Familien sowie Haushalte mit behinderten Menschen gezielt entlastenZur Vorlage · 20221124 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Ein Antrag an den Oberbürgermeister sieht die Prüfung eines Förderprogramms vor, um die Auswirkungen der Grundsteuer B auf Familien sowie Haushalte mit behinderten Menschen zu verringern. Die Verwaltung soll die Realisierbarkeit eines solchen Programms untersuchen. Dabei sollen ein gestaffelter Fördersatz sowie die Anzahl minderjähriger Personen und Menschen mit Behinderung im Haushalt sowie die individuelle Einkommenssituation berücksichtigt werden.
Förderberechtigt wären Haushalte, die ihren Erstwohnsitz in Bochum haben und entweder zur Miete wohnen oder selbstgenutztes Wohneigentum besitzen. Bei getrennt lebenden Eltern soll eine hälftige Aufteilung der Förderung möglich sein. Die Auszahlung der Fördermittel darf dabei die jährlich anfallende Grundsteuerlast nicht überschreiten. Das fertige Programm inklusive eines entsprechenden Etatvorschlags soll der Verwaltung zur Vorlage beim Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat dienen.
Die Fraktionsvorsitzenden begründen das Vorhaben damit, dass die Grundsteuer B sowohl Mieter als auch Eigentümer betrifft und die Wohnkosten beeinflusst. Ziel des Programms ist eine gezielte Entlastung für Haushalte mit besonderem Bedarf, um die Attraktivität der Stadt für junge Familien zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 70 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/FFB/UWG:FB/FDP/OB)dafür: 3 (PAR&StG)
- 05.05.2022 · Rat (15. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 70 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/FFB/UWG:FB/FDP/OB)dafür: 3 (PAR&StG) - 2.3Fußverkehrsbeauftragter für BochumZur Vorlage · 20221559 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Fraktionsvorsitzende Jens Lücking hat für die 16. Sitzung des Rates der Stadt Bochum am 21. Juni 2022 einen Antrag eingereicht, eine Stelle für einen Fußverkehrsbeauftragten in der Stadtverwaltung zu schaffen. Die Vorlage sieht vor, dass diese Funktion die Belange von Fußgängerinnen und Fußgängern bei der Instandhaltung sowie der Planung der städtischen Verkehrsinfrastruktur vertritt.
In der Begründung des Antrags wird angeführt, dass die Interessen der Fußverkehrsteilnehmenden in der Bochumer Verkehrspolitik derzeit eine untergeordnete Rolle einnehmen. Ziel der Neuschaffung dieser Stelle sei es, ein gleichberechtigtes Miteinander aller Verkehrsteilnehmer zu fördern und die Belange der Fußgänger bei der Gestaltung der Infrastruktur stärker zu berücksichtigen. Zudem soll die Funktion dazu beitragen, Lösungen für Konfliktpunkte zwischen dem Fußverkehr und dem Radverkehr zu erarbeiten, um die Verkehrssicherheit in den entsprechenden Bereichen zu erhöhen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 55 (SPD/Grüne/FFB/PAR&StG/FDP/OB)dafür: 18 (CDU/LINKE/UWG:FB)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 55 (SPD/Grüne/FFB/PAR&StG/FDP/OB)dafür: 18 (CDU/LINKE/UWG:FB) - 2.4Umbesetzung von GremienZur Vorlage · 20221560 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Der vorliegende Antrag mit der Nummer 20221560 befasst sich mit der Umbesetzung von Gremien im Rahmen der 16. Sitzung des Rates der Stadt Bochum, die für den 21. Juni 2022 angesetzt ist. In dem Dokument wird der Oberbürgermeister ersucht, eine Entscheidung über die personelle Ergänzung eines Ausschusses herbeizuführen.
Konkret sieht die Vorlage vor, im Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit ein weiteres stellvertretendes Mitglied zu wählen. Die entsprechende Anfrage wurde von der Fraktionsleitung eingebracht. Ziel des Antrags ist es, die Zusammensetzung des genannten Gremiums durch die Wahl einer zusätzlichen stellvertretenden Person zu verändern. Damit wird eine Anpassung der personellen Struktur innerhalb der Ausschussarbeit im Bereich Sport, Bewegung und Freizeit angestrebt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.5Umbesetzung in AusschüssenZur Vorlage · 20221561 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktionen der CDU und „Die Grünen im Rat“ haben für die Ratssitzung am 21. Juni 2022 einen Antrag zur Umbesetzung von Ausschussmitgliedschaften vorgelegt. Der Antrag regelt personelle Veränderungen in zwei Ausschüssen des Bochumer Rates.
Im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sollen Stephanie Kotalla (CDU-Fraktion) und Sebastian Pewny (Fraktion Die Grünen im Rat) als ordentliche Mitglieder ausscheiden. Als neue Mitglieder werden Tim Woljeme (CDU-Fraktion) sowie Stephanie Kotalla (Fraktion Die Grünen im Rat) vorgeschlagen.
Des Weiteren sieht der Antrag Änderungen im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur vor. In diesem Gremium soll Stephanie Kotalla (CDU-Fraktion) als ordentliches Mitglied ausscheiden. Als neues Mitglied wird die Wahl von Dr. Katrin Augustinowski (CDU-Fraktion) beantragt.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.6Umbesetzung von GremienZur Vorlage · 20221562 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat für die 16. Sitzung des Rates am 21. Juni 2022 einen Antrag zur Umbesetzung von Gremien vorgelegt. Die Vorlage mit der Nummer 20221562 beinhaltet die Anfrage an den Rat, einen Beschluss bezüglich der personellen Zusammensetzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales zu fassen.
Im Rahmen dieses Antrags wird die Wahl eines sachkundigen Bürgers als neues stellvertretendes Mitglied in den genannten Ausschuss beantragt. Die Neubesetzung soll mit einer beratenden Stimme erfolgen. Mit diesem Vorhaben befasst sich die Fraktion mit der personellen Ergänzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales im Rahmen der geplanten Gremienumbesetzung.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.7Umbesetzung von GremienZur Vorlage · 20221582 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag Nummer 20221582 hat die Fraktion der Grünen im Bochumer Rat eine Änderung der Besetzung verschiedener Ratsausschüsse beantragt. Hintergrund der Vorlage ist der Eintritt von Stephanie Kotalla in die Fraktion am 23. Mai 2022, was eine Anpassung ihrer bisherigen Ausschussmandate erforderlich macht.
Die Fraktionsvorsitzenden Barbara Jessel und Sebastian Pewny beantragen, dass Stephanie Kotalla künftig als stellvertretendes Mitglied in fünf verschiedenen Gremien fungiert. Dies betrifft den Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur, den Ausschuss für Planung und Grundstücke sowie den Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa. Darüber hinaus soll sie die Vertretung im Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit sowie im Ausschuss für Kultur und Tourismus übernehmen.
Zudem sieht der Antrag eine personelle Änderung in einem weiteren Gremium vor. Sebastian Pewny soll als stellvertretendes Mitglied in den Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung berufen werden. Die Vorlage war für die Sitzung des Rates am 21. Juni 2022 vorgesehen.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.8Umbesetzung im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit BochumZur Vorlage · 20221583 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Vorlage Nummer 20221583 liegt ein Antrag zur Neubesetzung im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bochum vor. Der von Burkart Jentsch aus der Fraktion „Die SPD im Rat“ eingereichte Antrag ist für die Ratsversammlung am 21. Juni 2022 vorgesehen.
Der Inhalt des Antrags sieht eine personelle Veränderung in der Zusammensetzung des genannten Ausschusses vor. Konkret wird dem Rat vorgeschlagen, das Ausscheiden von Gabriela Schäfer als ordentliches Mitglied im Verwaltungsausschuss der Agentur für Arbeit Bochum zu beschließen. Gleichzeitig soll die Wahl von Tim Radzanowski zum ordentlichen Mitglied in diesen Ausschuss erfolgen. Damit wird eine Nachfolgeregelung für den Sitz im Verwaltungsausschuss angestrebt, um die personelle Besetzung des Gremiums fortzuführen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.9Benennung von Mitgliedern in den FachausschüssenZur Vorlage · 20221593/1 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Bochumer Rates am 21. Juni 2022 wird über einen Antrag zur Neubesetzung von Mitgliedern in verschiedenen Fachausschüssen beraten. Die von der SPD-Fraktion eingereichte Vorlage mit der Nummer 20221593/1 sieht personelle Änderungen in drei Gremien vor.
Im Ausschuss für Schule und Bildung soll Maria Hagemeister als ordentliches Mitglied aufgenommen werden, während Bastian Hartmann aus dem Ausschuss ausscheidet. Eine weitere Änderung betrifft den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Dort wird vorgeschlagen, Svenja Striebeck als ordentliches Mitglied zu wählen, um die Position von Bastian Hartmann zu besetzen.
Zudem umfasst der Antrag eine Anpassung im Rechnungsprüfungsausschuss. Hier soll Alfred Guth zum ordentlichen Mitglied gewählt werden, da Svenja Striebeck aus diesem Ausschuss ausscheidet. Der Antrag wurde von Burkart Jentsch für die Fraktion „Die SPD im Rat“ gestellt.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.10Ratsbürgerentscheid zum Haus des WissensZur Vorlage · 20221601 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag gestellt, einen Ratsbürgerentscheid zur Realisierung des Projekts „Haus des Wissens“ durchzuführen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Bürgerinnen und Bürger zu fragen, ob das historische Postgebäude gegenüber dem Rathaus gemäß den Ergebnissen des städtebaulichen Wettbewerbs und der weiteren Planungen umgebaut werden soll. Das geplante Bauvorhaben umfasst die Integration einer Stadtbücherei, der Volkshochschule, der UniverCity-Bochum sowie einer Markthalle.
Nach Angaben im Antrag belaufen sich die derzeitigen Kostenschätzungen auf 152,6 Millionen Euro brutto. Die Kosten für die Vorentwurfsplanung seien von zuvor 54 Millionen Euro netto auf 128,3 Millionen Euro netto gestiegen, wobei weitere Steigerungen durch Inflation und Energiepreise möglich seien. Mit der Umsetzung des Projekts würde sich der Schuldenstand der Stadt Bochum von 1,764 Milliarden Euro auf 1,914 Milliarden Euro erhöhen, was einer Steigerung der Pro-Kopf-Verschuldung von 4.841 Euro auf 5.253 Euro entspräche. Die Fraktion begründet den Antrag mit der Bedeutung des Bauvorhabens für die Innenstadt und der Notwendigkeit, die Bürger in dieser finanziellen Angelegenheit entscheiden zu lassen.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 2.11Umbesetzung in Ausschüssen, Gremien und BeirätenZur Vorlage · 20221602 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der CDU im Rat der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20221602 einen Antrag auf Umbesetzung verschiedener Ausschüsse, Gremien und Beiräte für die Ratssitzung am 21. Juni 2022 gestellt.
Im Integrationsausschuss soll Stephanie Kotalla als ordentliches Mitglied durch Monika Czyz ersetzt werden. Für den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie ist vorgesehen, dass Hans-Werner Wolff als Trägervertreter ausscheidet und Dominik Spanke als neuer Trägervertreter nachrückt. Im Beirat für Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation soll Birgitt Beier das ordentliche Mitglied Erika Stahl ersetzen.
Weitere personelle Änderungen betreffen die Verbandsversammlung EKO-City: Stephanie Kotalla scheidet aus, während Daniel Obitz von einem stellvertretenden in ein ordentliches Mitglied berufen werden soll; Roland Mitschke übernimmt den Posten des stellvertretenden Mitglieds. Ähnliche Veränderungen sind im Beirat der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr für das Freizeitzentrum Kemnade vorgesehen. Dort tritt Stephanie Kotalla aus, Wolfgang Horneck wechselt vom stellvertretenden zum ordentlichen Mitglied und Tim Woljeme wird neues stellvertretendes Mitglied.
Zudem sieht der Antrag vor, dass Stephanie Kotalla im Ruhrverband durch Monika Czyz ersetzt wird. Bei der Emschergenossenschaft sollen Stephanie Kotalla sowie Dr. Stefan Jox als ordentliche Mitglieder ausscheiden, wobei Dr. Sascha Dewender und Irina Becker als neue ordentliche Mitglieder nachrücken sollen.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.12Wahlpräsentation zur Europawahl 2024Zur Vorlage · 20221603 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat für die Sitzung des Rates am 21. Juni 2022 den Antrag mit der Nummer 20221603 vorgelegt. Darin wird die Verwaltung beauftragt, zur Europawahl im Jahr 2024 eine öffentliche Wahlpräsentation im Rathaus durchzuführen, die für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich ist.
Die Fraktion begründet das Ersuchen damit, dass bei den Landtagswahlen im Mai 2022 lediglich eine Pressekonferenz für geladene Journalistinnen und Journalisten stattfand. Ziel des Antrags ist die Fortführung der Tradition einer für die Öffentlichkeit offenen Präsentation. Damit soll erreicht werden, dass eine solche Veranstaltung bereits zur Europawahl 2024 stattfindet und nicht erst im Rahmen der Kommunalwahl im Jahr 2025, wie vonseiten der Verwaltung beabsichtigt.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 5 (PAR&StG/UWG:FB)dagegen: 48 (SPD/Grüne/FDP/OB)dafür: 20 (CDU/LINKE/FFB)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 5 (PAR&StG/UWG:FB)dagegen: 48 (SPD/Grüne/FDP/OB)dafür: 20 (CDU/LINKE/FFB) - 2.13Betreuter Spielplatz in der Bochumer InnenstadtZur Vorlage · 20221605 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag eingebracht, die Einrichtung eines betreuten Spielplatzes in der Bochumer Innenstadt zu prüfen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, geeignete Standorte für ein dauerhaftes Angebot zu ermitteln sowie die Möglichkeit eines Indoor-Spielplatzes zu untersuchen, um eine Attraktivität auch während der Wintermonate zu gewährleisten.
Das Vorhaben sieht vor, dass Kinder während der Geschäftsöffnungszeiten von geschultem Personal beaufsichtigt werden. Ziel des Antrags ist es, Eltern das Einkaufen in der Innenstadt zu erleichtern und gleichzeitig ein Bewegungsangebot für Kinder bereitzustellen. Als Begründung führt die Fraktion den Erfolg früherer temporärer Spielanlagen sowie Ergebnisse des „Bochum City Barometers“ an, aus denen ein Bedarf seitens der Bürgerinnen und Bürger hervorgehen soll.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 2 (UWG:FB)dagegen: 55 (SPD/Grüne/LINKE/PAR&StG/OB)dafür: 16 (CDU/FFB)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (UWG:FB)dagegen: 55 (SPD/Grüne/LINKE/PAR&StG/OB)dafür: 16 (CDU/FFB) - 2.13.1Betreuter Spielplatz in der Bochumer Innenstadt - Änderungsantrag der FDP-Fraktion -Zur Vorlage · 20221714 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat einen Änderungsantrag zur 16. Sitzung des Rates am 21. Juni 2022 eingebracht. Der Antrag bezieht sich auf den Tagesordnungspunkt 2.13 zum Thema eines betreuten Spielplatzes in der Bochumer Innenstadt.
Mit dem vorliegenden Änderungsantrag wird vorgeschlagen, den bestehenden Beschlussvorschlag zu ersetzen. Die Verwaltung soll beauftragt werden, Gespräche mit den Einzelhändlern in der Bochumer Innenstadt aufzunehmen. Ziel dieser Gespräche ist es, die Realisierbarkeit eines betreuten Spielplatzes in privater Trägerschaft oder als Projekt im Rahmen einer öffentlich-privaten Partnerschaft (PPP) zu prüfen.
Über die Ergebnisse dieser Gespräche sollen die zuständigen Ratsgremien informiert werden. Falls erforderlich, soll den Gremien eine entsprechende Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Der Antrag wurde von Fraktionsvorsitzendem Felix Haltt unterzeichnet.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 2.14Berechnung der EntwässerungsgebührenZur Vorlage · 20221606 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Antrag zur Berechnung der Entwässerungsgebühren eingebracht. Grundlage des Antrags ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 17. Mai 2022. In diesem Verfahren wurde festgestellt, dass die konkrete Berechnung von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen in der Stadt Oer-Erkenschwick zu einem Gebührenaufkommen führte, welches die Kosten der Entwässerungsanlagen überstieg.
Der Antrag mit der Nummer 20221606 sieht vor, diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für alle Gebührenzahler in Bochum für die Jahre 2020, 2021 und 2022 so umzusetzen, als hätten diese Rechtsmittel gegen die Gebührenbescheide eingelegt. Die Umsetzung dieser Regelung würde eine Neuberechnung der Entwässerungsgebühren in Bochum erfordern. Der Antrag wurde von dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Roland Mitschke unterbreitet.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
Ergebnis: Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt. - 2.15Mobile FahrradständerZur Vorlage · 20221607 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der CDU im Rat der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 202<0xC2>21607 einen Antrag zur Nutzung mobiler Fahrradständer eingebracht. Der Antrag sieht vor, dass die Verwaltung geeignete Standorte im Stadtgebiet für das zeitweise Aufstellen von transportablen Fahrradständern prüft.
Im Rahmen des Antrags sollen mehrere mobile Ständer angeschafft werden, die jeweils Platz für mindestens fünf Fahrräder bieten. Diese sollen über einen Testzeitraum von mehreren Wochen an verschiedenen Stellen im Stadtgebiet installiert werden. Ziel der Maßnahme ist es, durch den Einsatz dieser Ständer den Bedarf an zusätzlichen Abstellmöglichkeiten zu ermitteln.
Die Verwaltung wird zudem beauftragt, ein Konzept zur Überprüfung der Nutzungsfrequenz zu entwickeln. Die Ergebnisse dieser Analysen sollen regelmäßig im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur berichtet werden. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse soll die Verwaltung Beschlussvorschläge für eine dauerhafte Installation von Fahrradständern an Orten mit entsprechendem Bedarf vorlegen. Der Antrag wurde von Ratsmitglied Monika Czyz gestellt.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 53 (SDP/Grüne/FFB/PAR&StG/OB)dafür: 20 (CDU/LINKE/UWG:FB/FDP)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 53 (SDP/Grüne/FFB/PAR&StG/OB)dafür: 20 (CDU/LINKE/UWG:FB/FDP) - 2.16Umfangreiche Umbesetzung in GremienZur Vorlage · 20221608 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion FFB hat mit der Vorlage 20221608 einen Antrag auf personelle Veränderungen in verschiedenen Gremien der Stadt Bochum für die Ratssitzung am 21. Juni 2022 gestellt. Der Antrag umfasst die Neubesetzung von Mitgliedschaften in mehreren Ausschüssen sowie einem Beirat.
Im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sollen Regina Wüstefeld, Maik Klaus, Gabriele Walger-Demolsky und Cornelia Heitmann als stellvertretende Mitglieder ausscheiden; Nicole Scheer und Vanessa Braatz sollen neu gewählt werden. Im Ausschuss für Beteiligung und Controlling wird der Ausstieg von Christian Loose sowie die Neuwahl von Manuel Gust als stellvertretendes Mitglied beantragt. Für den Ausschuss für Kultur und Tourismus ist das Ausscheiden von Regina Wüstefeld vorgesehen.
Im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur sieht der Antrag einen Wechsel zwischen Jens Wittbrodt und Markus Schröder vor, wobei beide ihre Positionen zwischen ordentlichem und stellvertretendem Mitglied tauschen. Weitere personelle Änderungen betreffen Hans Albert Baldus in den Ausschüssen für Planung und Grundstücke sowie Sport, Bewegung und Freizeit. Zudem sollen Uwe Heitmann im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung sowie im Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe ausscheiden, wobei letzterer durch Manuel Gust ergänzt werden soll. Im Beirat „Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation“ wird der Austausch von Cornelia Heitmann gegen Nicole Scheer als ordentliches Mitglied beantragt.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Ergebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag - 2.17Prämiensystem für die vorzeitige Fertigstellung von mittleren und größeren Baumaßnahmen im StraßenverkehrZur Vorlage · 20221609 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die FFB-Ratsfraktion Bochum hat mit der Vorlage 20221609 einen Antrag eingebracht, der die Einführung eines Prämiensystems für mittlere und größere Baumaßnahmen im Straßenverkehr vorsieht. Ziel des Antrags ist es, dass die Stadtverwaltung ein System entwickelt, welches die vorzeitige Fertigstellung von Bauprojekten belohnt und gleichzeitig schuldhafte Verzögerungen bei den Bauunternehmen sanktioniert.
Dieses Prämiensystem soll nach dem Entwurf in Einzelfällen bei zukünftigen Vergaben angewandt werden können. Zudem wird gefordert, dass das zuständige Fachreferat vor jeder Vergabe die veranschlagte Bauzeit auf ihre Plausibilität prüft. Die Ratsfraktion führt an, dass ein solches Modell bereits in den Niederlanden sowie in anderen deutschen Städten wie Bielefeld Anwendung findet und eine langfristige Integration in die Vertragsbestandteile von Bauprojekten angestrebt wird.
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- 25.08.2022 · Rat (17. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 72 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/FDP/PAR/OB)dafür: 7 (FFB/PAR&StG)
- 10.08.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (15. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: -Dagegen: 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP, LINKE)Dafür: 2 (FFB, P&STG)
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Die Vorlage wird zur Vorberatung an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Die Vorlage wird zur Vorberatung an den Fachausschuss überwiesen. - 2.18Umsetzungskonzept für ein preiswerteres Sozialticket („MeinTicket“)Zur Vorlage · 20221629 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. hat im Bochumer Rat einen Antrag zur Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes für ein preiswerteres Sozialticket namens „MeinTicket“ gestellt. Der Antrag sieht vor, die Verwaltung mit der Entwicklung eines Konzepts zu beauftragen, das eine Reduzierung des monatlichen Tarifs auf 15 Euro zum 1. Januar 2023 vorsieht. Dabei soll die aktuelle Angebotsstruktur des Tickets unverändert bleiben.
Mit der Initiative wird die Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen verfolgt. Ein erschwinglicher Zugang zum öffentlichen Personennahverkehr wird als Voraussetzung für soziale Kontakte und die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beschrieben.
Die Verwaltung beziffert den finanziellen Aufwand für diese Maßnahme auf etwa 1,2 Millionen Euro pro Jahr, sofern keine Änderungen bei den Landeszuschüssen eintreten. Das zu erarbeitende Konzept soll im Anschluss den zuständigen Ausschüssen sowie dem Rat zur Entscheidung vorgelegt werden.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Ohne Abstimmung
Ergebnis: Ohne Abstimmung - 2.18.1Umsetzungskonzept für ein preiswerteres Sozialticket („MeinTicket“) - Änderungsantrag der Fraktionen "Die SPD im Rat" / "Die Grünen im Rat" -Zur Vorlage · 20221686 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 21. Juni 2022 liegt ein Änderungsantrag zur Vorlage 20221686 vor, der den Tagesordnungspunkt 2.18 betrifft. Dieser Punkt befasst sich mit dem Umsetzungskonzept für ein preiswerteres Sozialticket unter dem Namen „MeinTicket“.
Die Fraktionen SPD im Rat und Die Grünen im Rat beantragen eine Änderung des bestehenden Beschlussvorschlags. Demnach soll die Verwaltung dazu angehalten werden, sich gegenüber Bund und Land dafür einzusetzen, dass das 9-Euro-Ticket dauerhaft als Garant für preiswerte Mobilität etabliert wird. Zudem soll die Sicherstellung der Finanzierung dieses Tickets durch den Bund und das Land gefordert werden.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 2.19CannaBusiness - Bochum als Standort für die Cannabis-Branche positionierenZur Vorlage · 20221642 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
In der 16. Sitzung des Bochumer Rates am 21. Juni 2022 wird ein Antrag zur Positionierung der Stadt als Standort für die Cannabis-Branche behandelt. Die Vorlage mit der Nummer 20221642 sieht vor, dass die Verwaltung zunächst die potenziellen Erträge für den städtischen Haushalt durch die Cannabis-Wirtschaft abschätzt. Dabei sollen insbesondere Einnahmen aus der Gewerbesteuer sowie kommunale Anteile an Lohn- und Umsatzsteuern untersucht werden. Diese Prüfung soll in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftsentwicklungsgesellschaft (WEG) und externen Experten erfolgen, um die Ergebnisse anschließend den politischen Gremien vorzulegen.
Im Anschluss daran soll die WEG Maßnahmen entwickeln, um Bochum als Standort für diesen Wirtschaftszweig zu etablieren. Der Umfang dieser Maßnahmen soll sich an den Ergebnissen der vorangegangenen Prüfung orientieren. Zudem wird geprüft, ob in Kooperation mit der BOVG Fachmessen oder Konferenzen zur Ansiedlung von Unternehmen genutzt werden können.
Die Begründung des Antrags von Dr. Volker Steude verweist auf die wirtschaftlichen Möglichkeiten durch die Legalisierung von Cannabis. Während Bochum für den Anbau als weniger geeignet eingestuft wird, sieht der Antrag Potenzial in den Bereichen Handel, Dienstleistung, Logistik und Vertrieb. Ziel ist es, die Stadt im Wettbewerb um Unternehmen aus der Pharma-, Agrar- und Lebensmittelbranche zu stärken.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Mehrheitlich gegen BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 69 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/FFB/UWG:FB/FDP/OB)dafür: 3 (PAR&StG)
Ergebnis: Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0dagegen: 69 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/FFB/UWG:FB/FDP/OB)dafür: 3 (PAR&StG) - 2.20Kostenfreie Werbemöglichkeiten im öffentlichen Stadtraum für nicht-kommerzielle VeranstaltungenZur Vorlage · 20221643 · Antrag
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 20221643 wird vorgeschlagen, bei der Neuausschreibung der analogen und digitalen Werberechte für den öffentlichen Raum in Bochum ab dem 1. Januar 2031 kostenfreie Außenwerbemöglichkeiten für nicht-kommerzielle Veranstaltungen zu sichern. Dies soll insbesondere die Bochumer Kulturbetriebe, Vereine und Initiativen betreffen.
Die Verwaltung soll dabei die wesentlichen Bedingungen wie Art, Ort, Anzahl und Dauer der Werbeflächen festlegen oder entsprechende Satzungsrechte erarbeiten. Dabei soll vorrangig das Modell von „Kultur-Litfaßsäulen“ geprüft werden. Die Verantwortung für das Anbringen und Entfernen der Werbung läge bei den Werbenden selbst. Zudem muss die Außenwerbung den Regeln des Deutschen Werberats entsprechen, insbesondere hinsichtlich dem Verbot von Diskriminierung und Gewaltverherrlichung.
Zusätzlich wird die Verwaltung angewiesen, Kontakt zu den aktuellen Konzessionsinhabern für den Zeitraum von 2021 bis 2030 aufzunehmen. Es soll geprüft werden, ob Werberechte teilrückgekauft oder Flächen angemietet werden können, um die geplanten Möglichkeiten zu realisieren. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen den zuständigen Gremien mitgeteilt werden. Ziel des Antrags ist es, lokalen ehrenamtlichen Akteuren eine Nische im städtischen Werbebild zu ermöglichen, da diese aufgrund begrenzter Budgets derzeit kaum Möglichkeiten zur Ansprache der Bürgerinnen und Bürger haben.
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- 16.09.2022 · Ausschuss für Kultur und Tourismus (10. Sitzung) — Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag; dagegen: 13 (5 SPD, 3 Die Grünen, 3 CDU, 1 FFB, 1 FDP); dafür: 2 (1 Die Partei&Stadtgestalter, 1 Die Linke)
- 02.09.2022 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (13. Sitzung) — Der Antrag wird zurückgezogen.
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) — Der Antrag wird zur Vorberatung an den Fachausschuss überwiesen.
Ergebnis: Der Antrag wird zur Vorberatung an den Fachausschuss überwiesen. - 3.Mitteilungen
- 3.1Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis des 1. Quartals 2022Zur Vorlage · 20221165 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat einen Prognosebericht zur Ergebnis- und Teilfinanzrechnung auf Basis der Haushaltszahlen des ersten Quartals 2022 vorgelegt. Laut dem Bericht des Amtes für Finanzsteuerung wird für das Jahresende 2022 ein positives Ergebnis in Höhe von 11,80 Millionen Euro prognostiziert. Dieser Wert folgt auf ein korrigiertes Defizit von 9,83 Millionen Euro im Jahr 2021.
Der Bericht führt verschiedene finanzielle Veränderungen auf. Zu den wesentlichen Verbesserungen zählen steigende Einnahmen aus der Gewerbesteuer um 11,0 Millionen Euro sowie ein höherer Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um 10,4 Millionen Euro. Dem stehen Verschlechterungen gegenüber, insbesondere eine Minderung außerordentlicher Erträge in Höhe von 17,8 Millionen Euro aufgrund verbesserter Steuereinnahmen sowie gestiegene Kosten für den Personalaufwand und die Bewachung von Flüchtlingsunterkünften.
Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts liegt auf den finanziellen Auswirkungen der COVID-19-Pandemie. Diese werden für das Jahr 2022 auf rund 24,1 Millionen Euro geschätzt, was einen Rückgang gegenüber der Prognose aus dem vierten Quartal 2021 von 39,7 Millionen Euro darstellt. Die Ertragsverschlechterungen umfassen unter anderem den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer um 13,8 Millionen Euro und die Gewerbesteuer um 6,0 Millionen Euro. Die Verwaltung gibt an, dass die Kostenerstattungen von Bund und Land in Höhe von etwa 11,9 Millionen Euro weniger als die Hälfte der pandemiebedingten Belastungen abdecken.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 02.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (16. Sitzung)
- 3.2Nachhaltigkeit städtische Immobilien Bericht Mai 2022 Zentrale DiensteZur Vorlage · 20221196 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20221196 den Bericht „Nachhaltigkeit städtische Immobilien“ für Mai 2022 vorgelegt. Nachdem die Zentralen Dienste bereits in einer früheren Mitteilung über Themen wie Klimaschutz und Klimafolgenanpassung informiert hatten, wird nun eine Anpassung des Berichtsintervalls vorgenommen. Während ursprünglich eine quartalsweise Berichterstattung vorgesehen war, soll diese nun halbjährlich erfolgen. Als Gründe hierfür werden die parlamentarische Sommerpause sowie die langen Projektlaufzeiten bei Baumaßnahmen angeführt.
Der vorliegende Bericht dient der Kenntnisnahme in verschiedenen Gremien, darunter dem Rat sowie den Ausschüssen für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung, den Eigenbetrieben und Finanzen. Die nächste Berichterstattung zum Thema ist für den Herbst 2022 geplant. In der Mitteilung wird darauf hingewiesen, dass die Umsetzung von Maßnahmen zur Integration von Nachhaltigkeit und Klimafolgenanpassung in städtische Projekte einen zusätzlichen Zeit- und Arbeitsaufwand erfordert. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Ziele der Klimaneutralität im Rahmen des Klimaplans 2035 zu erreichen.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 15.06.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (12. Sitzung)
- 25.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (10. Sitzung)
- 10.05.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (11. Sitzung) — Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt.
- 3.3GELSENWASSER AG hier: Gründung und Beteiligung an der Gasnetzgesellschaft Brüggen mbH & Co. KG und der Gasverwaltung Brüggen GmbHZur Vorlage · 20221351 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Mitteilung zur geplanten Gründung und Beteiligung neuer Gesellschaften innerhalb der GELSENWASSER AG vorgelegt. Die Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG, ein über die ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH beteiligtes Enkelunternehmen der GELSENWASSER AG, beabsichtigt die Gründung sowie eine Beteiligung an der Gasnetzgesellschaft Brüggen mbH & Co. KG und der Gasverwaltung Brüggen GmbH.
Da die Stadt Bochum mittelbar über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH an der GELSENWASSER AG beteiligt ist, ist eine Information der kommunalen Gremien vorgesehen. Dies gilt analog für die Stadt Dortmund, welche über die Dortmunder Stadtwerke AG mittelbar am Mutterkonzern partizipiert.
Um die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der GELSENWASSER AG, der ENNI Energie & Umwelt Niederrhein GmbH sowie der Erdgasversorgung Schwalmtal GmbH & Co. KG zu schützen, ist die Behandlung dieser Angelegenheit in einer nichtöffentlichen Sitzung vorgesehen. Die Vorlage wurde zur Kenntnisnahme für den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, den Haupt- und Finanzausschuss sowie den Rat der Stadt Bochum eingestuft.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 02.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (16. Sitzung)
- 3.4GELSENWASSER AG hier: Beteiligung an der Stadtwerke Castrop-Rauxel Stromnetz GmbH & Co. KGZur Vorlage · 20221353 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat im Rahmen einer Mitteilung über geplante Beteiligungen innerhalb der GELSENWASSER AG informiert. Die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH, ein Tochterunternehmen der GELSENWASSER AG, beabsichtigt die Gründung sowie eine Beteiligung an der Gesellschaft Stadtwerke Castrop-Rauxel Stromnetz GmbH & Co. KG.
Da die Stadt Bochum über die Stadtwerke Bochum Holding GmbH mittelbar mehrheitlich an der GELSENWASSER AG beteiligt ist, ist eine Information in den zuständigen Gremien notwendig. Ein ähnliches Verfahren ist für die Stadt Dortmund vorgesehen, da diese über die Dortmunder Stadtwerke AG ebenfalls mittelbare Beteiligte am Mutterkonzern ist.
Die Behandlung dieser Angelegenheit erfolgt aufgrund des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen in nichtöffentlicher Sitzung. Davon betroffen sind unter anderem die GELSENWASSER AG, die Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH sowie der beteiligte private Partner Westenergie. Die Vorlage wurde vom Amt für Finanzsteuerung erstellt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 02.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (16. Sitzung)
- 3.5Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten einer Beteiligungsgesellschaft gegenüber einem Kreditinstitut sowie diesbezügliche EU-Beihilfenrechtliche Betrauung der GesellschaftZur Vorlage · 20221397 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, eine Ausfallbürgschaft zugunsten einer Beteiligungsgesellschaft gegenüber einem Kreditinstitut zu übernehmen. Die betreffende Gesellschaft befindet sich in alleiniger Eigentümerschaft der Stadt Bochum. Grundlage für die Bürgschaft ist die Refinanzierung von Kosten, die durch die Sanierung und den Umbau einer sozialen Einrichtung in Bochum entstanden sind. Zur Deckung dieser Kosten soll ein Darlehen bei einem Kreditinstitut aufgenommen werden, wobei das Institut die Übernahme der Bürgschaft durch die Stadt als Sicherheit fordert.
Im Zuge dieses Vorgangs ist aus Gründen des EU-Beihilfenrechts eine erneute Betrauung der Gesellschaft mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erforderlich, die sich auf die Bürgschaft bezieht. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass die Beratung zu diesem Sachverhalt in einer nichtöffentlichen Sitzung erfolgt. Grund hierfür sind finanzwirtschaftliche Daten sowie Zahlen der Gesellschaft und des Kreditinstituts, deren Veröffentlichung zu wirtschaftlichen Nachteilen für die beteiligten Parteien führen könnte.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 02.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (16. Sitzung)
- 3.6Information über die unter die Ausnahmeregelung des § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bochum fallenden Verträge für das Kalenderjahr 2021Zur Vorlage · 20221338 · Mitteilung der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung informiert den Rat der Stadt Bochum über die Verträge des Kalenderjahres 2021, die unter die Ausnahmeregelung des § 14 der Hauptsatzung fallen. Gemäß dieser Regelung bedürfen Verträge zwischen der Stadt und Mitgliedern des Rates, Bezirksvertretungen, Ausschüssen sowie der Oberbürgermeisterin oder den Beigeordneten grundsätzlich der Zustimmung des Rates. Davon ausgenommen sind jedoch Verträge, die auf allgemein verbindlichen Tarifen beruhen, durch öffentliche Ausschreibungen zustande gekommen sind, auf der Grundlage der HOAI basieren oder einen Geschäftswert von 5.000 Euro nicht überschreiten. Über solche Verträge muss der Rat einmal jährlich in Form einer Auflistung informiert werden. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf Verträge mit juristischen Personen, bei denen die genannten Amtsträger als Mehrheitsgesellschafter oder Geschäftsführer fungieren.
Eine interne Abfrage innerhalb der Verwaltung ergab für das Jahr 2021 lediglich einen Honorarvertrag, der unter diese Ausnahmeregelung fällt. Dieser Vertrag wurde zwischen der Volkshochschule und einem Honorarnehmer abgeschlossen. Letzterer erhielt für die Durchführung von zwei Stadtrundgängen zum Thema „Bochum im Faschismus“ jeweils ein Honorar in Höhe von 105 Euro.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 3.7Ersetzen laufende Motoren wirklich Stundenzettel?Zur Vorlage · 20221094 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Antwort der Verwaltung zur Vorlage 20221094 reagiert der Technische Betrieb auf eine Anfrage der Fraktion „Die Partei“. Hintergrund der Anfrage war die Frage, ob städtische Beschäftigte Motoren von schweren Maschinen und Fahrzeugen während Stillstandszeiten laufen lassen, um einen Nachweis über Arbeitsstunden zu erbringen. Zudem wurde nach bestehenden Dienstanweisungen zur Vermeidung solcher Emissionen gefragt.
Die Verwaltung führt aus, dass der Ausstoß von Schall und Rauch bei der täglichen Arbeit mit Maschinen und Fahrzeugen mit der Arbeitsaufnahme verbunden sei. Es existieren interne Regelungen zur Arbeitszeit sowie externe Vorgaben, die darauf abzielen, Emissionen auf ein notwendiges Maß zu reduzieren. Dass Motoren in Einzelfällen ohne erkennbare Arbeitsleistung laufen, kann laut Verwaltung vorkommen, wenn das Bedienpersonal kurzzeitig abwesend ist, beispielsweise um Wegesperren zu öffnen oder Hindernisse aus dem Arbeitsbereich zu räumen. Der Technische Betrieb wird die vorliegenden Hinweise aufnehmen und die verantwortlichen Beschäftigten darauf hinweisen, Emissionen so gering wie möglich zu halten.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 3.8Klimacheck bei der BauleitplanungZur Vorlage · 20221108 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Bochumer Rat angefragt, ob bei der Aufstellung von Bauleitplänen ein standardisiertes Klimacheck-Tool, wie es beispielsweise in Aachen genutzt wird, eingesetzt werden sollte. Ziel der Anfrage war es zu klären, ob ein solches Verfahren die Planungssicherheit erhöhen und die Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen verbessern kann.
Die Verwaltung, vertreten durch Kerstin Sindram vom Amt für Stadtplanung und Wohnen, lehnt den Einsatz eines separaten Tools für die Bauleitplanung ab. Die Begründung liegt in der Sorge vor einer rechtlichen Fehlgewichtung der verschiedenen Belange im Abwägungsverfahren. Ein gesondertes Dokument zu Klimathemen könnte den Eindruck erwecken, diesem Belang werde eine überproportionale Bedeutung beigemessen, was die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans gefährden könnte. Die Verwaltung verweist hierbei auf die allgemeine Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Abwägungsfehlern.
Hinsichtlich der Nutzung von Checklisten der RWTH Aachen gab die Verwaltung an, dass bereits relevante Aspekte wie Trockenheit oder Windlasten in die Umweltberichte integriert wurden. Ein zusätzlicher Einsatz der Aachener Listen würde nach Ansicht der Verwaltung keinen Mehrwert bieten, sondern lediglich einen Mehraufwand bedeuten. Zudem betonte die Verwaltung, dass auch in beschleunigten Verfahren die Pflicht zur Prüfung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen durch die gesetzliche Klausel des Baugesetzbuches besteht.
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Beratungsfolge
- 16.08.2022 · Ausschuss für Planung und Grundstücke (18. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 3.9Öffentliche Fußwege in den Stiepeler RuhrsteilhängenZur Vorlage · 20221254 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die Grünen im Rat“ hat zur Instandsetzung und Verkehrssicherheit der Fußwege im Bereich der Straße „Im Mailand“, die zur Zeche Gibraltar und zum Kemnader Stausee führen, angefragt. Das Umwelt- und Grünflächenamt teilte mit, dass die betreffenden Wege teilweise auf dem Gelände der Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH, des Freizeitzumzentrums Kemnade sowie eines privaten Golfplatzes liegen. Die Zuständigkeit für die Unterhaltung dieser Wege liege bei den jeweiligen Flächeneigentümern. Eine Gewährleistung der Verkehrssicherheit durch die Stadt Bochum sei auf dem Golfplatzgelände aufgrund von Gefahren wie etwa durch Abschläge nicht möglich.
Die Verwaltung sieht keine Veranlassung, die Privateigentümer um eine Instandsetzung der Wege zu bitten, da für den Bereich eine Ausweisung als Naturschutzgebiet geplant ist und bislang keine Gesuche von Bürgern zur Reparatur vorlagen. Eine neue Beschilderung durch die Stadt wird nicht vorgenommen, da keine Wegeausweisung geplant sei; stattdessen soll die Entfernung bestehender Wegemarkierungen bei den Eigentümern beantragt werden.
Im Rahmen der Ausweisung des Naturschutzgebietes „Am Mailand/Ruhrsteilhänge“ wird die Biologische Station Östliches Ruhrgebiet eine Beurteilung zur Besucherlenkung abgeben. Die Verwaltung merkt an, dass die Problematik der Wegeführung über Privatgrundstücke durch die NSG-Ausweisung nicht gelöst werde und eine Reaktivierung von Wegen mit naturschutzfachlichen Anforderungen kollidieren könnte. Die Thematik wird im Prozess der Gebietsausweisung behandelt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 25.05.2022 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (10. Sitzung)
- 3.10Kostenlose MenstruationsartikelZur Vorlage · 20221457 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Stand der Bereitstellung kostenloser Menstruationsartikel reagiert. Nach einer durchgeführten Markterkundung wurde ein geeignetes System für vandalismussichere Spender gefunden. Die Beschaffung sowie die Montage der Komponenten sollen während der Sommerferies erfolgen, sodass an den weiterführenden Schulen nach deren Ende ausreichend Hygieneartikel zur Verfügung stehen werden.
Hinsichtlich der Ausstattung öffentlicher Gebäude plant die Verwaltung eine sukzessive Erweiterung des Angebots auf die sanitären Anlagen in verschiedenen Verwaltungsgebäuden. Dies umfasst primär die Toilettenanlagen der Volkshochschule, der Bücherei und der Musikschule sowie des historischen Rathauses, des Technischen Rathauses und des Rathauses Wattenscheid. Ein umfassendes Konzept für alle öffentlichen Gebäude wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht als nächster Schritt angekündigt, sondern die Ausstattung konzentriert sich zunächst auf die genannten Verwaltungseinrichtungen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 15.06.2022 · Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe (12. Sitzung)
- 3.11Mit Schulungsangeboten für die Vereinsarbeit das Ehrenamt stärkenZur Vorlage · 20221481 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE STADTGESTALTER reagiert, die sich mit der Stärkung des Ehrenamts durch Schulungsangebote für Vereinsvorstände befasste. Als Referenz wurde das Projekt „Vorstandsführerschein“ aus der Region Memmingen-Unterallgäu angeführt.
Die Verwaltung erklärte, dass in Bochum bereits vergleichbare Angebote über die Bochumer Ehrenamtsagentur e.V. existieren. Die dort tätigen Vereinsbegleiter führen regelmäßig kostenfreie, etwa 90-minütige Schulungen zu Themen wie Vereinsrecht, Vorstandsnachwuchs oder digitale Mitgliederversammlungen durch. Diese Formate richten sich an Gruppen von 15 bis 20 Personen und folgen dem Prinzip der Hilfe zur Selbsthilfe. Ergänzend dazu bietet die sogenannte „Vorstandswerkstatt“ einen Raum für den gegenseitigen Austausch und die Beratung von Vorständen.
Hinsichtlich einer weiteren Integration solcher Programme in bestehende Strukturen verwies die Verwaltung auf bereits vorhandene Angebote, etwa durch den Stadtsportbund. Die Ehrenamtsagentur versteht sich dabei als ergänzende Instanz. Ein Projekt zur Bildung eines gemeinsamen Netzwerks für die Qualifizierung von Vereinsvorständen wird derzeit entwickelt. Die Verwaltung wies jedoch darauf hin, dass für eine umfassendere Ausweitung der Strukturen aktuell noch zeitliche und personelle Ressourcen fehlen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 3.12Ombudsstellen und Bürgerbeauftragte beim Jobcenter und der VerwaltungZur Vorlage · 20221506 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die Partei und Stadtgestalter hat im Bochumer Rat angefragt, ob Ombudspersonen oder Bürgerbeauftragte beim Jobcenter sowie in der Stadtverwaltung eingesetzt werden sollten, um Verwaltungsstreitigkeiten zu vermeiden und als neutrale Vermittler zu fungieren.
Die Verwaltung antwortete, dass beim Jobcenter Bochum bereits Strukturen zur Klärung von Anliegen bestehen. Neben den zuständigen Sachbearbeitern und der jeweiligen Leitung können sich Betroffene an das Kundenreaktionsmanagement (KRM) wenden, das direkt der Geschäftsführung unterstellt ist. Da die Zahl der Anfragen im KRM rückläufig sei, sieht die Verwaltung keinen Bedarf für zusätzliche Ombudspersonen.
In der Stadtverwaltung übernimmt das seit 2021 bestehende Büro für Publikumsanliegen (BfP) die Bearbeitung von Beschwerden und prüft auf systemische Defizite. Das Amt für Soziales betrachtet dieses Konzept als ausreichend. Das Jugendamt nutzt ein eigenes Ideen- und Beschwerdemanagement sowie eine Kooperation mit der unabhängigen Ombudschaft Jugendhilfe NRW. Auch hier wird kein weiterer Handlungsbedarf für die Installation neuer Ombudspersonen gesehen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 3.13Integrationsangebote in den SommerferienZur Vorlage · 20221486 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochum hat auf eine Anfrage der Fraktion Die Grünen zu Integrationsangeboten während der Sommerferien reagiert. Zahlreiche Kooperationspartner aus dem zivilgesellschaftlichen Bereich bieten Programme für geflüchtete Kinder und Jugendliche an, darunter Sport-, Sprach- und Freizeitangebote. Zu den beteiligten Organisationen zählen unter anderem die Sportjugend, die Aej sowie verschiedene interkulturelle Vereine. Projekte aus Landes- und Bundesprogrammen wie „KOMM-AN NRW“ oder „Demokratie leben!“ befinden sich derzeit in der Planungsphase. Ergänzend dazu werden durch das Programm „FIT in Deutsch“ voraussichtlich 14 Maßnahmen im Sommer angeboten. Zur Unterstützung der Sprachförderung stellt das Kommunale Integrationszentrum (KI) mehrsprachige Informationsmaterialien, wie die „Hallo-Broschüre“, zur Verfügung.
Hinsichtlich des steigenden Bedarfs an Sprachkursen hat die Volkshochschule das Angebot an Integrationskursen erweitert. Für den Austausch über Problemlagen und Bedarfe der Geflüchteten aus der Ukraine setzt die Stadt auf das Kommunale Integrationsmanagement (KIM). Das KIM bündelt Herausforderungen und leitet diese an zuständige Fachstellen wie das Jugendamt oder das Ausländerbüro weiter. Durch das Case Management werden zudem individuelle Beratungsleistungen erbracht, die auch Studierende aus der Ukraine umfassen. Mit der Konferenz „KABIB“ wurde zudem ein neues Gremium geschaffen, in dem Vertreter der Verwaltung und der Zivilgesellschaft strukturelle Themen besprechen.
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Beratungsfolge
- 13.09.2022 · Integrationsausschuss (9. Sitzung)
- 31.08.2022 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (11. Sitzung)
- 16.08.2022 · Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales (11. Sitzung)
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 3.14Digitalisierung der ZuschussanträgeZur Vorlage · 20221495 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum plant, die Informationen zu den Zuschüssen der Bezirksvertretungen online zugänglicher zu gestalten. Auf Anfrage der Fraktion „Die Grünen im Rat“ gab das Amt für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation bekannt, dass neue Webseiten auf bochum.de erstellt werden sollen. Diese Seiten sollen die Möglichkeiten zur Bezuschussung nach § 37 Abs. 1 GO NRW in leichter Sprache beschreiben und die Auffindbarkeit der Informationen verbessern. Als detaillierte Grundlage wird weiterhin auf die bestehende Gesamtrichtlinie verlinkt.
Zudem ist eine Digitalisierung des Antragsprozesses vorgesehen. Die Verwaltung beabsichtigt, den Formularserver des Amtes für Personalmanagement, Informationstechnologie und Organisation zu nutzen, um Vereinen und Initiativen die Beantragung von Fördermitteln über ein Onlineformular zu ermöglichen. Dieses Vorhaben wird im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) berücksichtigt, wobei die Priorisierung der Leistungen durch den IT-Planungsrat von Bund und Ländern erfolgt.
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Beratungsfolge
- 14.09.2022 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (10. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 3.15Förderung von inklusiven Spielplätzen in Bochum durch die Spendeninitiative "Stück zum Glück"Zur Vorlage · 20221528 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Ratsfraktion hat im Rahmen einer Anfrage zum Thema inklusive Spielplätze nach dem Stand der Zusammenarbeit mit der Spendeninitiative „Stück zum Glück“ gefragt. Ziel der Initiative von Procter & Gamble, REWE und Aktion Mensch ist die finanzielle Förderung von Spielplätzen, die Kindern mit und ohne Behinderung eine gemeinsame Nutzung ermöglichen sollen.
Die Verwaltung teilte in ihrer Antwort mit, dass weder das Jugendamt noch das Umwelt- und Grünflächenamt Interessensbekundungen von gemeinnützigen Trägern erhalten haben, um im Rahmen dieser Aktion private Spielplätze mit inklusiven Geräten auszustatten. Infolgedessen konnten keine gemeinnützigen Projektpartner für die Spendeninitiative gewonnen werden. Die Verwaltung verwies jedoch darauf, dass die Förderung der inklusiven Nutzung öffentlicher Spielflächen Bestandteil der aktuellen Spielplatzplanung ist. Im Rahmen dieser Planung werden öffentliche Spielplätze sukzessive mit entsprechendem Spielgerät ausgestattet.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 3.16Innovatives Marketing für die lokale Tourismuswirtschaft und die Stadtmarke BochumZur Vorlage · 20221539 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE PARTEI DIE STADTGESTALTER zu Marketingmaßnahmen für die Stadtmarke Bochum und den lokalen Tourismus reagiert. In Bezug auf Influencer-Marketing wurden vergangene Aktionen wie Instagram-Takeovers, Instawalks in kulturellen Einrichtungen sowie Kooperationen bei Weihnachtsmarkt-Events angeführt. Geplant sind weitere Instawalks mit dem Guide @fotosiasten sowie eine Zusammenarbeit mit dem Fotografen Christoph Partsch im Sommer 2022.
Anknüpfend an den „Bochum Express“ wurden laut Verwaltung Maßnahmen wie die Veranstaltungsreihe „Dinner for ten“, Quiz-Aktionen in anderen Städten sowie Virtual-Reality-Kampagnen durchgeführt. Während der Pandemie lag der Fokus auf der Aktion „Dino City“. Zukünftige Projekte umfassen die „Urban Escape Challenge“ in Kooperation mit der Ruhr-Universität Bochum sowie ein geplantes XXL-Upcycling Art Festival.
Zur Erschließung des Wissenschaftstourismus werden Ansätze wie stationäre Hinweise in der Innenstadt, ein „Science Trail“ oder ein Science Festival vorgeschlagen. Ein Science Center wird aufgrund der Konkurrenz zu bestehenden Einrichtungen als Option betrachtet, wobei der Fokus auf transdisziplinären Ansätzen und der Nutzung des „Haus des Wissens“ als Plattform für Experimente und Ausstellungen liegen soll. Die touristische Relevanz soll dabei durch gezieltes Marketing gestärkt werden.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 3.17Unterstützung für obdach-resp. wohnungslose WählXZur Vorlage · 20221541 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „DIE PARTEI“ hat im Rahmen einer Anfrage zur Unterstützung von obdachlosen und wohnungslosen Wählern in Bochum um Informationen gebeten. Hintergrund war der Vorfall, dass bei der Landtagswahl NRW eine Unterschrift für die Partei nicht anerkannt wurde, da sich die betreffende Person nicht im Wählerverzeichnis hatte eintragen lassen. Die Anfrage thematisierte die Hürden für Menschen in prekären Lebenslagen und fragte nach der Anzahl der auf Antrag eingetragenen wohnungslosen Personen sowie den Unterstützungsmaßnahmen der Verwaltung.
Die Verwaltung teilte mit, dass lediglich Gesamtzahlen der in das Wählerverzeichnis aufgenommenen Personen beziffert werden können. Diese Zahlen umfassen sowohl von Amts wegen als auch auf Antrag aufgenommene Personen, etwa durch Umzüge. Bei der Landtagswahl 2022 wurden insgesamt 222 Personen aufgenommen, bei der Bundestagswahl 2021 waren es 704 Personen. Die Zahl der wohnungslosen Personen, die sich auf Antrag in das Wählerverzeichnis eintragen ließen, liegt nach Erfahrungswerten des Wahlbüros bei weniger als zehn Personen pro Wahl.
An Maßnahmen zur Unterstützung werden zu jeder Wahl Informationen an bekannte Anlaufstellen und Notunterkünfte verteilt, die dort zur Ansicht und Mitnahme bereitliegen. Bei vergangenen Wahlen erhielt das Wahlbüro Unterstützung durch die Zeitschrift BODO sowie das Amt für Soziales, um die entsprechenden Einrichtungen zu identifizieren und mit Informationen zu versorgen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 3.18WasserWelten müssen professioneller werden!Zur Vorlage · 20221588 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die WasserWelten Bochum haben auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zu Mängeln in den städtischen Hallenbädern reagiert. Im Hallenfreibad Hofstede wurden im Rahmen der jährlichen Revision Haarrisse an Keramik-Stufen festgestellt, die erst nach dem Ablassen des Wassers erkennbar waren. Um die Verkehrssicherungspflicht zu erfüllen, wurden die defekten Stufen ersetzt; eine unmittelbare Verletzungsgefahr für Badegäste bestand nicht. Die WasserWelten prüfen derzeit, die Dauer der jährlichen Revisionen von drei auf fünf Wochen zu verlängern, um altersbedingten Schäden besser begegnen zu können.
Hinsichtlich des Legionellen-Befalls im Hallenfreibad Linden nannte die Verwaltung einen Defekt an einem ausgetauschten Bauteil der Duschanlage als Ursache. Der Befall wurde bei routinemäßigen Wasserhygiene-Kontrollen festgestellt und dem Gesundheitsamt gemeldet. Eine dauerhafte Vermeidung des Mangels erfordert laut Verwaltung eine Sanierung der Trinkwasseranlage, die im Rahmen des Bäderkonzeptes geplant ist. Durch die Schließung des Hallenbads Linden von Ende April bis Mitte Mai 2022 entstand ein theoretischer Umsatzerlösausfall von etwa 22.397 Euro. Zudem fielen Kosten in Höhe von rund 4.000 Euro für chemische Desinfektionsmaßnahmen an. Ein Teil der Ausfälle konnte durch die frühere Eröffnung des Hallenfreibads Langendreer kompensiert werden.
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Beratungsfolge
- 02.09.2022 · Ausschuss für Sport, Bewegung und Freizeit (13. Sitzung) — Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 3.19Urteil zu den AbwassergebührenZur Vorlage · 20221653 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Unzulässigkeit bestimmter Berechnungsgrundlagen für Abwassergebühren hat die Bochumer Verwaltung auf eine Anfrage der CDU-Fraktion reagiert. Das Gericht stellte fest, dass die gleichzeitige Anwendung einer Abschreibung nach Wiederbeschaffungswert und einer kalkulatorischen Verzinsung zum Nominalzinssatz unzulässig ist.
Die Verwaltung geht davon aus, dass dieses Urteil Änderungen im Kalkulationsverfahren zur Folge haben wird, was voraussichtlich zu geringeren Einnahmen aus Abwassergebühren sowie Auswirkungen auf den städtischen Haushalt führen kann. Eine abschließende rechtliche Einschätzung steht noch aus; die Stadt steht hierzu im Austausch mit dem Land NRW und weiteren Institutionen wie der KommunalAgentur NRW. Derzeit berechnet Bochum die Abschreibung der Entwässerungsanlagen nach Wiederbeschaffungswerten und nutzt zur Verzinsung den Nominalzinssatz auf Basis eines fünfzigjährigen Durchschnitts.
In Bezug auf vergangene Widersprüche gab die Verwaltung an, dass im Jahr 2021 1.637 und im Jahr 2022 16 Widersprüche gegen Gebührenbescheide eingereicht wurden, welche nach bisheriger Rechtsprechung größtenteils zurückgewiesen wurden; vier Verfahren sind noch anhängig. Konkrete Auswirkungen auf die künftigen Gebührensätze sind derzeit nicht absehbar, jedoch wird eine Reduzierung der kalkulatorischen Kosten in den zukünftigen Abwassergebührenhaushalten erwartet.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 15.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (17. Sitzung)
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 3.20AbwassergebührenZur Vorlage · 20221654 · Antwort der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zu den Auswirkungen eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW auf die Abwassergebühren reagiert. Hintergrund ist eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung des OVG zur Kalkulation von Abschreibungen und Zinsen.
Nach einer ersten Einschätzung des Amtes für Finanzsteuerung hat diese Entscheidung bedeutsame Auswirkungen auf die städtischen Abwassergebühren sowie den kommunalen Haushalt. Es wird erwartet, dass die künftigen Einnahmen aus den Abwassergebühren geringer ausfallen werden. Eine abschließende Bewertung der juristischen Lage und der daraus resultierenden finanziellen Folgen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht erfolgen. Die Stadtverwaltung steht diesbezüglich im Austausch mit anderen Kommunen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Städtetag NRW sowie der KommunalAgentur NRW.
Hinsichtlich konkreter Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger, etwa bei den Gebührenbescheiden, oder für städtische Investitionen und Konzepte wie die „Schwammstadt“ liegen derzeit noch keine abschließenden Einschätzungen vor. Die Antwort wird zur Kenntnisnahme an den Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur, den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat übermittelt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 15.06.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (13. Sitzung)
- 15.06.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (17. Sitzung)
- 14.06.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (14. Sitzung)
- 3.21Maßnahmen zur Flankierung eines Import- bzw. Lieferstopps russischer Energieträger prüfenZur Vorlage · 20221538 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion Die GRÜNEN zu Maßnahmen zur Abfederung eines möglichen Lieferstopps russischer Energieträger geantwortet. Für das Trianel-Kraftwerk in Lünen ist die Kohleverversorgung bis zum ersten Quartal 2023 zu über 80 Prozent durch alternative Quellen, wie etwa aus Südafrika, gesichert. Hinsichtlich der Gasspeicher wird darauf hingewiesen, dass eine Befüllung ohne russisches Erdgas schwierig sei und hohe Marktpreise einen Liquiditätsbedarf verursachen. Die Stadtwerke Bochum halten staatliche Hilfen zur Vorfinanzierung sowie finanzielle Ausgleiche bei Erreichen von Mindestfüllständen für erforderlich.
Zum Ausbau erneuerbarer Energien führt die Verwaltung aus, dass die Stadtwerke Bochum bereits über ein Portfolio von rund 110 Megawatt verfügen und weitere Projekte bis 2030 in der Entwicklung sind. Eine kurzfristige Steigerung durch Großanlagen sei aufgrund langer Genehmigungsverfahren kaum möglich; eine Erweiterung durch kleinteilige Photovoltaik-Anlagen auf Dächern wird als Option genannt. Die Stabstelle Klima und Nachhaltigkeit sieht zudem Potenziale bei der Nutzung von Gewerbedächern sowie in der interkommunalen Zusammenarbeit. Im Bereich der Wärmeversorgung werden langfristig die Entwicklung von Fernwärmenetzen, Geothermie und Wasserstoff als zentrale Ansätze angeführt, während Technologien wie Abwärme oder Solarthermie den Wärmebedarf laut Einschätzung der Stadtwerke nur begrenzt decken könnten.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (18. Sitzung)
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 3.22Trianel – Wirtschaftliche Lage von TWB und TGHZur Vorlage · 20221683 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Die PARTEI / DIE STADTGESTALTER hat im Ausschuss für Beteiligungen und Controlling Fragen zur wirtschaftlichen Lage der Unternehmen TWB und TGH sowie zur Beteiligung an der Trianel gestellt. Die Verwaltung erläuterte, dass bei TWB 1 die verfügbare Liquidität nach Deckung der laufenden Kosten und der Fremdfinanzierung für Ausschüttungen an Gesellschafter verwendet wird. Der Zinssatz von 18 % wurde während der Bauphase als risikoadäquat vereinbart, da die Mittel anderer Gesellschafter nicht ausreichten. Eine weitere Erhöhung der Anteile an TWB I ist zur Risikodiversifikation derzeit nicht geplant.
Bezüglich der Trianel gab die Verwaltung an, dass eine Umsatzrendite von 0,5 % im Energiehandel marktüblich sei und sich die Jahresergebnisse seit 2016 bei rund 10 Millionen Euro stabilisiert hätten. Da keine Nachschussverpflichtung besteht, ergeben sich aus der Beteiligung keine Risiken für die Stadtwerke Bochum; die Beteiligungsquote von etwa 14 % ermöglicht strategische Einflussnahme. Bei der TGH führten Rückstellungen im Jahr 2020 zu einem negativen Ergebnis, während das Jahr 2021 ein Plus von 42,4 Millionen Euro auswies. Für den Haushalt der Stadt Bochum werden für das Jahr 2022 positive Ergebniseffekte in Höhe von etwa 2,8 Millionen Euro erwartet, wobei künftig jährliche Gewinnausschüttungen von über einer Million Euro prognostiziert werden.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 3.23Offene Fragen LärmaktionsplanZur Vorlage · 20221624 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Auf Anfrage der Fraktion die Linke im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur hat die Verwaltung zur Verwendung unterschiedlicher Asphaltarten im Rahmen des Lärmaktionsplans Stellung bezogen. Ein direkter Vergleich der CO2-Bilanz zwischen dem bisher verwendeten AC 5 D LOA und dem geplanten Splittmastix-Asphalt (SMA) 5/8 ist aufgrund komplexer Produktions- und Transportfaktoren nicht möglich. Da SMA jedoch eine längere Lebensdauer aufweist, wird von einer vorteilhafteren CO2-Bilanz ausgegangen.
Hinsichtlich der Haltbarkeit weist die Verwaltung darauf hin, dass die Wirksamkeit der Geräuschreduzierung bei AC 5 D LOA nach etwa fünf Jahren durch das Zusetzen der Poren abnehmen kann, was zu höheren Erhaltungsintervallen führen kann. Im Gegensatz dazu wird für SMA eine Lebensdauer von 14 bis 20 Jahren erwartet. Der Einbau von AC 5 D LOA ist aufgrund spezieller Anforderungen an die Bauweise und des Einsatzes von Zusätzen mit höheren Initialkosten verbunden, während der Wartungsaufwand beider Verfahren als identisch beschrieben wird.
Zur Auswirkung von Geschwindigkeitsbeschränkungen liegen keine wissenschaftlichen Hinweise vor, dass Tempo 30 die Lebensdauer der Asphaltdeckschichten signifikant beeinflusst; entscheidend seien hierbei die Schwerverkehrsbelastung und die Materialqualität. Eine Reduzierung der Geschwindigkeit von 50 auf 30 km/h kann den Lärmpegel um etwa 2,5 dB(A) senken. Ein Austausch der Straßendeckschicht bewirkt eine ähnliche Senkung, während die Kombination beider Maßnahmen eine Reduktion von bis zu 5 dB(A) ermöglichen kann.
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Beratungsfolge
- 10.08.2022 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (15. Sitzung)
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 3.24Verzicht auf die bereits beschlossene Anmietung einer durch den Vermieter zu errichtenden 6. Etage des Technischen RathausesZur Vorlage · 20221681 · Mitteilung der Verwaltung
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum wird die geplante Anmietung einer zusätzlichen Etage im Technischen Rathaus nicht realisieren. Im Juli 2019 hatte der Rat beschlossen, eine durch den Vermieter neu zu errichtende sechste Etage des Gebäudes anzumieten.
Aufgrund einer veränderten Bedarfslage an Büroräumen seitens der Stadt Bochum wird das Bauvorhaben sowie die damit verbundene Anmietung nun nicht mehr durchgeführt. In Abstimmung mit dem Vermieter wurde vereinbart, auf den Bau und die Nutzung der sechsten Etage zu verzichten. Um die schutzwürdigen Interessen sowohl des Vertragspartners als auch der Stadt Bochum zu wahren, werden detaillierte Erläuterungen zu diesem Vorgang im nichtöffentlichen Teil der Ratssitzung behandelt.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 3.25Einzugsgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie in Bochum-LindenZur Vorlage · 20221526 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zum Einzugsgebiet der Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) in Bochum-Linden reagiert. Basierend auf Auskünften von Dr. med. Richterich, dem Chefarzt der KJP, beziehen sich die erhobenen Daten auf die Meldeadressen der Patienten, was nicht zwingend den tatsächlichen Wohnort widerspiegelt.
Im Jahr 2021 wurden stationär 88 Patienten behandelt, die nicht in Bochum gemeldet waren. Dies entspricht einem Anteil von 21,9 Prozent aller stationären Behandlungen. In der Tagesklinik lag der Anteil der nicht in Bochum gemeldeten Patienten bei 17,6 Prozent, was 16 Personen entsprach.
Ein Blick auf den Zeitraum von 2019 bis 2021 zeigt für die stationäre Behandlung einen Anteil von etwa 78 bis 80 Prozent der Patienten aus Bochum sowie rund 90 Prozent aus dem Regierungsbezirk Arnsberg. In der Psychiatrischen Institutsambulanz lag der Anteil der in Bochum gemeldeten Personen zwischen 71,4 und 73,6 Prozent. Zur Frage nach Kapazitätsengpässen teilte die Verwaltung mit, dass keine gefährdeten Patienten, etwa bei Suizidalität oder anderer Gefährdung, aufgrund fehlender Plätze abgewiesen wurden.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 3.26Kilometerangaben zum RadwegeausbauZur Vorlage · 20221613 · Antwort der Verwaltung
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion „Die PARTEI & STADTGESTALTER“ hat Informationen zum Ausbau des Bochumer Radwegenetzes angefragt. Die Verwaltung gab dazu an, dass eine vollständige Auswertung für das gesamte Stadtgebiet derzeit nicht möglich sei, da aktuell ein neues Kataster der Radverkehrsführungen erstellt wird. Basierend auf einer Erhebung in einem Teilnetz von etwa 390 Straßenkilometern wurden nach 1999 insgesamt 89 Kilometer an Radverkehrsführungen neu errichtet. Darunter befinden sich unter anderem 40,3 Kilometer gemeinsame Geh- und Radwege sowie 36,4 Kilometer Radfahrstreifen.
Für das Jahr 2022 sind Projekte mit einer Gesamtlänge von 7.395 Metern in der Ausführung oder Vorbereitung, darunter Abschnitte der Hauptstraße, der Castroper Straße und des Wattenscheider Hellwegs. Im Jahr 2023 ist die Fertigstellung der Hattinger Straße vorgesehen. Für die Jahre 2023 und 2024 sind weitere Projekte mit einer Gesamtlänge von 5.110 Metern geplant, etwa in der Alten Wittener Straße oder am Lohring. Zudem werden Straßen wie die Laerstraße fahrradfreundlicher gestaltet, ohne neue Radverkehrsanlagen anzulegen. Für die Jahre 2024 und 2025 können laut Verwaltung noch keine konkreten Projekte benannt werden, da die Umsetzung von parlamentarischen Entscheidungen, Haushaltsmitteln und Fördermöglichkeiten abhängt.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 4.Anfragen
- 4.1Auswirkung des 9€-Dingens-Ticket auf Reisekostenzuschuss von RatsmitgliedernZur Vorlage · 20221515 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Arnim Backs von der Fraktion Die PARTEI hat im Rahmen einer Anfrage zur Auswirkung des 9-Euro-Tickets auf die Reisekostenzuschüsse von Ratsmitgliedern eine Stellungnahme der Verwaltung erbeten. In der Vorlage wird thematisiert, dass Ratsmitgliedern derzeit monatlich eine Fahrtkostenerstattung in Höhe von 79,20 Euro gewährt wird.
Angesichts der Verfügbarkeit preiswerterer Mobilitätsangebote stellt die Anfrage die Frage, ob die Stadt Bochum den Reisekostenzuschuss für Ratsmitglieder temporär reduzieren sollte. Die Vorlage führt an, dass durch die geringeren Kosten im öffentlichen Personennahverkehr Einsparungspotenziale bestehen könnten. Diese Mittel könnten laut der Anfrage dazu verwendet werden, Tickets für bedürftige Personen bereitzustellen. Zudem wird angeführt, dass eine verstärkte Nutzung des ÖPNV durch die Ratsmitglieder dazu dienen könnte, die Qualität und Barrierefreiheit des Verkehrsnetzes zu prüfen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, entweder einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur Anpassung der Zuschüsse vorzulegen oder darzulegen, weshalb eine Reduzierung der Reisekostenerstattung nicht umsetzbar ist.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 4.2IHK-Baustellen-PortalZur Vorlage · 20221581 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum sogenannten IHK-Baustellen-Portal eingereicht. Die von der IHK Gießen-Friedberg entwickelte Plattform bietet Informationen zu bestehenden und geplanten Baustellen sowie Handlungsleitfäden und Checklisten an. Ziel des Portals ist die Bündelung von Baustellendaten, um die Informationslage für Unternehmen, Behörden und die Bevölkerung zu verbessern und den kommunikativen Prozess zu stärken.
Im Rahmen der Anfrage stellt die Fraktion Fragen zur Bewertung der Nutzungsmöglichkeiten durch die Stadtverwaltung. Es wird nachgefragt, ob bereits Gespräche mit der IHK über eine mögliche Einbindung des Portals in die vorhandene Software der Stadtverwaltung stattgefunden haben und welche Ergebnisse diese Gespräche erbracht haben. Zudem möchte die Fraktion erfahren, ob etwaige technische Probleme bei Schnittstellen der IHK gemeldet wurden, um deren Behebung zu ermöglichen. Schließlich wird gefragt, wann mit einer Verknüpfung städtischer Daten mit dem Portal zu rechnen ist, sofern keine Hinderungsgründe für eine Nutzung des Angebots vorliegen.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 4.3Zustand der Konzertmuschel im StadtparkZur Vorlage · 20221656 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die UWG: Freie Bürger-Ratsfraktion hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Zustand der Konzertmuschel im Bochumer Stadtpark eingereicht. Nachdem die Konzertmuschel im vergangenen Jahr mit Unterstützung der Stadt Bochum sowie lokaler Partner und Experten für Infrastruktur wiedereröffnet wurde und verschiedene Veranstaltungen stattfinden konnten, sind für den aktuellen Sommer keine weiteren Aktionen geplant.
Die Anfrage thematisiert sichtbare Schäden am Dach der Konstruktion, welche einer Reparatur bedürfen. Die Fraktion bittet die Verwaltung um Auskunft darüber, warum die Veranstaltungsreihe aus dem Vorjahr im laufenden Sommer nicht fortgesetzt wurde und wie der bauliche Zustand der Konzertmuschel aktuell einzuschätzen ist.
Des Weiteren werden Informationen zum Zeitpunkt einer umfassenden Sanierung sowie zu den dafür veranschlagten Kosten angefordert. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die geplante Rolle der Konzertmuschel im Rahmen der Internationalen Gartenausstellung (IGA Ruhr) im Jahr 2027. Hierbei wird gefragt, ob die für die Attraktivierung des Stadtparks bereitgestellten Mittel auch die notwendige Sanierung der Konzertmuschel beinhalten.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 4.4InfektionskrankheitenZur Vorlage · 20221691 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum Thema Infektionskrankheiten gestellt. Im Zentrum der Anfrage stehen die Prävention und Aufklärung zu Krankheiten wie Masern, Mumps, Röteln, Keuchhusten und Windpocken.
Die Fraktion bittet um statistische Daten des Gesundheitsamtes über meldepflichtige Infektionen seit 2019, aufgeschlüsselt nach Jahr, Art der Erkrankung, Altersgruppen sowie die Anzahl der Todesfälle. Zudem wird gefragt, ob in den Begrüßungstaschen für Neugeborene der Stadt Bochum Broschüren zur Impfaufklärung enthalten sind und ob bei Untersuchungen zum Kita- oder Schuleintritt Beratungsgespräche zu Impfungen stattfinden.
Ein weiterer Punkt der Anfrage betrifft die Möglichkeit einer gemeinsamen Kampagne von Kitas, Schulen und dem Gesundheitsamt zur Sensibilisierung für das Thema Impfen. Die Fraktion erkundigt sich nach Maßnahmen zur Erhöhung der Impf- und Booster-Quoten bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen, insbesondere im Hinblick auf ukrainische Geflüchtete sowie in Senioreneinrichtungen. Abschließend wird die Vorbereitung der Verwaltung auf mögliche Ausbrüche von Affenpocken sowie die Einrichtung einer Informationsseite auf der städtischen Website thematisiert.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 4.5Geld versilbern?Zur Vorlage · 20221695 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 16. Sitzung des Bochumer Stadtrats am 21. Juni 2022 hat die Fraktion „Die PARTEI & STADTGESTATER“ eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt. Gegenstand der Anfrage ist die Untersuchung einer möglichen Einführung einer Lokalwährung für Bochum, die auf Münzen aus Edelmetall wie Silber basieren könnte. Ziel solcher Währungen ist nach Darstellung der Fraktion die Stärkung der lokalen Wirtschaft durch die Erhaltung von Kaufkraft innerhalb des Wirkungskreises sowie die Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls.
Die Anfrage befasst sich mit der Frage, inwieweit die psychologische Akzeptanz einer solchen Währung durch den Einsatz von Silbermünzen gesteigert werden könnte. Dabei werden konkrete Parameter zur Abschätzung der Akzeptanz bei der Bevölkerung sowie Möglichkeiten zur Einbindung des lokalen Gewerbes erfragt. Des Weiteren bittet die Fraktion um eine Beurteilung der technischen Umsetzbarkeit durch die Verwaltung. Dies umfasst auch Fragen nach den zu erwartenden Kostenrahmen, der Verwendung verschiedener Edelmetalle und der Gestaltung möglicher Münzgrößen.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 4.6Spielsanderneuerung auf Bochumer KinderspielplätzenZur Vorlage · 20221705 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion FFB hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister der Stadt Bochum zur Erneuerung von Spielsand auf städtischen Kinderspielplätzen eingereicht. Grundlage der Anfrage sind ein Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz sowie die lokale Kinderspielflächensatzung, welche aus hygienischen Gründen einen jährlichen Austausch des Spielsandes vorsehen.
Die Fraktion weist auf Beobachtungen hin, wonach in einigen Sandkästen Pflanzenwuchs sowie Fremdkörper wie Glasscherben oder Spritzen festgestellt wurden. Im Rahmen der Anfrage wird geklärt, ob die aktuelle Satzung vom Jahr 2003 noch dem neuesten Stand entspricht und ob der Austausch des Sandes in allen städtischen Sandkästen tatsächlich jährlich erfolgt.
Zudem bittet die Fraktion um eine Aufstellung der unter der Zuständigkeit der Stadt Bochum fallenden Sandkästen, unterteilt nach ihrem jeweiligen Erneuerungszyklus. Die Anfrage umfasst darüber hinaus Fragen zu den jährlichen Kosten für den Sandaustausch sowie zu den benötigten Sandmengen im Falle einer vollständigen jährlichen Erneuerung. Des Weiteren wird nach der Art und Menge an gefundenem Fremdmaterial gefragt sowie nach dem Verbleib des ausgehobenen Sandes.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 4.7ImpfkomplikationenZur Vorlage · 20221706 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion Für Bochum hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zu langfristigen Impfkomplikationen durch COVID-19-Impfstoffe angefordert. Die Fraktion bezieht sich dabei auf Berichte über Nebenwirkungen, die über kurzzeitige Reaktionen hinausgehen, und verweist auf die laufende Überwachung von Arzneimitteln durch das Paul-Ehrlich-Institut.
In der Anfrage werden konkrete Fragen zur Kenntnisnahme und zur Versorgung betroffener Personen gestellt. Es wird angefragt, ob der Stadtverwaltung, beispielsweise über die Gesundheitsämter, bekannt ist, in welchem Umfang Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bochum von solchen langfristigen Impfkomplikationen betroffen sind. Zudem wird gefragt, ob die Stadt Bochum eine Informationsstelle oder einen Ansprechpartner für betroffene Personen bereitstellt. Falls keine solche Stelle existiert, möchte die Fraktion wissen, ob die Verwaltung beabsichtigt, eine entsprechende Anlaufstelle einzurichten.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 4.8Städtische Förderung von Solarstrom-AnlagenZur Vorlage · 20221707 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zur städtischen Förderung von Solarstrom-Anlagen gestellt. Anlass für die Anfrage ist eine Mitteilung der Verwaltung vom 14. Juni, wonach das Budget für Photovoltaikanlagen auf Dächern und Balkonen für das laufende Jahr bereits nach weniger als zwei Monaten vollständig ausgeschöpft war.
Die Fraktion bittet die Verwaltung um eine Bilanzierung der Erfahrungen mit dem bisherigen Fördertopf. Des Weiteren wird gefragt, ob für das aktuelle oder kommende Jahre weitere Förderprogramme geplant sind. In diesem Zusammenhang werden Informationen zur beabsichtigten Ausgestaltung sowie zu möglichen Änderungen angefordert. Sollten keine weiteren Fördermittel vorgesehen sein, erkundigt sich die Fraktion nach den Plänen der Stadt, anderweitige Anreize für Solaranlagen auf privaten Gebäuden und Balkonen zu schaffen.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 4.9Wissenschaftliche Begleitung Modellversuch Bodycams beim Ordnungs- und VeterinäramtZur Vorlage · 20221708 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage zum geplanten Modellversuch mit Bodycams beim Ordnungs- und Veterinäramt eingereicht. Hintergrund ist die Information der Stadtverwaltung, dass kurzfristig ein Testlauf mit Kameras durchgeführt werden soll, um eine deeskalierende Wirkung zu erzielen und körperliche Übergriffe auf das Personal zu verringern.
In der Anfrage bezieht sich die Fraktion auf Ergebnisse aus Pilotprojekten in Thüringen und Sachsen-Anhalt. Dort wurde berichtet, dass der Einsatz von Bodycams bei alkoholisierten Personen zu aggressiverem Verhalten führen konnte und das Sicherheitsgefühl nur geringfügig stieg. Die Fraktion erkundigt sich nach den wissenschaftlichen Grundlagen, auf denen die Verwaltung den Einsatz des Modellversuchs stützt, und fragt nach dem Kenntnisstand bezüglich eines Evaluationsberichts der FSU Jena, der eine Zunahme von Angriffen auf Polizeikräfte beschreibt.
Zudem wird gefragt, inwieweit Erkenntnisse aus anderen Bundesländern in die Planung des Bochumer Projekts eingeflossen sind. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die wissenschaftliche Begleitung des Modellversuchs. Hierbei wird geklärt, ob eine kontinuierliche wissenschaftliche Begleitung über den gesamten Zeitraum geplant ist oder lediglich eine nachträgliche Befragung stattfindet.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 4.10„Aux Champs-Elysées“ in Bochum - Pariser StadtmöbelZur Vorlage · 20221716 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion PARTEI/STADTGESTALTER hat im Rahmen einer Anfrage zur 16. Sitzung des Rates der Stadt Bochum die Einführung von frei beweglichen Sitzmöbeln im öffentlichen Raum thematisiert. Als Referenz dienen dabei Konzepte aus Paris und Freiburg, bei denen Stühle zur freien Nutzung und individuellen Anordnung bereitgestellt werden, um die Aufenthaltsqualität in Parks und auf öffentlichen Flächen zu fördern.
Die Anfrage richtet sich an den Oberbürgermeister und umfasst mehrere Fragestellungen. Zunächst wird nach der Einschätzung der Verwaltung sowie der Wirtschaftsförderung bezüglich der Wirkung solcher Möbel auf Bochumer Plätze und Grünanlagen gefragt. Des Weiteren sollen geeignete Standorte in Bochum und Wattenscheid identifiziert werden. Die Fraktion bittet zudem um Informationen zu einem möglichen Umsetzungskonzept, den damit verbundenen Kosten sowie zu technischen Ansätzen für einen Diebstahlschutz, beispielsweise durch den Einsatz von Geofencing oder GPS-Ortung.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 4.11Chancen-Aufenthaltsrecht für in Bochum lebende GeduldeteZur Vorlage · 20221717 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion PARTEI/STADTGESTALTER hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum geplanten bundesrechtlichen Chancen-Aufenthaltsrecht für in Bochum lebende Personen mit Duldung gestellt. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, Menschen, die seit fünf Jahren in Deutschland leben, eine Perspektive auf ein dauerhaftes Bleiberecht zu ermöglichen, sofern Identität und Lebensunterhalt nachweisbar sind und ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorliegt.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene statistische Informationen angefordert. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Abschiebungen oder eigenständige Ausreisen von Menschen mit einer Duldung seit dem Jahr 2015 in Bochum verzeichnet wurden. Zudem wird nach der Anzahl der Personen gefragt, die durch die neuen Regelungen ein Aufenthaltsrecht auf Probe erlangen könnten und wie viele davon aufgrund unklarer Angaben zur Identität von diesem Recht ausgeschlossen wären. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Anzahl der Betroffenen, denen zum Stichtag am 1. Januar 2022 lediglich bis zu zwölf Wochen zum Erreichen der fünfjährigen Duldungsfrist fehlten. Schließlich wird die Verwaltung um eine Einschätzung gebeten, welche Chancen und Schwierigkeiten sich aus dem geplanten Aufenthaltsrecht für die Stadt Bochum ergeben könnten.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 4.12Kunst- und Kultursponsoring als Chance für Bochum?Zur Vorlage · 20221718 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion PARTEI/STADTGESTALTER hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister das Thema Kultursponsoring in Bochum thematisiert. In der Vorlage wird die Möglichkeit erörtert, durch die Beteiligung von Unternehmen und Selbstständigen zusätzliche Mittel für Kunst- und Kulturangebote zu generieren. Dabei wird auf die Bedeutung von Sponsoring für die Imagebildung privater Akteure sowie auf die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung hingewiesen.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen an die Verwaltung. Es wird nach bisherigen Erfahrungen mit Kultursponsoring gefragt sowie nach Institutionen und Projekten, die sich für eine solche Implementierung eignen könnten. Zudem bittet die Fraktion um eine Bewertung eines möglichen Fonds, der aus privaten Mitteln gespeist wird, um die Unabhängigkeit von politischen Entscheidungen zu fördern. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft das Verhältnis von Sponsoring zu anderen Fördermitteln sowie die Umsetzungsmöglichkeiten für die Instandhaltung des Fördergerüstes des Bergbaumuseums.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 4.13Dienstreisen und Klimaschutz - Treibhausgasemissionen kompensierenZur Vorlage · 20221719 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion PARTEI/STADTGESTALTER hat im Rahmen einer Anfrage an den Oberbürgermeister Informationen zum Zusammenhang zwischen Dienstreisen und Klimaschutz angefordert. Im Zentrum der Anfrage steht die Frage, wie viele CO2-Emissionen seit dem 6. Juni 2019 durch Dienstreisen der Bochumer Verwaltung sowie der kommunalen Unternehmen verursacht wurden. Zudem wird nach der Menge an kompensierten Treibhausgasemissionen durch Klimazertifikate für diesen Zeitraum gefragt.
Die Anfrage umfasst darüber hinaus Details zum Reiseverhalten, insbesondere zur Anzahl der zurückgelegten Kilometer, den genutzten Verkehrsmitteln und den jeweiligen Antriebsarten seit Juni 2019. Die Fraktion möchte zudem wissen, ob es bereits Vorgaben oder Richtlinien zur Reduzierung von Klimaemissionen bei Dienstreisen gibt oder welche Regelungen für die Zukunft denkbar wären. Ergänzend wird nach weiteren Maßnahmen gefragt, um Dienstreisen klimafreundlicher zu gestalten. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Nutzung digitaler Formate wie Videokonferenzen. Hierbei wird nach bestehenden Regelungen zur Bevorzugung digitaler Kommunikation gegenüber physischen Reisen sowie nach den Kriterien und der Zuständigkeit für die Entscheidung zwischen diesen beiden Reiseformen gefragt.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 4.14Mindestlohnerhöhung entlastet kommunalen Haushalt?Zur Vorlage · 20221720 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion PARTEI/STADTGESTALTER hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit den finanziellen Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf den kommunalen Haushalt befasst. Hintergrund ist der Beschluss des Bundestages, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde anzuheben.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene Aspekte zur Beurteilung durch die Verwaltung erfragt. Dazu gehört die Anzahl der von der Erhöhung betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bochum sowie die erwarteten Auswirkungen auf das Einkommensteueraufkommen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023. Ebenso wird nach den voraussichtlichen Veränderungen bei den Transferaufwendungen gefragt.
Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, inwiefern die Anpassung des Mindestlohns Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse innerhalb der Verwaltung sowie bei kommunalen Unternehmen hat. Abschließend wird die Frage gestellt, wie etwaige durch die Erhöhung erzielbare Entlastungen im Haushalt eingesetzt werden sollten.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 4.15Auf dem Aspei 47Zur Vorlage · 20221725 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen einer Anfrage mit der Nummer 20221725 befasst sich ein Ratsmitglied der Grünen mit den Auswirkungen einer Baumaßnahme auf dem Aspei 47 in unmittelbarer Nähe eines Naturdenkmals. Hintergrund sind Schäden, die an diesem Naturdenkmal aufgetreten sind. Laut Informationen aus einer Ratssitzung vom 21. Juni 2022 wurden diese Schäden bereits durch zwei sachverständige Baumgutachter begutachtet.
Das Ratsmitglied bittet um Auskunft darüber, ob schriftliche Gutachten zu den Untersuchungen vorliegen und ob diese dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung zur Verfügung gestellt werden können. Des Weiteren wird gefragt, ob im Zuge der Baumaßnahmen Eingriffe in den Wurzelbereich des Naturdenkmals stattgefunden haben. Zudem steht die Frage im Raum, ob eine mögliche Überwässerung infolge des Neu- und Ausbaus auf dem Aspei 47 ausgeschlossen werden kann. Die Antwort auf diese Anfrage soll auch dem Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung zur Kenntnis gegeben werden.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 4.16Gelöschte DateianhängeZur Vorlage · 20221726 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Eine Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit den Sicherheitsmaßnahmen der Stadtverwaltung im E-Mail-Verkehr befasst. Seit dem vergangenen Herbst sperrt die Verwaltung bestimmte Dateiformate von Office-Anwendungen in eingehenden E-Mails, um Sicherheitslücken zu vermeiden.
Die Anfrage thematisiert die Folgen dieser Praxis für die Kommunikation mit der Bevölkerung. Es wird gefragt, ob externe Absender eine Benachrichtigung erhalten, wenn ein Anhang aufgrund der Sicherheitsvorgaben nicht zugestellt werden kann. Falls dies nicht geschieht, wird die Einrichtung eines solchen Hinweises angestrebt, um darüber zu informieren, dass lediglich textbasierte E-Mails oder PDF-Anhänge akzeptiert werden.
Darüber hinaus wird nach Möglichkeiten gefragt, im Austausch mit anderen Kommunen oder Institutionen bürgerfreundlichere Schutzmaßnahmen zu entwickeln. Dabei wird auf andere Kommunen und Organisationen verwiesen, die Verfahren zur Prüfung von Dateianhängen vor der Zustellung nutzen.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 4.17Corona-Tests beim GesundheitsamtZur Vorlage · 20221727 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bochum hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gerichtet, die sich mit der Einstellung von Corona- und PCR-Tests beim Gesundheitsamt befasst. Hintergrund sind Hinweise aus der Bürgerschaft, wonach das Gesundheitsamt seit etwa vier Wochen keine dieser Tests mehr durchführt.
Die Anfrage umfasst mehrere Fragen zur Begründung und zum Zeitpunkt des Ausfalls dieser Testleistungen. Zudem wird nach dem geplanten Zeitraum für die Wiederaufnahme des Angebots durch die Stadt Bochum gefragt.
Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Zeit nach dem 29. Juli 2022. Die Fraktion möchte wissen, welche konkreten Auswirkungen die fehlende Regelung der Bundesregierung zu Bürgertests auf das lokale Angebot haben wird. Darüber hinaus wird die Frage gestellt, wie die Stadt Bochum eine flächendeckende Teststruktur über diesen Zeitraum hinaus gewährleisten kann, falls keine neuen bundesweiten Vorgaben vorliegen.
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- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- 4.18Funklöcher in BochumZur Vorlage · 20221728 · Anfrage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion stellt im Rat der Stadt Bochum eine Anfrage zur Mobilfunkversorgung im Stadtgebiet. Hintergrund ist ein im März unterbliebener Antrag der Fraktion zur Verbesserung des Netzes, der die Ermittlung von Mobilfunkdaten nach dem Vorbild des Kreises Coesfeld vorsah.
Die Fraktion bezieht sich auf eine Aussage der Stadtverwaltung, wonach in Bochum keine Funklöcher existieren. Demgegenüber stehen Meldungen von Anwohnern über problematische Stellen in verschiedenen Stadtteilen, etwa in der Gewebestraße, der Lewacker Straße oder im Bereich zwischen dem Wattenscheider Hellweg und der Hiltroper Straße.
Die Anfrage umfasst die Frage nach dem Abgleich der städtischen Wahrnehmung mit den gemeldeten Problemstellen sowie die Suche nach Möglichkeiten für eine kostengünstige Übersicht über Funklöcher, um mit Mobilfunkbetreibern in Kontakt treten zu können. Zudem wird die Meinung der Stadt zur Umsetzbarkeit des Coesfelder Modells eingeholt, bei dem Messboxen in Fahrzeugen der Müllentsorgung eingesetzt werden sollen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)
- Nichtöffentlicher Teil
- Kenntnisnahme des nichtöffentlichen Teils der Niederschrift vom 05.05.2022
- 5.Beschlussangelegenheiten
- 5.1GELSENWASSER AG hier: Gründung und Beteiligung an der Gasnetzgesellschaft Brüggen mbH & Co. KG und der Gasverwaltung Brüggen GmbHErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 4 (FFB)dafür: 66 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/OB)
- 5.2GELSENWASSER AG hier: Beteiligung an der Stadtwerke Castrop-Rauxel Stromnetz GmbH & Co. KGErgebnis: Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FDP)dagegen: 4 (FFB)dafür: 66 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/PAR&StG/UWG:FB/OB)
- 5.3Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten einer Beteiligungsgesellschaft gegenüber einem KreditinstitutErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag Enthaltungen: 2 (FDP)
- 5.4Bestellung eines RechnungsprüfersErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 5.5Bestellung einer RechnungsprüferinErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 5.6Verzicht auf die bereits beschlossene Anmietung einer durch den Vermieter zu errichtenden 6. Etage des Technischen RathausesErgebnis: Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 6.Anträge
- keine Tagesordnungspunkte
- 7.Mitteilungen
- 7.1Bebauungsplan Nr. 984 - Charlottenstraße hier: Eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit
- 7.2Erfolgte Auftragsvergaben Rat
- 8.Anfragen
- 8.1Verzicht auf die bereits beschlossene Anmietung einer durch den Vermieter zu errichtenden 6. Etage des Technischen Rathaus
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