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Beschlussvorlage der Verwaltung

Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Bochum (3. Stufe)

20220440 21.06.2022 Umwelt- und Grünflächenamt

🟢 Beschlossen 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) · Mehrheitlich nach Ergänzung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 23 (CDU/FFB/PAR&StG/FDP)dafür: 54 (SPD/Grüne/LINKE/UWG:FB/OB)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat mit der Vorlage 20220440 die Fortschreibung des Lärmaktionsplans in der dritten Stufe zur Entscheidung vorgelegt. Das Konzept dient als planerische Grundlage für die Reduzierung von Umgebungslärm im Straßenverkehr. Ein zentraler Bestandteil des Beschlussvorschlags ist die jährliche Bereitstellung von 100.000 Euro beim Tiefbauamt. Diese Mittel sollen bei Straßendeckenerneuerungen in Lärmschwerpunkten den Einsatz von lärmminderndem Asphalt des Typs Splittmastix SMA 5/8 ermöglichen.

Die aktuelle Planung basiert auf aktualisierten Lärmkarten, die die Belastungswerte für das Stadtgebiet und an Gebäudefassaden darstellen. Im Zuge der Evaluation früherer Maßnahmen wurden Pilotprojekte mit Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h, unter anderem auf der Essener Straße und der Günnigfelder Straße, untersucht. Die Ergebnisse zeigen, dass die gefahrenen Geschwindigkeiten in einigen Bereichen über dem Limit lagen. Um die angestrebte Lärmminderung zu gewährleisten, werden nun verschiedene Überwachungsmöglichkeiten wie stationäre oder mobile Kontrollen sowie Geschwindigkeitsanzeigetafeln geprüft. Weitere Reduzierungen der Geschwindigkeit im Vorbehaltsstraßennetz sind aktuell nicht geplant.

Zudem sieht die Vorlage einen Wechsel bei den verwendeten Asphaltarten vor. Basierend auf der Richtlinie RLS 19 soll der Einsatz von Splittmastix-Asphalt zur Erzielung von Lärmminderungseffekten und zur Steigerung der Haltbarkeit im Fokus stehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 183 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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