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Beschlussvorlage der Verwaltung

Trianel GmbH – Erwerb von Kommanditanteilen an der Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG und Gründung der Trianel Energiebeteiligung GmbH & Co. KG und der Trianel Energiebeteiligung Verwaltungs GmbH als Komplementär-GmbH durch die Trianel GmbH

20221396 Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) · Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 3 (FDP/PAR)dagegen: 8 (FFB/PAR&StG)dafür: 68 (SPD/Grüne/CDU/LINKE/UWG:FB/OB)

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage des Amtes für Finanzsteuerung regelt die Erweiterung der Beteiligung der Trianel GmbH an der Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG. Durch die Ausübung einer seit 2018 bestehenden Option gegenüber niederländischen Unternehmen soll der Anteil von derzeit 6,12 % um 4,89 % auf insgesamt 11,01 % erhöht werden. Die erforderliche Kapitaleinlage beläuft sich auf 5.174.822 EUR, wodurch sich die gesamte Beteiligung auf 9.314.680 EUR steigert.

Zudem ist die Gründung zweier neuer Gesellschaften vorgesehen: der Trianel Energiebeteiligung GmbH & Co. KG (TEB) mit einer initialen Kommanditeinlage von 250.000 EUR sowie der Trianel Energiebeteiligung Verwaltungs GmbH (TEB V) mit einem Stammkapital von 25.000 EUR. Die Trianel GmbH soll dabei als hundertprozentige Kommanditistin der TEB fungieren. Weitere Einlagen bis zu 4.750.000 EUR sowie Bürgschaften bis zu 5.000.000 EUR werden als möglich aufgeführt.

Diese Maßnahmen dienen der Umsetzung von Risikovorsorgemaßnahmen zur Sicherung des operativen Geschäfts gegen potenzielle Verluste aus Beteiligungen an TWB I und TKL, insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Stilllegung von TKL bis Mitte 2033. Durch die Neugründungen und die Ausübung der Option soll die Schaffung einer stillen Reserve sowie die wertsteigernde Übertragung von Anteilen per Sacheinlage ermöglicht werden. Der Rat der Stadt Bochum soll der Optionsausübung, den Neugründungen sowie der Ermächtigung der Vertreter zur Erteilung notwendiger Erklärungen zustimmen. Die Beteiligungserhöhung ist der Bezirksregierung Köln anzuzeigen.

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