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Beschlussvorlage der Verwaltung

Erweiterung der Kleingartenanlage „Im Osterfeld“

20221066 21.06.2022 Umwelt- und Grünflächenamt

🟢 Beschlossen 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung plant die Erweiterung der Kleingartenanlage „Im Osterfeld“ in Bochum, um der gestiegenen Nachfrage nach Gartenflächen zu begegnen. Laut der Beschlussvorlage des Umwelt- und Grünflächenamtes ist die Warteliste für Kleingärten in den letzten Jahren deutlich gewachsen, wobei bereits Ende 2019 eine Liste von 460 Interessenten vorlag.

Als Erweiterungsfläche wurde ein etwa 15.000 Quadratmeter großes Areal östlich der bestehenden Anlage identifiziert, das im Bebauungsplan bereits als Dauerkleingartenanlage festgesetzt ist. Durch die Schaffung neuer Flächen könnten unter Berücksichtigung von Infrastrukturmaßnahmen wie Parkplätzen oder einem Vereinshaus etwa 30 bis 40 neue Gärten entstehen. Die Gesamtkosten für die Planung und Umsetzung werden auf rund 770.000 Euro brutto geschätzt, wobei allein die Planungskosten der Freianlagen etwa 110.000 Euro betragen sollen.

Der Beschluss sieht vor, dass die Verwaltung die Umsetzung der Erweiterung ab dem Haushaltsjahr 2023 vorantreibt und die erforderlichen Schritte einleitet. Die Finanzierung der Maßnahme soll vorbehaltlich der Zustimmung durch den Rat im Haushaltsplan 2023 berücksichtigt werden. Für die Folgejahre werden jährliche Aufwendungen von circa 26.000 Euro veranschlagt, basierend auf einer Abschreibung über einen Zeitraum von 30 Jahren.

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