Abwassergebühren
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Bochum hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zu den Auswirkungen eines Urteils des Oberverwaltungsgerichts (OVG) NRW auf die Abwassergebühren reagiert. Hintergrund ist eine Änderung der bisherigen Rechtsprechung des OVG zur Kalkulation von Abschreibungen und Zinsen.
Nach einer ersten Einschätzung des Amtes für Finanzsteuerung hat diese Entscheidung bedeutsame Auswirkungen auf die städtischen Abwassergebühren sowie den kommunalen Haushalt. Es wird erwartet, dass die künftigen Einnahmen aus den Abwassergebühren geringer ausfallen werden. Eine abschließende Bewertung der juristischen Lage und der daraus resultierenden finanziellen Folgen kann zum jetzigen Zeitpunkt jedoch noch nicht erfolgen. Die Stadtverwaltung steht diesbezüglich im Austausch mit anderen Kommunen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Städtetag NRW sowie der KommunalAgentur NRW.
Hinsichtlich konkreter Konsequenzen für die Bürgerinnen und Bürger, etwa bei den Gebührenbescheiden, oder für städtische Investitionen und Konzepte wie die „Schwammstadt“ liegen derzeit noch keine abschließenden Einschätzungen vor. Die Antwort wird zur Kenntnisnahme an den Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur, den Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat übermittelt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 166 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 21.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 15.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 15.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 14.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
✉ Neue Vorlagen zum Thema Wirtschaft & Finanzen direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz