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Antrag

Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum - Änderungsantrag der Fraktion "UWG:Freie Bürger -

20221687 21.06.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hans-Josef Winkler hat einen Änderungsantrag zur 16. Sitzung des Bochumer Rates vorgelegt, der Anpassungen an der Stellplatzsatzung und der Stellplatzablösesatzung vorsieht.

In der Richtzahlentabelle zur Stellplatzsatzung soll die Anzahl der Stellplätze für Mehrfamilienhäuser ab drei Wohneinheiten von 1,2 auf 1,5 Stellplätze pro 80 Quadratmeter angepasst werden. Die Vorgabe für Ein- und Zweifamilienhäuser bleibt bei 1,5 Stellplätzen je Wohneinheit bestehen.

Bezüglich der Stellplatzablösesatzung sieht der Antrag eine Erhöhung der Ablösebeträge vor. In Zone I soll der Betrag von 10.000 Euro auf 15.000 Euro steigen, in Zone II von 8.000 Euro auf 12.000 Euro und in Zone III von 3.000 Euro auf 4.500 Euro. Für die Bebauung von Baulücken, den Abbruch und die Neuerrichtung von Gebäuden sowie für Nutzungsänderungen in den Zonen I und II soll der Betrag von 3.000 Euro auf 4.500 Euro angehoben werden.

Zudem wird eine Änderung der Verwendung der Ablösesummen vorgeschlagen. Die Gelder sollen künftig vorrangig für die Herstellung zusätzlicher oder die Aufwertung bestehender Parkeinrichtungen im jeweils betroffenen Quartier verwendet werden.

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