Regionaler Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 53 GE (Gewerbepark Schalke-Nord) in Gelsenkirchen
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Bochum soll über den Aufstellungsbeschluss für ein Änderungsverfahren zum Regionalen Flächennutzungsplan (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr entscheiden. Die Beschlussvorlage des Amtes für Stadtplanung und Wohnen betrifft das Verfahren 53 GE, welches den Gewerbepark Schalke-Nord in Gelsenkirchen umfasst.
Gegenstand der Änderung ist die Anpassung einer im RFNP vorgesehenen Verkehrsverbindung, die von der Anschlussstelle Schalke an der BAB A 42 bis zur Kurt-Schumacher-Straße führen soll. Da die Stadt Gelsenkirchen das letzte Teilstück der Alfred-Zingler-Straße nicht mehr bauen möchte, soll die Planung angepasst werden. Durch den Wegfall des Straßenbauvorhabens soll eine Zerschneidung des Gewerbegebiets sowie der gewerblichen Bauflächen verhindert werden. Zudem wird die Wiedernutzung überwiegend brachliegender Flächen angestrebt. Die Änderung berücksichtigt zudem Umweltaspekte, um eine weitere Zunahme von Lärm- und Schadstoffemissionen auf der Kurt-Schumacher-Straße zu vermeiden sowie Aspekte des Klimaschutzes und der Klimaanpassung einzubeziehen.
Das Scoping-Verfahren zur Festlegung des Detaillierungsgrads der Umweltprüfung ist für das dritte Quartal 2022 vorgesehen. Im weiteren Verlauf folgen die frühzeitige Beteiligung sowie die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, bevor die Änderung durch die Landesplanungsbehörde genehmigt werden muss.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 21.06.2022Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 7 (LINKE/UWG:FB)
- 15.06.2022Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Linke)
- 09.06.2022Einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion „Die LINKE. im Rat“
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