Übernahme einer Ausfallbürgschaft zu Gunsten einer Beteiligungsgesellschaft gegenüber einem Kreditinstitut sowie diesbezügliche EU-Beihilfenrechtliche Betrauung der Gesellschaft
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Bochum beabsichtigt, eine Ausfallbürgschaft zugunsten einer Beteiligungsgesellschaft gegenüber einem Kreditinstitut zu übernehmen. Die betreffende Gesellschaft befindet sich in alleiniger Eigentümerschaft der Stadt Bochum. Grundlage für die Bürgschaft ist die Refinanzierung von Kosten, die durch die Sanierung und den Umbau einer sozialen Einrichtung in Bochum entstanden sind. Zur Deckung dieser Kosten soll ein Darlehen bei einem Kreditinstitut aufgenommen werden, wobei das Institut die Übernahme der Bürgschaft durch die Stadt als Sicherheit fordert.
Im Zuge dieses Vorgangs ist aus Gründen des EU-Beihilfenrechts eine erneute Betrauung der Gesellschaft mit Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erforderlich, die sich auf die Bürgschaft bezieht. Die Vorlage des Amtes für Finanzsteuerung sieht vor, dass die Beratung zu diesem Sachverhalt in einer nichtöffentlichen Sitzung erfolgt. Grund hierfür sind finanzwirtschaftliche Daten sowie Zahlen der Gesellschaft und des Kreditinstituts, deren Veröffentlichung zu wirtschaftlichen Nachteilen für die beteiligten Parteien führen könnte.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 15.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 02.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
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