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Antrag

Berechnung der Entwässerungsgebühren

20221606 21.06.2022

⏸ Zurückgestellt 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion im Bochumer Rat hat einen Antrag zur Berechnung der Entwässerungsgebühren eingebracht. Grundlage des Antrags ist ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster vom 17. Mai 2022. In diesem Verfahren wurde festgestellt, dass die konkrete Berechnung von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen in der Stadt Oer-Erkenschwick zu einem Gebührenaufkommen führte, welches die Kosten der Entwässerungsanlagen überstieg.

Der Antrag mit der Nummer 20221606 sieht vor, diese Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für alle Gebührenzahler in Bochum für die Jahre 2020, 2021 und 2022 so umzusetzen, als hätten diese Rechtsmittel gegen die Gebührenbescheide eingelegt. Die Umsetzung dieser Regelung würde eine Neuberechnung der Entwässerungsgebühren in Bochum erfordern. Der Antrag wurde von dem stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Roland Mitschke unterbreitet.

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