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Antrag

Grillen in Grünanlagen - Bochumer Sicherheitsverordnung

20220403 21.06.2022

❌ Zurückgezogen / abgelehnt 21.06.2022 · Rat (16. Sitzung)

✦ KI-Zusammenfassung

Die Fraktion der CDU im Rat der Stadt Bochum hat einen Antrag zur Änderung der Bochumer Sicherheitsverordnung (BOSVO) eingebracht. Der Vorschlag sieht eine Anpassung von § 19 Abs. 4 Nr. 2a der Verordnung vor, um die Regelungen für das Grillen in Grünanlagen zu präzisieren.

Nach dem vorliegenden Antrag darf pro Gruppe lediglich ein kleines, handelsübliches Standgrillgerät mit einer maximalen Grillrostgröße von 50x50 cm verwendet werden. Dabei muss ein ausreichender Abstand zwischen der Glut und der Grasnarbe gewährleistet sein. Zudem soll – mit Ausnahme befestigter Grillplätze – ein Mindestabstand von fünf Metern zum nächsten Grillgerät vorgeschrieben werden.

Zusätzlich wird die Verwaltung dazu aufgefordert, für ausreichend Entsorgungsmöglichkeiten für Abfälle zu sorgen sowie die Einhaltung der Sicherheitsverordnung zu überwachen und durchzusetzen. Die Begründung des Antrags durch Ratsmitglied Stephanie Kotalla besagt, dass durch die Festlegung der Grillgröße und der Anzahl der Geräte pro Gruppe eine bessere Reglementierung der Gruppengrößen erreicht werden soll, um Unstimmigkeiten in den Sommermonaten zu vermeiden.

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