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Mitteilung der Verwaltung

Information über die unter die Ausnahmeregelung des § 14 der Hauptsatzung der Stadt Bochum fallenden Verträge für das Kalenderjahr 2021

20221338 21.06.2022 Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung informiert den Rat der Stadt Bochum über die Verträge des Kalenderjahres 2021, die unter die Ausnahmeregelung des § 14 der Hauptsatzung fallen. Gemäß dieser Regelung bedürfen Verträge zwischen der Stadt und Mitgliedern des Rates, Bezirksvertretungen, Ausschüssen sowie der Oberbürgermeisterin oder den Beigeordneten grundsätzlich der Zustimmung des Rates. Davon ausgenommen sind jedoch Verträge, die auf allgemein verbindlichen Tarifen beruhen, durch öffentliche Ausschreibungen zustande gekommen sind, auf der Grundlage der HOAI basieren oder einen Geschäftswert von 5.000 Euro nicht überschreiten. Über solche Verträge muss der Rat einmal jährlich in Form einer Auflistung informiert werden. Diese Pflicht erstreckt sich auch auf Verträge mit juristischen Personen, bei denen die genannten Amtsträger als Mehrheitsgesellschafter oder Geschäftsführer fungieren.

Eine interne Abfrage innerhalb der Verwaltung ergab für das Jahr 2021 lediglich einen Honorarvertrag, der unter diese Ausnahmeregelung fällt. Dieser Vertrag wurde zwischen der Volkshochschule und einem Honorarnehmer abgeschlossen. Letzterer erhielt für die Durchführung von zwei Stadtrundgängen zum Thema „Bochum im Faschismus“ jeweils ein Honorar in Höhe von 105 Euro.

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