Stellplatzsatzung und Stellplatzablösesatzung der Stadt Bochum
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Bochum hat eine Beschlussvorlage zur Einführung einer neuen Stellplatzsatzung sowie einer angepassten Stellplatzablösesatzung vorgelegt. Grundlage für diese Regelungen ist die Landesbauordnung NRW von 2018, welche den Kommunen die Befugnis einräumt, die Anzahl und Beschaffenheit von Kraftfahrzeug- und Fahrradabstellplätzen eigenständig festzulegen.
Die Satzung gilt für das gesamte Stadtgebiet und regelt die Anforderungen an Stellplätze bei der Errichtung oder wesentlichen Änderung baulicher Anlagen. Die Ermittlung der notwendigen Stellplätze erfolgt im Regelfall über eine Richtzahlentabelle, wobei sich die Anzahl bei Mehrfamilienhäusern nach der Wohnungsgröße richtet. Es besteht die Möglichkeit, die geforderten Stellplatzzahlen zu reduzieren, wenn eine gute Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr nachgewiesen wird oder qualifizierte Mobilitätskonzepte vorliegen. Für Bauvorhaben nach §34 BauGB wurde zudem eine Checkliste zur Vereinfachung des Antragsverfahrens erstellt.
Im Zuge dieser Vorlage werden auch die Beträge und Zonenabgrenzungen der Stellplatzablösesatzung angepasst. Der Rat der Stadt Bochum soll die beiden Satzungen beschließen und die Verwaltung beauftragen, die Auswirkungen der neuen Stellplatzsatzung nach einem Zeitraum von drei Jahren durch eine Evaluierung zu überprüfen.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022Mehrheitlich nach Änderung des BeschlussvorschlagesEnthaltungen: 0dagegen: 21 (CDU/FFB/UWG:FB)dafür: 71 (SPD/Grüne/LINKE/PAR&StG/FDP/OB)
- 15.06.2022ohne Votum weitergeleitet
- 14.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 09.06.2022Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 01.06.2022Dafür :6, SPDDagegen:4 CDUEnthaltungen :5 (4 Fraktion Bündnis90/Die Grünen, 1 FDP)
- 19.05.2022Mehrheitlich nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20220874Abstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (FDP) Dagegen: 2 (CDU) Dafür: 13 (SPD, Grüne, DIE LINKE., Die PARTEI, Herr Wittbrodt)
- 17.05.2022Zunächst wurde über den Ergänzungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgestimmt (s. hierzu die Protokollierung zu TOP 2.4.1). Dieser wurde mehrheitlich abgelehnt.Sodann wurde über den ursprünglichen Beschlussvorschlag abgestimmt.Enthaltungen: 3 (BÜ
- 17.05.2022Die Vorlage wird ohne Votum weitergeleitet.
- 17.05.2022Enthaltungen:-Dagegen:7CDU, FDP/UWG:Freie Bürger, parteilosDafür:9SPD, Die Grünen, Die Linke
- 11.05.2022Mehrheitlich beschlossen gemäß Beschlussvorschlag Enthaltungen: 0 Dagegen: 3 (CDU, AfD) Dafür: 11 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE., FDP)
- 03.05.2022Mehrheitlich nach geändertem BeschlussvorschlagAbstimmungsergebnis: Enthaltungen: 1 (UWG:FB)Dagegen: 4 (CDU, AfD) Dafür: 9 (SPD, Grüne, DIE LINKE.)
- 27.04.2022Die Beratung der Vorlage wird zurückgestellt und in der Sitzung am 01.06.2022 erneut beraten.
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