Bebauungsplan Nr. 984 - Charlottenstraße - hier: Satzungsbeschluss und Entscheidung über Stellungnahmen
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Die Verwaltung von Bochum hat mit der Vorlage 20221105 den Beschlussvorschlag vorgelegt, den Bebauungsplan Nr. 984 – Charlottenstraße als Satzung zu verabschieden. Das etwa 1,4 Hektar große Plangebiet liegt im Stadtteil Wiemelhausen zwischen der Königsallee und der Baumhofstraße. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine familiengerechte Wohnbebauung.
Geplant sind rund 40 Wohneinheiten, darunter Einfamilien-, Doppel- und Mehrfamilienhäuser. Dabei sollen 20 Prozent des geplanten Wohnraums im geförderten Wohnungsbau entstehen. Das Gebiet, das bisher landwirtschaftlich genutzt wurde, soll als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werden. Der Entwurf enthält Festlegungen zur Erschließung, zur Gebäudeform sowie zum Immissionsschutz gegenüber dem Straßenverkehr.
Im Rahmen der Klimaanpassung sieht die Planung Maßnahmen wie Dach- und Fassadenbegrünung sowie Regenrückhaltung vor. Drei alte Eichen im Plangebiet sollen als Naturdenkmale in eine zukünftige öffentliche Grünfläche integriert werden. Für den durch die Versiegelung entstehenden ökologischen Ausgleichsbedarf stellt die Stadt Bochum verschiedene Flächen in anderen Stadtteilen zur Verfügung.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 21.06.2022Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 6 (LINKE/FDP)dafür: 71 (SPD/Grüne/CDU/FFB/PAR&StG/UWG:FB/OB)
- 15.06.2022Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (Linke)dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, FFB; PAR&StG, UWG:FB, OB)
- 17.05.2022Enthaltungen: 0Dagegen: 1 (FDP)Dafür: 15 (SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU, AfD)Anmerkung:Siehe hierzu auch Protokollierung unter „Vor Eintritt in die Tagesordnung“.
- 17.05.2022Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagDafür:14 (SPD, Die GRÜNEN, CDU, FFB, Die PARTEI/STADT- GESTALTER, UWG: FB)Dagegen: 1 (Die LINKE.)Enthaltungen: 0
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