Gestaltungssatzung Nr. 1000 Ga - Innenstadt Bochum - i. d. F. der Ersten Änderungssatzung hier: Nichtanwendungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung Bochums hat mit der Vorlage 20220679 einen Beschluss beantragt, die Gestaltungssatzung Nr. 1000 Ga für die Innenstadt ab sofort nicht mehr anzuwenden. Hintergrund ist eine Hinweisverfügung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom Dezember 2021. Das Gericht äußerte Zweifel an der Wirksamkeit der Satzung, insbesondere im Hinblick auf die Abgrenzung des Geltungsbereichs sowie die erforderliche räumliche Differenzierung und konkretere örtliche Bezüge.
Bis zur Erarbeitung eines neuen Satzungsrechts wird die Verwaltung die bisherige Regelung bei der Beurteilung von Bauanträgen sowie bei der Verfolgung von Verstößen im Rahmen der Landesbauordnung NRW oder des Straßen- und Wegegesetzes NRW nicht mehr heranziehen. Ziel ist es, ein rechtssicheres neues Satzungsrecht zu schaffen, das die gestalterische Qualität des Stadtbildes sichert. Die Erarbeitung der neuen Rechtsgrundlage soll auf den Gestaltungsleitlinien des Büros Farwick und Grote sowie auf den Hinweisen des Gerichts basieren. Für die laufende Beratung von Bauwilligen, Gastronomen und Einzelhändlern – etwa bei der Gestaltung von Außengastronomie oder Werbeanlagen – dient weiterhin das Gestaltungshandbuch Innenstadt als Grundlage.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 21.06.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 15.06.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 17.05.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag
- 07.04.2022Einstimmig nach Beschlussvorschlag gemäß Vorlage 20213414 bei einer Enthaltung (Die PARTEI)
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