Mindestlohnerhöhung entlastet kommunalen Haushalt?
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion PARTEI/STADTGESTALTER hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit den finanziellen Auswirkungen der Mindestlohnerhöhung auf den kommunalen Haushalt befasst. Hintergrund ist der Beschluss des Bundestages, den gesetzlichen Mindestlohn zum 1. Oktober 2022 auf 12 Euro pro Stunde anzuheben.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene Aspekte zur Beurteilung durch die Verwaltung erfragt. Dazu gehört die Anzahl der von der Erhöhung betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Bochum sowie die erwarteten Auswirkungen auf das Einkommensteueraufkommen für die Haushaltsjahre 2022 und 2023. Ebenso wird nach den voraussichtlichen Veränderungen bei den Transferaufwendungen gefragt.
Des Weiteren möchte die Fraktion wissen, inwiefern die Anpassung des Mindestlohns Auswirkungen auf die Arbeitsverhältnisse innerhalb der Verwaltung sowie bei kommunalen Unternehmen hat. Abschließend wird die Frage gestellt, wie etwaige durch die Erhöhung erzielbare Entlastungen im Haushalt eingesetzt werden sollten.
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