Chancen-Aufenthaltsrecht für in Bochum lebende Geduldete
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion PARTEI/STADTGESTALTER hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister zum geplanten bundesrechtlichen Chancen-Aufenthaltsrecht für in Bochum lebende Personen mit Duldung gestellt. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, Menschen, die seit fünf Jahren in Deutschland leben, eine Perspektive auf ein dauerhaftes Bleiberecht zu ermöglichen, sofern Identität und Lebensunterhalt nachweisbar sind und ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung vorliegt.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene statistische Informationen angefordert. Die Fraktion bittet um Auskunft darüber, wie viele Abschiebungen oder eigenständige Ausreisen von Menschen mit einer Duldung seit dem Jahr 2015 in Bochum verzeichnet wurden. Zudem wird nach der Anzahl der Personen gefragt, die durch die neuen Regelungen ein Aufenthaltsrecht auf Probe erlangen könnten und wie viele davon aufgrund unklarer Angaben zur Identität von diesem Recht ausgeschlossen wären. Ein weiterer Aspekt der Anfrage betrifft die Anzahl der Betroffenen, denen zum Stichtag am 1. Januar 2022 lediglich bis zu zwölf Wochen zum Erreichen der fünfjährigen Duldungsfrist fehlten. Schließlich wird die Verwaltung um eine Einschätzung gebeten, welche Chancen und Schwierigkeiten sich aus dem geplanten Aufenthaltsrecht für die Stadt Bochum ergeben könnten.
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Beratungsfolge
- 21.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
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