Kostenfreie Werbemöglichkeiten im öffentlichen Stadtraum für nicht-kommerzielle Veranstaltungen
✦ KI-Zusammenfassung
Mit dem Antrag 20221643 wird vorgeschlagen, bei der Neuausschreibung der analogen und digitalen Werberechte für den öffentlichen Raum in Bochum ab dem 1. Januar 2031 kostenfreie Außenwerbemöglichkeiten für nicht-kommerzielle Veranstaltungen zu sichern. Dies soll insbesondere die Bochumer Kulturbetriebe, Vereine und Initiativen betreffen.
Die Verwaltung soll dabei die wesentlichen Bedingungen wie Art, Ort, Anzahl und Dauer der Werbeflächen festlegen oder entsprechende Satzungsrechte erarbeiten. Dabei soll vorrangig das Modell von „Kultur-Litfaßsäulen“ geprüft werden. Die Verantwortung für das Anbringen und Entfernen der Werbung läge bei den Werbenden selbst. Zudem muss die Außenwerbung den Regeln des Deutschen Werberats entsprechen, insbesondere hinsichtlich dem Verbot von Diskriminierung und Gewaltverherrlichung.
Zusätzlich wird die Verwaltung angewiesen, Kontakt zu den aktuellen Konzessionsinhabern für den Zeitraum von 2021 bis 2030 aufzunehmen. Es soll geprüft werden, ob Werberechte teilrückgekauft oder Flächen angemietet werden können, um die geplanten Möglichkeiten zu realisieren. Die Ergebnisse dieser Prüfung sollen den zuständigen Gremien mitgeteilt werden. Ziel des Antrags ist es, lokalen ehrenamtlichen Akteuren eine Nische im städtischen Werbebild zu ermöglichen, da diese aufgrund begrenzter Budgets derzeit kaum Möglichkeiten zur Ansprache der Bürgerinnen und Bürger haben.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 16.09.2022Mehrheitlich gegen Beschlussvorschlag; dagegen: 13 (5 SPD, 3 Die Grünen, 3 CDU, 1 FFB, 1 FDP); dafür: 2 (1 Die Partei&Stadtgestalter, 1 Die Linke)
- 02.09.2022Der Antrag wird zurückgezogen.
- 21.06.2022Der Antrag wird zur Vorberatung an den Fachausschuss überwiesen.
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