Klimacheck bei der Bauleitplanung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion DIE LINKE hat im Bochumer Rat angefragt, ob bei der Aufstellung von Bauleitplänen ein standardisiertes Klimacheck-Tool, wie es beispielsweise in Aachen genutzt wird, eingesetzt werden sollte. Ziel der Anfrage war es zu klären, ob ein solches Verfahren die Planungssicherheit erhöhen und die Berücksichtigung von Klimaschutzbelangen verbessern kann.
Die Verwaltung, vertreten durch Kerstin Sindram vom Amt für Stadtplanung und Wohnen, lehnt den Einsatz eines separaten Tools für die Bauleitplanung ab. Die Begründung liegt in der Sorge vor einer rechtlichen Fehlgewichtung der verschiedenen Belange im Abwägungsverfahren. Ein gesondertes Dokument zu Klimathemen könnte den Eindruck erwecken, diesem Belang werde eine überproportionale Bedeutung beigemessen, was die Rechtswirksamkeit des Bebauungsplans gefährden könnte. Die Verwaltung verweist hierbei auf die allgemeine Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu Abwägungsfehlern.
Hinsichtlich der Nutzung von Checklisten der RWTH Aachen gab die Verwaltung an, dass bereits relevante Aspekte wie Trockenheit oder Windlasten in die Umweltberichte integriert wurden. Ein zusätzlicher Einsatz der Aachener Listen würde nach Ansicht der Verwaltung keinen Mehrwert bieten, sondern lediglich einen Mehraufwand bedeuten. Zudem betonte die Verwaltung, dass auch in beschleunigten Verfahren die Pflicht zur Prüfung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen durch die gesetzliche Klausel des Baugesetzbuches besteht.
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Beratungsfolge
- 16.08.2022Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
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