Klimacheck bei der Bauleitplanung
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in der Vorlage 20221108 Stellungnahme zur Anfrage der Fraktion DIE LINKE bezüglich eines Klimachecks bei der Bauleitplanung abgegeben. Gegenstand der Anfrage war die Prüfung, ob standardisierte Klimacheck-Tools, wie sie beispielsweise in Aachen eingesetzt werden, bei der Aufstellung von Bauleitplänen angewendet werden sollten. Die Verwaltung lehnt die Einführung eines separaten Tools ab. Begründet wird dies mit der Gefahr einer Fehlgewichtung in der Abwägung, wodurch die Rechtswirksamkeit der Planung beeinträchtigt werden könnte. Ein solches Verfahren könnte den Eindruck erwecken, Klimaschutz werde gegenüber anderen Belangen wie dem Artenschutz oder Bodenschutz überproportional gewichtet. Zwar werden bereits Aspekte aus Checklisten der RWTH Aachen in die Umweltberichte einbezogen, ein eigenständiges Verfahren wird jedoch als ohne Mehrwert eingestuft. Für Bauvorhaben nach den Paragrafen 13a und 34 BauGB wird auf die Einhaltung der Klimaschutz- und Klimaanpassungsklausel verwiesen.
Hinsichtlich der methodischen Untersuchung von Klimaeffekten führt die Verwaltung aus, dass auf der Ebene der Bebauungspläne keine Übersicht über kumulative Klimaeffekte erstellt werden kann, da die Umweltprüfung nicht die Gesamtheit der Auswirkungen abdeckt. Die Betrachtung kumulativer Effekte erfolgt stattdessen auf übergeordneten Ebenen der Landes-, Regional- und Flächennutzungsplanung. Durch die hierarchische Verknüpfung der Planungsebenen wird eine Abschichtung der Klimabetrachtungen ermöglicht. Unterstützt werden diese Umweltprüfungen durch Monitoring-Maßnahmen und Modelle des Landesamts für Natur, Umwelt, Klima und Verbraucherschutz sowie des Regionalverbands Ruhr.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 211 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 16.08.2022Die Antwort der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
- 21.06.2022kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Weitere Vorlagen: Amt für Stadtplanung und Wohnen
- Sachstand zur Planung „Wohnen am Hillerberg“ und Sodinger Straße 21.01.2025
- Bebauungsplan Nr. 1038 – Industriestraße / Frenkingstraße – hier: - Veröffentlichungsbeschluss des Bebauungsplans Nr. 1038 - Beschluss der erneuten Veröffentlichung des Bebauungsplans Nr. 1038 - Veröffentlichungsbeschluss der Teilaufhebung des Bebauungsplans Nr. 762 28.01.2025
- Sicherheitsaudit Hamme 28.01.2025
- Grundsatzbeschluss zum Vollausbau des Gersteinrings und der Krümmede zwischen Gersteinring und Blumenstraße hier: Mitteilung der Prüfungsergebnisse 30.01.2025
- Bebauungsplan Nr. 1052 – Uhlandstraße – hier: - Aufstellungsbeschluss - Durchführung im vereinfachten Verfahren - Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 30.01.2025
- Bebauungsplan Nr. 1051 – Rosendelle – hier: - Aufstellungsbeschluss - Durchführung im vereinfachten Verfahren - Verzicht auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 04.02.2025
✉ Neue Vorlagen zum Thema Planung & Stadtentwicklung direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz